Full text : Die Deutschen im Auslande

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Dennoch  ist  keineswegs  Alles  verloren.  Nicht  Alles,  was  man
auf  englischen  Karten  roth  angestrichen  findet,  ist  auch  in  Wirklichkeit
  britischer  Besitz;  die  Rechte,  auf  Grund  deren  die  englische ­
  Gesellschaft  den  Handel  in  diesen  Gebieten  zu  monopoli,
siren  trachtet,  sind  nach  den  Berichten  des  Herrn  P.  Staudinger,
  des  Begleiters  von  R  o  b  e  r  t  F  l  e  g  el  auf  seiner
letzten  Expedition,  welche  diesem  kühnen  Reisenden  den  Tod
bringen  sollte,  sowie  anderer  zuverlässiger  Gewährsmänner,
äußerst  zweifelhafter  Natur.  Nach  S  t  a  u  d  i  n  g  e  r  beschränken
sich  die  rechtmäßigen  Besitzungen  der  Royal  Niger  Company
nur  auf  die  von  einer  Anzahl  heidnischer  Häuptlinge  erworbenen
Ländereien.  „Dazwischen  liegt  noch  so  mancher  Platz  am  unteren ­
  Niger,  der  noch  nicht  okkupirt  ist,  und  die  für  Deutschland
gerade  so  wichtigen  ungeheuren  Strecken  der  mohamcdanischen
Reiche  sind  vollständig  dem  Handel  und  Verkehr  geöffnet."
(Deutsche  Kolonialzeitung,  Jahrgang  IV.  Heft  7).  Bekanntlich
diente  die  letzte  Expedition  Flegels  nicht  allein  wissenschaftlichen,
sondern  auch  handelspolitischen  Zwecken.  In  L  o  k  o  am  Benne
wurden  die  deutschen  Reisenden  vom  Könige  von  An  as  samara
auf  das  freundlichste  begrüßt,  und  gern  gewährte  derselbe  ihnen
alle  begehrten  Rechte.  Die  englische  Gesellschaft  (damals  National ­
  African  Company)  hatte  vorgegeben,  den  Grund  und
Boden  daselbst  käuflich  erworben  zu  haben;  der  König  aber
schwor  bei  Allah,  daß  alle  diese  Behauptungen  unwahr  seien.
Der  mächtige  Sultan  von  S  o  k  o  t  o,  dem  Hartert  und  Staudinger
  Briefe  und  Geschenke  Sr.  Majestät  des  hochseligen  Kaisers ­
  Wilhelm  I.  überreichten,  hieß  die  Deutschen  in  seinem
Reiche  willkommen  und  erklärte  ausdrücklich,  daß  er  nicht  einen
Zoll  breit  seines  Landes  an  die  englische  Gesellschaft  verkauft,
noch  derselben  irgendwie  ein  Monopolrecht  gewährt  habe.  Der
            
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