Full text : Schutz dem Arbeiter!

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bereits  der  Fall  ist),  sei  es,  daß  besondere  Vertreter  (nach  denselben  Wahllisten
  rc.)  für  diesen  Zweck  gewählt  werden.
Je  nach  der  Stellung  und  den  Aufgaben,  welche  man  den  „Ausschüssen"
  zuweist,  wird  sich  auch  die  Frage  entscheiden:  ob  die  Vertreter
der  Arbeiter  getrennt,  oder  aber  zusamnien  mit  den  Vertretern  der
Arbeitgeber  verhandeln  sollen.  Für  beide  Formen  kann  man  Gründe
anführen.  Im  Interesse  gegenseitiger  Verständigung  und  positiver  Arbeit ­
  erachten  wir  es  für  einen  Vorzug,  wenn  Arbeitgeber  und  Arbeiter
direct  zusammen  rathen  und  thaten.  In  directer  gegenseitiger  Aussprache ­
  werden  sie  eher  zu  einem  positiven  Ergebniß  kommen,  beiderseitig
nachzugeben  resp.  den  Anschauungen  der  Gegenpartei  Rechnung  zu  tragen
bereit  sein,  als  wenn  jede  Partei  schon  in  einseitigem  Urtheil  ihre  Ansicht ­
  festgelegt  hat.-  Bei  getrennter  Tagung  bleibt  es  nur  zu  leicht  bei
Monologen:  jede  Partei  verbeißt  sich  in  ihre  Anschauungen  und  gegenseitige ­
  Verbitterung  ist  die  Frucht.  Ein  Zusammenberathen  kann  auch
den  Arbeitern  nur  erwünscht  sein,  so  lange  sie  noch  der  festen  Organisation ­
  ermangeln  und  so  wesentlich  auf  Verständigung  angewiesen ­
  sind.
Die  Arbeitskammern,  welche  indem  socialdemokratischen  Gesetzentwurf  von  188>»
vorgeschlagen  wurden,  sollten  sich  auch  aus  Vertretern  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
in  gleicher  Zahl  zusammensetzen.  Herr  Bebel  hob  sogar  ausdrücklich  hervor:
„Daß  wir  in  diesen  Kammern  Arbeiter  und  Arbeitgeber  zusammen  wirken
lassen,  —  nun,  ich  meine,  das  dürfte  Ihnen  auch  zur  Genüge  zeigen,  daß  wir  wenigsten^
für  alle  die  Fragen,  die  auf  dem  Boden  der  heutigen  bürgerlichen  Gesellschaft ­
  entschieden  werden  können,  auch  von  der  Ansicht  ausgehen:  hier  ist  eine  Verständigung ­
  zwischen  den  beiden  streitenden  Klassen,  was  auf  der  einen  Seite  die  Arbeiterklasse, ­
  auf  der  andern  die  Unternehmerklasse  ist,  nothwendig.  Es  ist  nothwendig,  dnst
sie  da  in  den  bezüglichen  Körperschaften,  wo  alle  Fragen  erörtert  werden,  zusammentreten
und  sich  gegenseitig  verständigen  und  durch  ihre  schließliche  Abstimmung  docunrentiren,
  nach  welcher  Seite  hin  sie  die  Dinge  geordnet  sehen  möchten."
Im  klebrigen  konnten  auch  diejenigen,  welche  mit  dem  Grundgedanken  einer  Arbeiter-Vertretung
  durchaus  einverstanden  waren,  dem  socialdemokratischen  Antrage  nichl
zustimmen.  Zunächst  war  es  die  Organisation,  welche  Bedenken  erregen  mußte,  rüdem ­
  alle  möglichen  Berufe  (Industrie,  Handel  und  Verkehr,  Handwerk,  Landwirthschaft  rc.>
mechanisch  zusammengeführt  waren,  ohne  auch  nur  dem  Versuch  einer  beruflichen  Gliederung ­
  und  eines  Schutzes  der  Minorität  (z.  B.  der  Industrie  gegenüber  dem
Handwerk  und  umgekehrt,  der  Industrie  wie  des  Handwerks  gegenüber  der  in  den  meisten
Arbeitskammern,  wie  sie  geplant  waren,  sicher  überwiegenden  Landwirthschaft)  3 lt
machen.  Dann  aber  konnten  solche  Competenzen,  wie  sie  der  socialdemokratische  Antrag ­
  wollte,  unmöglich  gegeben  werden,  ohne  den  ganzen  bestehenden  Behörden-Orgnn
  is  mus  zu  durchbrechen,  und  war  dazu  um  so  weniger  Anlaß,  als  die  geplante  Organisation ­
  so  wenig  Bürgschaften  guter  Verwaltung  bieten  konnte.  Anstellung  der  Beamten
(des  „Arbeitsamtes"),  Bestimmung  der  Ausnahmen  bezüglich  des  Verbots  der  Nacht-und
Tonn  tagsarbeit,  Zulassung  von  Ue  ber  st  u  nd  en,  Genehmigung  der  Arbeitsordnung-Festsetzung
  von  Minimallöhnen  rc,  alle  diese  Fragen  sollten  nach  Anschauung  und  Laune
der  zufällig  überwiegenden  Interessengruppe  geregelt  werden.
            
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