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bei Einigen schon im 50., bei sehr Wenigen erst im 60., aber bei der
größten Mehrzahl im 56. Lebensjahre, — indessen kann doch ein
Wohlthätigkcits-Gesetz für Arbeiter den Altersanfang nicht nach der
Minderzahl, sondern mir nach der Mehrzahl, also auf das 56. Jahr
feststellen, zumal die kleine Zahl, welche vom 56. Jahre aufwärts noch
kurze Zeit die volle Arbeitskraft besitzt, durch die zu früh empfangene
Unterstützung nicht in die Lage versetzt wird, die Hände in den Schoß
zu legen, denn nach Abschnitt 6 soll die Altersrente nur 30 Pfennige
pro Tag betragen und eine solche Rente macht die Arbeit doch nicht
entbehrlich. Leichter wäre es zu rechtfertigen, wenn man wegen der
finanziellen Vorteile bei der Wahl zwischen dem 56. und 58sten
Jahre hin und her schwankte, denn wenn das 56. Jahr gewählt wird,
so bringen die Beiträge der 13 370 000 Arbeiter und ihrer Arbeitgeber
(bei 4 Mark jährlich) nach dem 8. Abschnitt 63 588 534 Mark jährlich
auf, — wenn aber das 58. Jahr gewählt wird, so bringen sie jährlich
2448372 Mark mehr auf. Geldinteresscn können jedoch nicht zu dem
Beschluß verleiten, die bei der Mehrzahl mit dem 56. Jahre natur
gemäß beginnende Altersschwäche durch ein Gesetz auf das 58. Jahr
zu verschieben, denn dadurch würde der Zweck des Gesetzes zum
Teil verfehlt, insofern rund eine halbe Million Arbeiter im Reich
auf den Wanderstab angewiesen sein würde.
Wir empfehlen daher für die Altersversicherung der Arbeiter
als ersten Grundsatz:
1. Der Beginn des 56. Lebensjahres ist als derjenige
Lebensabschnitt zu bezeichnen, in welchem die Arbeits
kraft zum Teil verbraucht ist und die Unterstützungs
bedürftig keit beginnt.
2.
Auf welchem Wege können die 4 258 875 Altersschwache, welche
zwischen dem 56. und 101. Lebensjahre stehen, versorgt werden?
Wenn wir die Ergebnisse wiederholter Volkszählungen in Eng
land, Frankreich, Belgien und Preußen in Bezug auf die Sterblichkeit*
innerhalb eines jeden dieser Staaten mit einander vergleichen, so finden
wir, daß die Sterblichkeit in jedem Lebensalter vom 2. bis 101. Jahre
uur unerhebliche Verschiedenheiten darbietet, aber wir finden eine völlige
Uebereinstimmung darin, daß vom 60. Jahre aufwärts das Leben
schneller verläuft und nach einer Durchschnittsbcrechnung mit dem
73. Jahre endet.
Ans diesem bei allen Nationen im Wesentlichen gleichbleibenden
Sterblichkeits-Berhältniß crgiebt sich, — um mit Snetclets Worten
zu sprechen — ein Naturgesetz, welches in allen Staaten durch
Gründung von Lebens- und Rcnten-Vcrsichernngcn für die mensch -
li che Gesellschaft nutzbar gemacht und von den vorerwähnten drei
Staaten zur Gründung einer Altersversicherung der Arbeiter benutzt
wird.
* In der Zeitschrift des preußischen Statistischen Bureaus, IN. Jabrgang,
ven l. und II. 0. 20 sind die Sterblichkcitstafeln der größten Lebens< und Renten-
«ersichcnlngs Anstalten verschiedener Staaten veröffentlicht.