Full text : Schutz dem Arbeiter!

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dieser  Art  bilden  den  Hauptpunkt  bei  den  Ausgaben.  Die  Engineers  Society
Qif)t  an  Arbeitslose  Unterstützungen  (donation  benefit)  in  folgender  Höhe:  10  sh.
Per  Woche  für  14  Wochen,  7  sh.  per  Woche  für  30  Wochen,  6  sh.  per  Woche
für  60  Wochen.  Zahlreiche  Schutzmaßregeln  sind  getroffen,  um  zu  verhüten,
baß  ein  Mißbrauch  mit  diesen  Vergütungen  getrieben  werde.  Auch  müssen  die
Mitglieder,  denen  eine  solche  Vergütung  zu  Theil  wird,  bereit  sein,  irgend  eine
Arbeitsstelle,  die  ihnen  nachgewiesen  wird,  sofort  anzunehmen.  Eisenbahnfahrt ­
  zur  neuen  Arbeitsstelle  wird  vergütet.  Jedes  dieser  Mitglieder  muß
fust  jeden  Tag  seinen  Namen  in  ei»  Buch  eintragen  und  dem  Secretair  berichten.
Am  Ende  eines  jeden  Monats  hat  der  Zweigvereins-Secretair  eine  Aufstellung
über  die  Zahl  derer,  welche  das  „donation  benefit“  sowie  Vergütungen  anderer
Art  erhalten,  auszufertigen.  Diese  Berichte,  welche  veröffentlicht  werden,  geben
Zur  Information  für  die  Arbeitslosen  Auskunft  über  die  Lage  des  Geschäfts.
Die  Vergütung  für  Arbeitslose,  welche  den  Gemeinden  in  vielen  Fällen  die
Armenunterstützung  erspart,  führt  zugleich  zur  Organisation  eines  Arbe  its  -
A  a  ch  w  e  i  s  e  -  B  u  r  e  a  n  '  s.  Der  hohen  Kosten  wegen,  welche  das  „donation  benefit“
verursacht,  hat  jeder  beschäftigte  Arbeiter  das  dringendste  Interesse,  seinem  beschäftigungslosen ­
  Kameraden  Arbeit  zu  verschaffen.  Ist  die  Arbeitslosigkeit  durch
Strike  oder  sonstige  Streitigkeiten  entstanden,  so  wird  außerdem  noch  ans  dem
Streitfonds  (dispute  fund)  weitere  Vergütung  gewährt.
Diejenigen  Gewerkvereine,  welche  Krankenunterstützung  zahlen,  beziffern  dieselbe ­
  auf  5  bis  10  sh.  pro  Woche.
Bei  hohem  Alter  (Invalidität)  wird  gleichfalls  eine  Vergütung  (superannuation ­
  benefit)  gewährt,  die  sehr  verschieden  an  Höhe  ist.  Sie  schwankt
zwischen  7  und  10  sh.  per  Woche.  Jemand,  der  über  55  Jahre  alt  ist  und
25  Jahre  dem  Verein  angehört,  erhält  beispielsweise  bei  der  Amalgamated
Society  of  Engineers  7  sh.  per  Woche.
Mitglieder,  die  von  einem  schweren  Unfall  betroffen  werden,  erhalten  im
Ģanzen  die  Summe  von  100  Lstrl.  und  verlieren  damit  den  Anspruch  auf  die
weiften  übrigen  Entschädigungen.  Man  nimmt  an,  daß  solche  Mitglieder  sich
wit  Hülfe  dieses  Capitals  und  durch  irgend  welche  leichte  Beschäftigung  ihren
Weitern  Lebensunterhalt  verschaffen  können.  Die  bei  Beerdigungen  zu  zahlende
Unterstützung  schwankt  zwischen  10  und  12  Lstrl.  Nur  wenige  Trade  Unions
zahlen  Unterstützungen  an  Wittwen  und  Waisen.
Wenn  die  Jnvalidenunterstützung  nicht  als  ein  von  einem  bestimmten  Alteran ­
  geltendes  Recht  betrachtet  wird,  so  kann  über  dieselbe  nur  das  Executivcomite
entscheiden.  Dasselbe  ist  bei  Geldern  aus  dem  Streitfonds  der  Fall.
Ohne  Genehmigung  des  Executiv-Comite^s  darf  ein  Strike
nicht  begonnen  werden.  Die  Regelung  der  Streitfälle  zwischen  Arbeitgebern
Und  Arbeitnehmern  ist  bei  den  verschiedenen  Trade  Unions  eine  sehr  verschiedene.
Äw  Allgemeinen  bemerkt  darüber  der  ministerielle  Report:
„Handelt  es  sich  um  geschäftliche  Streitfälle:  Lohnfrage,  Ueberstunden  und
dergleichen,  so  liegt  bei  einer  kleinen  Vereinigung  die  Entscheidung  in  den  Hündeil
  der  Mitglieder,  wenn  dieselben  sie  nicht  in  die  Hände  des  Execntiv-Comit^s
ļegen.  Größere  Vereinigungen  setzen  ein  aus  Delegirten  bestehendes,  mit  großen
            
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