ciuf breitere Schichten der Bevölkerung legen, sie wird in jedem Falle
Unzufriedenheit zur Folge haben.
Dieses Uebel wäre zwar groß genug, aber größer die Zwietracht,
welche dasselbe zwischen den einzelnen Bundesstaaten des Reichs er
regen würde. Diese sind nämlich ungleichmäßig bevölkert, und je
größer die Bevölkerung eines Staates, um so größer ist selbstver
ständlich die Zahl seiner unterstützungsbedürftigen Alten,
mithin auch die Geldsumme, welche dieser Verband für seine Alten
aufzubringen hat. So würden z. B. die südlichen und westlichen
Staaten, welche am stärksten bevölkert* und deshalb schon für eine
ausgedehntere Armenpflege (größere Zahl hülfsbedürftiger Kinder,
Kranken k.) mehr in Anspruch genommen sind, durch eine direkte
Steuer für ihre Altersschwachen ungleich höher belastet werden, als
die östlichen, schwächer bevölkerten.
Eine direkte Steuer würde daher ohne Zweifel eine ungleich
mäßige Belastung der einzelnen Bundesstaaten, mithin Unzufriedenheit
ihrer Bevölkerung liber höhere Belastung, als in anderen Staaten,
zur Folge haben, und dieses Uebel würde jährlich im Reichstag mit
Bitterkeit zur Sprache gebracht werden. Wir berufen uns hier auf
die Erfahrung in England, wo dieselbe direkte Steuer (Poor rate)
wegen der ungleichmäßigen Bevölkerung der Armen-Verbände alljährlich
Beschwerden und Unruhen hervorruft.
Solcher Vorwurf kann eine indirekte Steuer nicht treffen;
überdies ist das Reich nach seiner Verfassung nur zur Bewilligung
indirekter Steuern berechtigt.
Wir maßen uns nicht an, eine bestimmte indirekte Steuer in
Vorschlag zu bringen, aber wir empfehlen nur eine solche, welche die
ärmste Bevölkerungsklasse nicht trifft. In dieser Voraussetzung halten
wir sie für die gerechteste Steuerform, denn sie würde alle Bundes
staaten, je nach der Stärke ihrer Bevölkerung, diesen mehr, den anderen
weniger, aber jeden gleichmäßig belasten, weil die Zahl der Alten
mit der Kopfzahl der Bevölkerung in gleichem Verhältnis steht, und
weil das Alter in allen Bundesstaaten und Provinzen dieselbe gleich
bleibende ducile der Arbeitsunfähigkeit bildet.
Aber die Gleichmäßigkeit dieser Steuer ist nicht das einzige
Motiv, denn bei den Wanderungen der Arbeiter von einem Bundes
staat zum anderen erscheint uns die Normierung eines gleichen
Minimalsatzes für die Unterstützung der Hülföbedürftigen
ein ebenso begründetes Bedürfnis für die Nation, wie das gleiche
Strafmaß für das Betteln dieser Arbeiter, welches im Reichs-
Strafgesetz verfügt ist. Ein gleicher Minimal-Unterstützungssatz
würde auch die Frage über den Unterstütznngswohnsitz leichter lösen
lassen, indem ohne weitläufige Korrespondenz mit den Behörden der
verschiedenen Bundesstaaten z. B. der Bayer, wenn er in Preußen
arbeitet unb durch Alter oder Invalidität arbeitsunfähig wird, den
selben Minimalsatz zu seiner Unterstützung in Preußen erhalten würde,
*) Das Zahlen-Verhältnis zwischen Bemittelten und Unbemittelten stt namentlich
in den industriellen Distrikten sehr ungleich, weil ein einziger Fabritkherr Tausende von
Arbeitern ernährt.