Full text : Schutz dem Arbeiter!

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..Die  nächste  Aufgabe  des  Einigungsamtes  besteht  in  der  Klar-UetÍung
  der  Streitpunkte  und  in  der  Ermittelung  aller  derjenigen
Verhältnisse,  welche  für  die  Beurtheilung  derselben  von  Bedeutung  sind.
3"  dem  Ende  sollen  zunächst  die  Vertretungen  beider  Theile  vernommen
Werden,  und  um  eine  beiden  Theilen  gerecht  werdende  und  möglichst  erschöpfende ­
  Feststellung  zu  sichern,  soll  jedem  Beisitzer  und  Vertraueus-'"ann
  gestattet  sein,  Fragen  zu  stellen.  Tie  Vernehmung  von  Auskunft ­
  s  p  e  r  so  n  e  n  wird  namentlich  in  solchen  Fällen  einzutreten  haben,
!"  denen  sich  zwischen  den  thatsächlichen  Angaben  der  Vertreter  Widersprüche ­
  finden,  Rach  abgeschlossenem  Ermittelungsverfahren  —  welches
"drigens  in  jedem  Stadium  der  Verhandlung  wieder  aufgenommen  werden ­
  kann  —  soll  eine  Verhandlung  mit  den  beiderseitigen  Vertretern
uattfinden,  in  welcher  zunächst  die  Anerkennung  der  Ergebnisse  des  Eruütteluugsverfahreus
  durch  die  Vertreter  beider  Theile  herbeizuführen  und
"Us  der  so  gewonnenen  Grundlage  der  Versuch  einer  Einigung  anzustellen
Ģ-  Wird  hierbei  ein  günstiger  Erfolg  erzielt,  so  schließt  das  Verfahren
'"it  einer  öffentlicher,  Bekanntmachung  der  getroffenen  Vereinbarung ­
  ab,  welche  von  den  Mitgliedern  des  Einigungsamtes  und  sämmtļichen
  Vertretern  zu  unterzeichnen  ist.  Daß  eine  auf  diese  Weise  herbeigeführte ­
  und  öffentlich  kundgegebene  Vereinbarrrng  von  allen  Betheiligten
lur  die  Bedingungen  des  weitern  Arbeitsverhältnisses  als  maßgebend  an-^îannt
  wird,  kann  zwar  durch  äußere  Mittel  nicht  erzwungen  werden,
""rd  aber  als  Regel  angenommen  werden  dürfen.
„Auch  wenn  eine  Einigung  zwischen  den  Vertretern  beider  Theile
"ìcht  erreicht  wird,  soll  das  Einigungsamt  seine  Bemühungen,  eine  Beizung ­
  der  Streitigkeiten  herbeizuführen,  nicht  ohne  Weiteres  einstellen,
"'elmehr  den  Versuch  machen,  über  die  Bedingungen,  auf  welche  hin  eine
^'niguug  billigerweise  erwartet  werden  kann,  seinerseits  zu  einem  0e=Elusse
  zu  gelangen,  und  den  auf  Grund  dieses  Beschlusses  abzugebenden
Schiedsspruch  den  Vertretern  beider  Theile  zur  Erklärung  vorlegen.
moralische  Gewicht,  welches  einem  solchen  Schiedsspruch  beiļ"vhnt,
  wird  um  so  größer  sein,  je  sorgfältiger  und  objectiver
as  Einigungsamt  bei  der  Feststellung  der  Thatsachen  und  bei  den
'Nigungsverhandlungen  vorgegangen  ist,  und  es  ist  die  Hoffnung  nicht
ausgeschlossen,  daß  —  namentlich  wenn  die  neue  Einrichtung  erst  länger
!"  Wirksamkeit  gewesen  ist  —  in  nicht  seltenen  Fällen  beide  Theile  sich
'Mießlich  dem  Schiedssprüche  unterwerfen  werden.
„Unter  allen  Umständen  wird  die  Veröffentlichung  des  Schiedsspruches ­
  den  Werth  haben,  daß  sie  auf  die  öffentliche  Meinung,
"reu  Bedeutung  für  den  Ansgang  der  in  Frage  stehenden  Art  ersah-
            
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