Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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gliedern  mtr  unerheblich  sind.  Wir  werden  die  in  jener  Unfall-Statistik ­
  als  „dauernd  teilweise  erwerbsunfähig"  rubrizirteu  Arbeiter  mit
iu  die  Zahl  der  Invaliden  aufnehmen,  zumal  wir  in  den  Beiträgen  auch
fiir  solche  O'ällc  Deckung  erhalten  wollen,  wettn  große  Ueberschwemm
  ungen,  große  Brände  oder  Ep  id  cm  icen  re.  die  Zahl  der  Invaliden, ­
  oder  der  Wittvcn  verdoppeln,  oder  verdreifachen.
Ņei  Zugrundelegung  dieser  Unfall-Statistik  hat  die  Jnvalidcn-Berstcherung
  nach  der  Beilage  No.  XIII  jährlich  zu  unterstützen

.  Ņon  diesen  erhält  jede  männliche  iittb  jede  weibliche  unverheiratete
Person  eine  Unterstützung  von  jälirlich  108  Mark,  dagegen  jede  weibliche
verheiratete  Person,  ebenso  wie  die  Frau  eines  verstorbenen  Invaliden
oder  eines  unmittelbar  durch  Unfall  getöteten  Mitgliedes  72  Mark.
Die  Geldmittel  zu  diesen  Unterstützungen  sollen  durch  Beitrage ­
  der  Arbeiter  und  Arbeitgeber,  also  auf  dem  Wege  der  Sclbsthülfe
nach  denselben  Prinzipien,  wie  bei  der  Altersversicherung,  beschafft  werden:
eê  lallen  also  die  jährlichen  Beitrüge  37  Jahre  lang  zu  einem  Kapital
angesammelt,  es  sollen  ferner  die  Beiträge  der  verstorbenen  Mitglieder
gleichfalls  zu  jenem  Kapital  geschlagen  'werden,  cs  sollen  endlich  die
Zinsen  und  Zmseszinsen  aller  dieser  Beiträge  von  37  Jahren  jenem
Kapital  zustießen.  Das  auf  diese  Weise  vervielfältigte  Kapital**  soll  —
und  dies  ist  der  Endzweck  —  auch  nach  Ablauf  von  37  Jahren
jedev  folgende  Jahr  wieder  dieselbe  Höhe  erreichen,  denn  deshalb
werden  alle  heranwachsenden  Generationen,  sobald  sie  ins  19.  Lebensjahr
treten,  obligatorisch  als  Mitglieder  in  die  Bersicherungsanstalt  aufgenommen, ­
  mithin  zahluttgspslichtig.  Dieses  Kapital  wird  also  für  alle
nachfolgende  Arbeiter-Generationen  eine  Geldquelle,  aus
welchen  ihre  Invaliden  und  Witwen  unterstützt  ititi)  aus  welcher  die
Berwaltuugskosten  und  Ausfälle  an  Beiträgen  gedeckt  werden.  In
diesen  Prinzipien  liegt  auch  der  Schlüssel  zur  Lösung  des  Rätsels,  daß
wie  hu*  w.,  YTV  °  '

ouf^ubrittgen  sind,  um  nach  37  Jahren  und  alsdann  fortlaufend
jährlich

Unterstützungen  zahlen  zu  können.
Wenn  die  den  Gemeinden  bisher  gesetzlich  obliegende  Unterstützungslast ­
  für  die  durch'S  Alter  hülfsbedürftig  gewordenen  Arbeiter
(nach  Seite  20  und  21)  zum  kleineren  Teile  dem  Reich  übertragen
chchv,  so  muß  das  Reich  auch  zu  Gunsten  der  durch  Invalidität
hülssbedürftig  gewordenen  Arbeiter  zum  kleineren  Teile  an  den  Kosten
teilnehmen,  welche  mittels  der  Invalidenversicherung  gedeckt  werden  sollen.
Hiernach  würde  die  Summe  der  Re  ichs-Bei  hülfe  iu  demselben
Verhältnis  zur  Summe  der  Sclbsthülfe  stehen,  wie  bei  der
Altersversicherung,  also  wie  3  :  4,  eventuell  1  :  3.  Die  Beilage

*  ,  Wir  erachten  diese  Zahl  nicht  als  eine  masigebende,  sondem  benutzen  sie  nur
als  Beispiel,  um  an  demselben  durch  die  Berechnung  nachzuweisen,  basi  die  Beitrage
sehr  niedrig  sind,  selbst  wenn  jene  Zahl  verdoppelt,  oder  verdreifacht  ivird.
**  Eine  Mark,  zu  4%  angelegt,  wächst  nach  Bleibtreu's  Tabellen  in  37  Jahren
auf  4.2680808  Mark.

12  409  Personen.*

wie  die  Beilage  No.  XIV  nachweist,  jährlich  nur
,  ,  .  323  500  Mark

1  078  740  Mark
            
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