Full text : Die Alters- und Invaliden-Versicherung

4

Frankreich*)  voranstellen,  weil  diejenigen  Erfahrungen,  welche  sich
in  diesen  drei  Staaten  übereinstimmend  nützlich  erwiesen  haben,
auch  für  Deutschland  Beachtung  verdienen,  und  weil  selbst  die  ungünstigen ­
  Ergebnisse  zur  Vermeidung  von  Irrwegen  nicht  unbeachtet
bleiben  dürfen.

*)  Die  Regierung  von  Dänemark  hat  vor  Kurzem  dem  Folkething  einen
Gesetzentwurf  über  „Altersversorgung"  vorgelegt,  welcher  im  Morgenblatt  der
„Norddeutschen  Allgemeinen  Zeitung"  No.  514  unter  dem  3.  Nove,über  1883  veröffentlicht ­
  ist.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.