Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

19

trägt.  Diese  haben  sich  vor  ihrer  Verheiratung  durch  gezahlte  Beiträge ­
  (Vergl.  Grundsatz  3)  ein  Anrecht  auf  die  Altersrente  erworben.
Mit  ihrer  Verheiratung  hört  jedoch  die  Zahlung  ihrer  Beitrüge,
sowie  der  Beiträge  ihrer  Arbeitgeber  auf.  weil  sie  nur  selten  und
unregelmäßig  auf  Arbeit  gehen,  meistens  sich  auf  die  Bestellung  ihrer
Wirtschaft  beschränken.  Mit  dem  Tode  des  Arbeiters  fällt  nun  die
alt  gewordene  Witwe*  der  Gemeinde  zur  Last.  Zur  Abhülfe  wird
daher  eine,  mit  dem  beginnenden  56.  Jahre  zahlbare  Witwenrente ­
  vorgeschlagen.  Sie  ist  auf  zwei  Drittel  der  Altersrente,  auf
72  Mark**  bemessen,  weil  die  Witwe  mittels  dieser  Beihülfe  Aufnahme ­
  in  die  meisten  Familien  der  ländlichen  Bevölkerung  şindet.
Andererseits  muß  durch  einzelne  Bedingungen  verhütet  werden,  daß
Arbeiterinnen  aus  Spekulation  auf  die  Witwenrente  sich  verheiraten.
Wir  geben  daher  als  siebenten  Grundsatz  zu  erwägen:
7.  Allen  Witwen  der  Altersbank-Mitglieder  ist  ein  Anrecht ­
  auf  einen  Teil  der  Altersrente  zuzusprechen,
wenn  sie  vor  ihrer  Verheiratung  mindestens  15  Mark
Beiträge  gezahlt  und  wenigstens  10  Jahre  mit  ihrem
verstorbenen  Mann  verheiratet  waren.  Diese  Witwenrente ­
  darf  jedoch  zwei  Drittel  der  Altersrente  nicht
übersteigen.

8.
Die  Altersrente  soll  108  Mark  und  die  Witwenrente  72  Mark
betragen,  außerdem  sind  noch  die  Verwaltungskosten  und  Ausfälle  an
Beitrügen  in  Rechnung  zu  stellen.  Für  diese  sämmtlichen  Ausgaben
sind  nach  der  Beilage  No.  V  jährlich  82  843  075,  rund
«3  Millionen  Mark  ^
erforderlich.
Ņir  haben  vorher  begründet,  daß  der  Arbeiter  itach  Maßgabe ­
  seines  Lohnes  für  sein  arbeitsunfähiges  Alter  selbst  beizutragen ­
  verpflichtet  ist,  wir  haben  ferner  begründet,  daß  auch  sein
Arbeitgeber  einen  gleichen  Beitrag  zu  leisten  hat  uitb  wollen  jetzt
nachweisen,  daß  diese  Beitrüge  der  Selbst  hülfe  das  Fundament
der  Altersversicherung  bilden,  insofern  sie  den  größeren  Teil
jener  Ausgaben  decken.
,....  dtach  der  Beilage  No.  VI  beläuft  sich  das  Kapital  der  Selbsthülfe
  jährlich  auf
,  47  691  400  Mark,
es  beträgt  also  mehr,  als  die  Hälfte  der  83  Millionen,  welche  erforderlich ­
  sind,  um  die  Altersversicheruuq  zum  Gesetz  zu  erheben,  denn
cs  fehlen  nur
35151675  Mark.
Diese  35  Millionen  stehen  zu  den  47  Millionen  der  Selbsthülfe
annähernd  in  dem  Verhältniß

*  Nach  der  Sterblichkeilstafel  sterben  mehr  Männer  als  Frauen  in  jedem
der  ^ņgķ'  hieraus  erklärt  sich  die  größere,  mit  jedem  Jahrgange  zunehmende  Zahl
....  **  Die  Witwe  eines  im  Dienst  verunglückten  Postillons  erhält  nur  eine
jährliche  Unterstützung  von  72  Mark.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.