fullscreen: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Ausgaben für die innere Verwaltung. 
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wesentlichen Einfluß: a) Das System der Verwaltung, ob entgeltlich 
oder unentgeltlich (Ehrenämter), insbesondere das Verhältnis der 
Selbstverwaltung zur Staatsverwaltung, b) Die entgeltliche oder un 
entgeltliche Erfüllung der Verwaltungsakte gegenüber den einzelnen 
Staatsbürgern, c) Das Maß der bei den öffentlichen Ausgaben be 
obachteten Sparsamkeit und namentlich die Strenge der Kontrolle 
bei den Staatsausgaben, d) Die Ausdehnung der staatlichen latig- 
keit. das Maß der staatlichen Verwaltungsausgaben, e) Die Droße 
der zur Vollziehung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung stehen 
den sonstigen Deckungsarten, Fonds usw. (Stiftungen, Verwaltungs 
vereine usw.). . ... 
Wenn wir die einzelnen Verwaltungsausgaben einer speziellen 
Prüfung unterziehen, so kommen wir vom Standpunkte des Staats 
haushaltes vor allem zu folgenden Resultaten. Namentlich die 
Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten bieten viel Lehrreiches. 
Freilich muß hier immer vor Augen gehalten werden, daß die Ein 
teilung der verschiedenen Verwaltungszweige ungleich ist. So ist 
z B das statistische Amt in dem einen Staate dem Handelsmini 
sterium, in dem anderen dem Unterrichtsministerium zugeteilt. In 
dem einen Staate ist das Unterrichtsministerium mit dem Justiz 
ressort, in dem anderen mit dem Ministerium des Innern vereint, 
in einzelnen Staaten gibt es ein selbständiges Kommunikationsmini 
sterium, selbständiges Landwirtschaftsministerium, in manchen Staaten 
ist das Finanzministerium in zwei Ministerien geteilt, Finanzmini 
sterium und Schatzministerium usw. In absolutistisch regierten 
Staaten finden wir selbständige Polizeiministerien. In mehreren 
Staaten finden wir schon selbständige Arbeitsministerien. Wahrend 
des Weltkrieges entstanden selbständige Ministerien für das Muni 
tionswesen, für das Ernährungswesen. Mit der Zahl der selbständigen 
Ministerien wächst natürlich in der Regel die Größe der Ausgaben. 
Die speziellen Aufgaben einzelner Staaten müssen gleichfalls in 
Augenschein genommen werden. So hat z. B. Holland für die 
Aufgaben des Waterstates so beträchtliche Ausgaben, die etwa 
den zehnten Teil des Ausgabenbudgets ausmachen. 
Trotzdem jedenfalls die Ausgaben für die innere Verwaltung 
im Zunehmen begriffen sind, so nehmen dieselben doch nur be 
scheidene Teile des Budgets in Anspruch. Selbst die im weiteren 
Sinne genommene innere Verwaltung muß sich mit etwa 2U /ö, 
wenn’s hoch geht mit 30 Prozent der Ausgaben begnügen, da den 
größeren Teil das Militärbudget, das Schuldenbudget und das die 
Produktionskosten der Staatseinnahmen repräsentierende binanz- 
budget in Anspruch nehmen.
	        
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