IV. Abschnitt. Ausgaben für die innere Verwaltung.
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wesentlichen Einfluß: a) Das System der Verwaltung, ob entgeltlich
oder unentgeltlich (Ehrenämter), insbesondere das Verhältnis der
Selbstverwaltung zur Staatsverwaltung, b) Die entgeltliche oder un
entgeltliche Erfüllung der Verwaltungsakte gegenüber den einzelnen
Staatsbürgern, c) Das Maß der bei den öffentlichen Ausgaben be
obachteten Sparsamkeit und namentlich die Strenge der Kontrolle
bei den Staatsausgaben, d) Die Ausdehnung der staatlichen latig-
keit. das Maß der staatlichen Verwaltungsausgaben, e) Die Droße
der zur Vollziehung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung stehen
den sonstigen Deckungsarten, Fonds usw. (Stiftungen, Verwaltungs
vereine usw.). . ...
Wenn wir die einzelnen Verwaltungsausgaben einer speziellen
Prüfung unterziehen, so kommen wir vom Standpunkte des Staats
haushaltes vor allem zu folgenden Resultaten. Namentlich die
Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten bieten viel Lehrreiches.
Freilich muß hier immer vor Augen gehalten werden, daß die Ein
teilung der verschiedenen Verwaltungszweige ungleich ist. So ist
z B das statistische Amt in dem einen Staate dem Handelsmini
sterium, in dem anderen dem Unterrichtsministerium zugeteilt. In
dem einen Staate ist das Unterrichtsministerium mit dem Justiz
ressort, in dem anderen mit dem Ministerium des Innern vereint,
in einzelnen Staaten gibt es ein selbständiges Kommunikationsmini
sterium, selbständiges Landwirtschaftsministerium, in manchen Staaten
ist das Finanzministerium in zwei Ministerien geteilt, Finanzmini
sterium und Schatzministerium usw. In absolutistisch regierten
Staaten finden wir selbständige Polizeiministerien. In mehreren
Staaten finden wir schon selbständige Arbeitsministerien. Wahrend
des Weltkrieges entstanden selbständige Ministerien für das Muni
tionswesen, für das Ernährungswesen. Mit der Zahl der selbständigen
Ministerien wächst natürlich in der Regel die Größe der Ausgaben.
Die speziellen Aufgaben einzelner Staaten müssen gleichfalls in
Augenschein genommen werden. So hat z. B. Holland für die
Aufgaben des Waterstates so beträchtliche Ausgaben, die etwa
den zehnten Teil des Ausgabenbudgets ausmachen.
Trotzdem jedenfalls die Ausgaben für die innere Verwaltung
im Zunehmen begriffen sind, so nehmen dieselben doch nur be
scheidene Teile des Budgets in Anspruch. Selbst die im weiteren
Sinne genommene innere Verwaltung muß sich mit etwa 2U /ö,
wenn’s hoch geht mit 30 Prozent der Ausgaben begnügen, da den
größeren Teil das Militärbudget, das Schuldenbudget und das die
Produktionskosten der Staatseinnahmen repräsentierende binanz-
budget in Anspruch nehmen.