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trägt. Diese haben sich vor ihrer Verheiratung durch gezahlte Beiträge
(Vergl. Grundsatz 3) ein Anrecht auf die Altersrente erworben.
Mit ihrer Verheiratung hört jedoch die Zahlung ihrer Beitrüge,
sowie der Beiträge ihrer Arbeitgeber auf. weil sie nur selten und
unregelmäßig auf Arbeit gehen, meistens sich auf die Bestellung ihrer
Wirtschaft beschränken. Mit dem Tode des Arbeiters fällt nun die
alt gewordene Witwe* der Gemeinde zur Last. Zur Abhülfe wird
daher eine, mit dem beginnenden 56. Jahre zahlbare Witwenrente
vorgeschlagen. Sie ist auf zwei Drittel der Altersrente, auf
72 Mark** bemessen, weil die Witwe mittels dieser Beihülfe Aufnahme
in die meisten Familien der ländlichen Bevölkerung şindet.
Andererseits muß durch einzelne Bedingungen verhütet werden, daß
Arbeiterinnen aus Spekulation auf die Witwenrente sich verheiraten.
Wir geben daher als siebenten Grundsatz zu erwägen:
7. Allen Witwen der Altersbank-Mitglieder ist ein Anrecht
auf einen Teil der Altersrente zuzusprechen,
wenn sie vor ihrer Verheiratung mindestens 15 Mark
Beiträge gezahlt und wenigstens 10 Jahre mit ihrem
verstorbenen Mann verheiratet waren. Diese Witwenrente
darf jedoch zwei Drittel der Altersrente nicht
übersteigen.
8.
Die Altersrente soll 108 Mark und die Witwenrente 72 Mark
betragen, außerdem sind noch die Verwaltungskosten und Ausfälle an
Beitrügen in Rechnung zu stellen. Für diese sämmtlichen Ausgaben
sind nach der Beilage No. V jährlich 82 843 075, rund
«3 Millionen Mark ^
erforderlich.
Ņir haben vorher begründet, daß der Arbeiter itach Maßgabe
seines Lohnes für sein arbeitsunfähiges Alter selbst beizutragen
verpflichtet ist, wir haben ferner begründet, daß auch sein
Arbeitgeber einen gleichen Beitrag zu leisten hat uitb wollen jetzt
nachweisen, daß diese Beitrüge der Selbst hülfe das Fundament
der Altersversicherung bilden, insofern sie den größeren Teil
jener Ausgaben decken.
,.... dtach der Beilage No. VI beläuft sich das Kapital der Selbsthülfe
jährlich auf
, 47 691 400 Mark,
es beträgt also mehr, als die Hälfte der 83 Millionen, welche erforderlich
sind, um die Altersversicheruuq zum Gesetz zu erheben, denn
cs fehlen nur
35151675 Mark.
Diese 35 Millionen stehen zu den 47 Millionen der Selbsthülfe
annähernd in dem Verhältniß
* Nach der Sterblichkeilstafel sterben mehr Männer als Frauen in jedem
der ^ņgķ' hieraus erklärt sich die größere, mit jedem Jahrgange zunehmende Zahl
.... ** Die Witwe eines im Dienst verunglückten Postillons erhält nur eine
jährliche Unterstützung von 72 Mark.