Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Unterstützungswohnsitz  vom  6.  Juni  1870  und  in  dem  Reichsgesetz
vom  8.  November  1872.  Letzteres  stellt  nur  au  die  Stelle  des  Staats
resp.  Norddeutschen  Bundes  das  Reich  und  sein  erster  Paragraph
lautet:
„Jeder  Deutsche  ist  in  jedem  Bundesstaat  in  Bezug  auf  die
ihm  im  Fall  der  Hülfsbedürftigkeit  zu  gewährende  Unterstützung ­
  und  in  Bezug  auf  den  Erwerb  des  UnterstützungsWohnsitzes ­
  als  Inländer  anzusehen."
Dieses  sind  die  Fundamente  der  bezüglichen  Gesetzgebung  in
Deutschland:  sie  verdienen  unsere  höchste  Achtung,  weil  sie  zu  Gunsten
der  Hilfsbedürftigen  drei  Verbände  organisiren  und  im  Unvermögensfalle ­
  °  den  Appell  des  kleineren  Verbandes  an  den  größeren  Verband ­
  anordnen,  worauf  wir  später  zurückkommen  werden.

Vorscklüge  im  einen  Gesààrl  über  Alters-  mul  Zlnrnlulen-Versickerung
  in  Deutscklnnü.
i
Der  Regierungsrat  Kreisch  mann  hat  in  einer  Broschüre  „Die
Altersversorgung  der  Arbeiter  in  Deutschland"  den  finanziellen  Teil
dieser  Gesetzaufgabe  gelöst  und  die  Grundsätze  für  dieselbe  vorgeschlagen,
so  daß  uns  zur  Verbreitung  des  Verständnisses  derselben  nur
übrig  bleibt,  die  einzelnen  Grundsätze  nach  ihrem  Entwickelungsgänge ­
  herauszuheben  und  jeden  einzelnen  nach
seinem  Zweck  und  Nutzen  klar  zu  begründen,  alsdann  die  Jnvaliden-Versichcrung
  als  ein  zusammengehöriges  Ganzes  anzuschließen.
Zuerst  wollen  wir  die  Zahl  der  Arbeiter  ermitteln,  welche
für  die  Altersversorgung  in  Betracht  kommen,  demnächst  das  Lebensalter ­
  feststellen,  in'  welchem  ihre  Arbeitskraft  schwindet,  und
endlich  aus  jener  Zahl  diejenigen  Personen  herauszählcn,  welche  dieses
Alter  überschreiten.
Nach  der  Berufszählung  vom  5.  Juni  1882*  werden  in  der
i  Beilage  No.  I  die  Arbeiter  und  Gehülfen  nach  ihren  verschiedenen
^^Berufszweigcn  zusammengestellt  und  ergeben  die  Gesammtzahl  von
16  964  548.
Hiervon  kommen  jedoch  mehrere  Jahrgänge,  welche  nicht  zu  fortlaufenden ­
  Beiträgen  herangezogen  werden,  in  Abzug  und  bleiben  als-Ş
  i^-dann  nach  Beilage  No.  II  noch
2 s "  13  370  000
männliche  und  weibliche  Arbeiter  als  Mitglieder  für  die  Altersversichern
  ng.
*  Im  Morgenblatt  der  „Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung"  No.  180  vom
20.  April  1883  sind  die  vorläufigen  Hauptergebnisse  der  Berufszählung  vom  Juni
1882  veröffentlicht.  Wir  haben  diese  benutzt,  indessen  nur  die  Arbeiter  und  Gehülfen
gezählt.
            
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