Full text: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

ciuf breitere Schichten der Bevölkerung legen, sie wird in jedem Falle 
Unzufriedenheit zur Folge haben. 
Dieses Uebel wäre zwar groß genug, aber größer die Zwietracht, 
welche dasselbe zwischen den einzelnen Bundesstaaten des Reichs er 
regen würde. Diese sind nämlich ungleichmäßig bevölkert, und je 
größer die Bevölkerung eines Staates, um so größer ist selbstver 
ständlich die Zahl seiner unterstützungsbedürftigen Alten, 
mithin auch die Geldsumme, welche dieser Verband für seine Alten 
aufzubringen hat. So würden z. B. die südlichen und westlichen 
Staaten, welche am stärksten bevölkert* und deshalb schon für eine 
ausgedehntere Armenpflege (größere Zahl hülfsbedürftiger Kinder, 
Kranken k.) mehr in Anspruch genommen sind, durch eine direkte 
Steuer für ihre Altersschwachen ungleich höher belastet werden, als 
die östlichen, schwächer bevölkerten. 
Eine direkte Steuer würde daher ohne Zweifel eine ungleich 
mäßige Belastung der einzelnen Bundesstaaten, mithin Unzufriedenheit 
ihrer Bevölkerung liber höhere Belastung, als in anderen Staaten, 
zur Folge haben, und dieses Uebel würde jährlich im Reichstag mit 
Bitterkeit zur Sprache gebracht werden. Wir berufen uns hier auf 
die Erfahrung in England, wo dieselbe direkte Steuer (Poor rate) 
wegen der ungleichmäßigen Bevölkerung der Armen-Verbände alljährlich 
Beschwerden und Unruhen hervorruft. 
Solcher Vorwurf kann eine indirekte Steuer nicht treffen; 
überdies ist das Reich nach seiner Verfassung nur zur Bewilligung 
indirekter Steuern berechtigt. 
Wir maßen uns nicht an, eine bestimmte indirekte Steuer in 
Vorschlag zu bringen, aber wir empfehlen nur eine solche, welche die 
ärmste Bevölkerungsklasse nicht trifft. In dieser Voraussetzung halten 
wir sie für die gerechteste Steuerform, denn sie würde alle Bundes 
staaten, je nach der Stärke ihrer Bevölkerung, diesen mehr, den anderen 
weniger, aber jeden gleichmäßig belasten, weil die Zahl der Alten 
mit der Kopfzahl der Bevölkerung in gleichem Verhältnis steht, und 
weil das Alter in allen Bundesstaaten und Provinzen dieselbe gleich 
bleibende ducile der Arbeitsunfähigkeit bildet. 
Aber die Gleichmäßigkeit dieser Steuer ist nicht das einzige 
Motiv, denn bei den Wanderungen der Arbeiter von einem Bundes 
staat zum anderen erscheint uns die Normierung eines gleichen 
Minimalsatzes für die Unterstützung der Hülföbedürftigen 
ein ebenso begründetes Bedürfnis für die Nation, wie das gleiche 
Strafmaß für das Betteln dieser Arbeiter, welches im Reichs- 
Strafgesetz verfügt ist. Ein gleicher Minimal-Unterstützungssatz 
würde auch die Frage über den Unterstütznngswohnsitz leichter lösen 
lassen, indem ohne weitläufige Korrespondenz mit den Behörden der 
verschiedenen Bundesstaaten z. B. der Bayer, wenn er in Preußen 
arbeitet unb durch Alter oder Invalidität arbeitsunfähig wird, den 
selben Minimalsatz zu seiner Unterstützung in Preußen erhalten würde, 
*) Das Zahlen-Verhältnis zwischen Bemittelten und Unbemittelten stt namentlich 
in den industriellen Distrikten sehr ungleich, weil ein einziger Fabritkherr Tausende von 
Arbeitern ernährt.
	        
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