Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

ciuf  breitere  Schichten  der  Bevölkerung  legen,  sie  wird  in  jedem  Falle
Unzufriedenheit  zur  Folge  haben.
Dieses  Uebel  wäre  zwar  groß  genug,  aber  größer  die  Zwietracht,
welche  dasselbe  zwischen  den  einzelnen  Bundesstaaten  des  Reichs  erregen ­
  würde.  Diese  sind  nämlich  ungleichmäßig  bevölkert,  und  je
größer  die  Bevölkerung  eines  Staates,  um  so  größer  ist  selbstverständlich ­
  die  Zahl  seiner  unterstützungsbedürftigen  Alten,
mithin  auch  die  Geldsumme,  welche  dieser  Verband  für  seine  Alten
aufzubringen  hat.  So  würden  z.  B.  die  südlichen  und  westlichen
Staaten,  welche  am  stärksten  bevölkert*  und  deshalb  schon  für  eine
ausgedehntere  Armenpflege  (größere  Zahl  hülfsbedürftiger  Kinder,
Kranken  k.)  mehr  in  Anspruch  genommen  sind,  durch  eine  direkte
Steuer  für  ihre  Altersschwachen  ungleich  höher  belastet  werden,  als
die  östlichen,  schwächer  bevölkerten.
Eine  direkte  Steuer  würde  daher  ohne  Zweifel  eine  ungleichmäßige ­
  Belastung  der  einzelnen  Bundesstaaten,  mithin  Unzufriedenheit
ihrer  Bevölkerung  liber  höhere  Belastung,  als  in  anderen  Staaten,
zur  Folge  haben,  und  dieses  Uebel  würde  jährlich  im  Reichstag  mit
Bitterkeit  zur  Sprache  gebracht  werden.  Wir  berufen  uns  hier  auf
die  Erfahrung  in  England,  wo  dieselbe  direkte  Steuer  (Poor  rate)
wegen  der  ungleichmäßigen  Bevölkerung  der  Armen-Verbände  alljährlich
Beschwerden  und  Unruhen  hervorruft.
Solcher  Vorwurf  kann  eine  indirekte  Steuer  nicht  treffen;
überdies  ist  das  Reich  nach  seiner  Verfassung  nur  zur  Bewilligung
indirekter  Steuern  berechtigt.
Wir  maßen  uns  nicht  an,  eine  bestimmte  indirekte  Steuer  in
Vorschlag  zu  bringen,  aber  wir  empfehlen  nur  eine  solche,  welche  die
ärmste  Bevölkerungsklasse  nicht  trifft.  In  dieser  Voraussetzung  halten
wir  sie  für  die  gerechteste  Steuerform,  denn  sie  würde  alle  Bundesstaaten, ­
  je  nach  der  Stärke  ihrer  Bevölkerung,  diesen  mehr,  den  anderen
weniger,  aber  jeden  gleichmäßig  belasten,  weil  die  Zahl  der  Alten
mit  der  Kopfzahl  der  Bevölkerung  in  gleichem  Verhältnis  steht,  und
weil  das  Alter  in  allen  Bundesstaaten  und  Provinzen  dieselbe  gleichbleibende ­
  ducile  der  Arbeitsunfähigkeit  bildet.
Aber  die  Gleichmäßigkeit  dieser  Steuer  ist  nicht  das  einzige
Motiv,  denn  bei  den  Wanderungen  der  Arbeiter  von  einem  Bundesstaat ­
  zum  anderen  erscheint  uns  die  Normierung  eines  gleichen
Minimalsatzes  für  die  Unterstützung  der  Hülföbedürftigen
ein  ebenso  begründetes  Bedürfnis  für  die  Nation,  wie  das  gleiche
Strafmaß  für  das  Betteln  dieser  Arbeiter,  welches  im  Reichs-Strafgesetz
  verfügt  ist.  Ein  gleicher  Minimal-Unterstützungssatz
würde  auch  die  Frage  über  den  Unterstütznngswohnsitz  leichter  lösen
lassen,  indem  ohne  weitläufige  Korrespondenz  mit  den  Behörden  der
verschiedenen  Bundesstaaten  z.  B.  der  Bayer,  wenn  er  in  Preußen
arbeitet  unb  durch  Alter  oder  Invalidität  arbeitsunfähig  wird,  denselben ­
  Minimalsatz  zu  seiner  Unterstützung  in  Preußen  erhalten  würde,

*)  Das  Zahlen-Verhältnis  zwischen  Bemittelten  und  Unbemittelten  stt  namentlich
in  den  industriellen  Distrikten  sehr  ungleich,  weil  ein  einziger  Fabritkherr  Tausende  von
Arbeitern  ernährt.
            
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