Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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trägt. Diese haben sich vor ihrer Verheiratung durch gezahlte Bei 
träge (Vergl. Grundsatz 3) ein Anrecht auf die Altersrente erworben. 
Mit ihrer Verheiratung hört jedoch die Zahlung ihrer Beitrüge, 
sowie der Beiträge ihrer Arbeitgeber auf. weil sie nur selten und 
unregelmäßig auf Arbeit gehen, meistens sich auf die Bestellung ihrer 
Wirtschaft beschränken. Mit dem Tode des Arbeiters fällt nun die 
alt gewordene Witwe* der Gemeinde zur Last. Zur Abhülfe wird 
daher eine, mit dem beginnenden 56. Jahre zahlbare Witwen 
rente vorgeschlagen. Sie ist auf zwei Drittel der Altersrente, auf 
72 Mark** bemessen, weil die Witwe mittels dieser Beihülfe Auf 
nahme in die meisten Familien der ländlichen Bevölkerung şindet. 
Andererseits muß durch einzelne Bedingungen verhütet werden, daß 
Arbeiterinnen aus Spekulation auf die Witwenrente sich verheiraten. 
Wir geben daher als siebenten Grundsatz zu erwägen: 
7. Allen Witwen der Altersbank-Mitglieder ist ein An 
recht auf einen Teil der Altersrente zuzusprechen, 
wenn sie vor ihrer Verheiratung mindestens 15 Mark 
Beiträge gezahlt und wenigstens 10 Jahre mit ihrem 
verstorbenen Mann verheiratet waren. Diese Wit 
wenrente darf jedoch zwei Drittel der Altersrente nicht 
übersteigen. 
8. 
Die Altersrente soll 108 Mark und die Witwenrente 72 Mark 
betragen, außerdem sind noch die Verwaltungskosten und Ausfälle an 
Beitrügen in Rechnung zu stellen. Für diese sämmtlichen Ausgaben 
sind nach der Beilage No. V jährlich 82 843 075, rund 
«3 Millionen Mark ^ 
erforderlich. 
Ņir haben vorher begründet, daß der Arbeiter itach Maß 
gabe seines Lohnes für sein arbeitsunfähiges Alter selbst beizu 
tragen verpflichtet ist, wir haben ferner begründet, daß auch sein 
Arbeitgeber einen gleichen Beitrag zu leisten hat uitb wollen jetzt 
nachweisen, daß diese Beitrüge der Selbst hülfe das Fundament 
der Altersversicherung bilden, insofern sie den größeren Teil 
jener Ausgaben decken. 
,.... dtach der Beilage No. VI beläuft sich das Kapital der Selbst- 
hülfe jährlich auf 
, 47 691 400 Mark, 
es beträgt also mehr, als die Hälfte der 83 Millionen, welche er 
forderlich sind, um die Altersversicheruuq zum Gesetz zu erheben, denn 
cs fehlen nur 
35151675 Mark. 
Diese 35 Millionen stehen zu den 47 Millionen der Selbsthülfe 
annähernd in dem Verhältniß 
* Nach der Sterblichkeilstafel sterben mehr Männer als Frauen in jedem 
der ^ņgķ' hieraus erklärt sich die größere, mit jedem Jahrgange zunehmende Zahl 
.... ** Die Witwe eines im Dienst verunglückten Postillons erhält nur eine 
jährliche Unterstützung von 72 Mark.
	        
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