Full text: Die Deutschen im Auslande

Sultan von Sofoto hat in den unter seiner Oberhoheit stehen 
den Gebieten allein das Recht, gültige Abmachungen zu schließen. 
Sein Reich>rstreckt sich, nach Staudinger, vom mittleren Niger 
bis zur Grenze von Bornu einerseits, sowie vom Südrande 
der Sahara über den Benue bis tief nach A d a m a u a 
hinein andererseits. Auch der mächtige König von Nupe hat 
feierlich erklärt, daß er niemals ein Stück seines Landes an 
die Engländer abgetreten habe noch abtreten werde, daß in 
Nupe der Handel frei sein solle für sämmtliche Nationen. 
Selbst die Könige von O n i t s ch a und A b a d j e. deren 
Reiche am Niger unterhalb seines Zusammenflusses mit dem 
Benne gelegen sind, haben sich dagegen verwahrt, an die eng 
lische Gesellschaft Land oder Hoheitsrechte abgetreten zu haben. 
Wie unter solchen Umständen diese Gesellschaft es wagen darf, 
ungeheure Abgaben und Zölle, selbst Durchgangszölle zu er- 
heben, Häfen zu schließen, die Einfuhr gewisser Handelsartikel 
^anz und gar zu verbieten, bleibt unerfindlich, zumal das ihr 
verliehene Royal Charter den Passus enthält: „Die Bestimmun 
gen der K o n g o k o n f e r e n z werden anerkannt". Nach diesen 
Bestimmungen jedoch müßte der Flußverkehr ein freier sein 
für sämmtliche Nationen. 
Schließlich sei noch kurz des K o n g o st a a t e S gedacht, 
-welcher seine Entstehung dem Zusammenwirken aller europäi 
schen Mächte, nicht zum wenigsten der weisen Politik der deut 
schen Regierung verdankt. Das ausgedehnte und in nicht all 
zuferner Zukunft vielleicht sehr wichtige Kongogebiet ist durch 
-einen europäischen Areopag eroberungssüchtigen Plänen ent 
rückt; Angehörigen aller Nationen sollen die vom Staate, an 
dessen Spitze der König der Belgier steht, zu vergebenden Stellen 
And Aemter offen stehen, der Handel und der Verkehr wird
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.