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bereits der Fall ist), sei es, daß besondere Vertreter (nach denselben Wahllisten
rc.) für diesen Zweck gewählt werden.
Je nach der Stellung und den Aufgaben, welche man den „Ausschüssen"
zuweist, wird sich auch die Frage entscheiden: ob die Vertreter
der Arbeiter getrennt, oder aber zusamnien mit den Vertretern der
Arbeitgeber verhandeln sollen. Für beide Formen kann man Gründe
anführen. Im Interesse gegenseitiger Verständigung und positiver Arbeit
erachten wir es für einen Vorzug, wenn Arbeitgeber und Arbeiter
direct zusammen rathen und thaten. In directer gegenseitiger Aussprache
werden sie eher zu einem positiven Ergebniß kommen, beiderseitig
nachzugeben resp. den Anschauungen der Gegenpartei Rechnung zu tragen
bereit sein, als wenn jede Partei schon in einseitigem Urtheil ihre Ansicht
festgelegt hat.- Bei getrennter Tagung bleibt es nur zu leicht bei
Monologen: jede Partei verbeißt sich in ihre Anschauungen und gegenseitige
Verbitterung ist die Frucht. Ein Zusammenberathen kann auch
den Arbeitern nur erwünscht sein, so lange sie noch der festen Organisation
ermangeln und so wesentlich auf Verständigung angewiesen
sind.
Die Arbeitskammern, welche indem socialdemokratischen Gesetzentwurf von 188>»
vorgeschlagen wurden, sollten sich auch aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
in gleicher Zahl zusammensetzen. Herr Bebel hob sogar ausdrücklich hervor:
„Daß wir in diesen Kammern Arbeiter und Arbeitgeber zusammen wirken
lassen, — nun, ich meine, das dürfte Ihnen auch zur Genüge zeigen, daß wir wenigsten^
für alle die Fragen, die auf dem Boden der heutigen bürgerlichen Gesellschaft
entschieden werden können, auch von der Ansicht ausgehen: hier ist eine Verständigung
zwischen den beiden streitenden Klassen, was auf der einen Seite die Arbeiterklasse,
auf der andern die Unternehmerklasse ist, nothwendig. Es ist nothwendig, dnst
sie da in den bezüglichen Körperschaften, wo alle Fragen erörtert werden, zusammentreten
und sich gegenseitig verständigen und durch ihre schließliche Abstimmung docunrentiren,
nach welcher Seite hin sie die Dinge geordnet sehen möchten."
Im klebrigen konnten auch diejenigen, welche mit dem Grundgedanken einer Arbeiter-Vertretung
durchaus einverstanden waren, dem socialdemokratischen Antrage nichl
zustimmen. Zunächst war es die Organisation, welche Bedenken erregen mußte, rüdem
alle möglichen Berufe (Industrie, Handel und Verkehr, Handwerk, Landwirthschaft rc.>
mechanisch zusammengeführt waren, ohne auch nur dem Versuch einer beruflichen Gliederung
und eines Schutzes der Minorität (z. B. der Industrie gegenüber dem
Handwerk und umgekehrt, der Industrie wie des Handwerks gegenüber der in den meisten
Arbeitskammern, wie sie geplant waren, sicher überwiegenden Landwirthschaft) 3 lt
machen. Dann aber konnten solche Competenzen, wie sie der socialdemokratische Antrag
wollte, unmöglich gegeben werden, ohne den ganzen bestehenden Behörden-Orgnn
is mus zu durchbrechen, und war dazu um so weniger Anlaß, als die geplante Organisation
so wenig Bürgschaften guter Verwaltung bieten konnte. Anstellung der Beamten
(des „Arbeitsamtes"), Bestimmung der Ausnahmen bezüglich des Verbots der Nacht-und
Tonn tagsarbeit, Zulassung von Ue ber st u nd en, Genehmigung der Arbeitsordnung-Festsetzung
von Minimallöhnen rc, alle diese Fragen sollten nach Anschauung und Laune
der zufällig überwiegenden Interessengruppe geregelt werden.