Full text : Schutz dem Arbeiter!

Vollmachten  ausgestattetes  District-Comité  ein.  Der  Geschäftsgang  ist  dann  folgender ­
  :  Liegt  z.  B.  seitens  einer  Fabricantenvereinigung  eine  Lohnreduction  vor,
so  tritt  das  District-Comité  zusammen  und  entscheidet  über  die  Art  des  Vorgehens.
Das  Resultat  der  Verhandlungen  wird  dann  dem  Executiv-Comite  mitgetheilt,
welches  seine  Zustimmung  zu  den  Beschlüssen  ertheilt  oder  ein  anderes  Verfahren
vorschlägt.  Wenn  aus  den  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Executiv-Comite  gc
faßten  Beschlüssen  ein  Strike  oder  lock-out  entsteht,  so  erhalten  die  Mitglieder
die  für  solche  Fälle  bestimmten  Extravergütungen."  Bezüglich  der  Mitgliedschaft
in  den  Trade  Unions  bemerkt  der  Bericht  des  Handelsministeriums,  daß  es
falsch  wäre,  zu  sagen,  die  »reisten  Arbeiter  des  Ver.  Königreichs  gehörten  den
Gewerkvereinen  an;  aber  ihre  Mitglieder  bilden  die  Blüthe  der  Arbeiter  in  einem
Gewerbe.  (Erst  in  neuester  Zeit  hat  sich  die  Organisation  auch  auf  die  „unskilledmen“
  ausgedehnt.)  Je  mehr  Arbeiter  eines  Gewerbes  einer  Union  angehören, ­
  eine  desto  größere  Wirksamkeit  kann  dieselbe  entfalte».  So  sehr  daher
die  Trade  Unions  sich  bemühen,  möglichst  viele  Mitglieder  zu  erlangen,  eben  Ú
große  Vorsicht  müssen  sie  bei  der  Wahl  derselben  zeigen.  Da  meistens  Männer,
welche  sehr  wenig  leisten  können,  außer  Arbeit  stehen,  so  muß  eine  Union,  welche
Unterstützungen  an  Arbeitslose  bezahlt,  nur  möglichst  leistungsfähige  Arbeiter  aufnehmen. ­
  Ebenso  müssen  diejenigen  Vereinigungen,  welche  Krankenunterstützuug
u.  dgl.  gewähren,  daraus  sehen,  daß  thunlichst  nur  gesunde  Personen  als  Mitglieder
  aufgenommen  werden.  „Daß  ein  Arbeiter,"  so  fährt  der  ministerielle  Beriş
wörtlich  fort,  „einem  Gewerkverein  angehört,  stellt  deshalb  von  vornherein  c | n
günstiges  Zeugniß  für  ihn  aus,  und  darin  liegt  auch  die  Berechtigung,  daß  ein
Trade-Unionist  verpflichtet  wird,  nicht  unter  einem  von  seiner  Union  bestimmtes
Minimallohn  zu  arbeiten.  Es  ist  dies  nichts  Unbilliges,  denn  eine  Union  nimm
nur  dann  Jemanden  als  Mitglied  ans,  wenn  derselbe  den  Durchschnittslohn,  b#
in  dem  betreffenden  Gelverbe  bezw.  in  dem  betreffenden  Bezirk  bezahlt  wird,
verdient."  Das  Lehrlingswesen  erfährt  durch  die  Trade  Unions  eine  wesentliche
Beschränkung,  da  seitens  der  meisten  dieser  Verbindungen  den  betreffenden  Werken
nur  eine  bestimmte  Anzahl  von  Lehrlingen  zu  halten  erlaubt  wird,  die
eine  Lehrzeit  von  fünf  bis  sieben  Jahren  zu  bestehen  haben.  (S.  „Berichte"  S.  H  P'
Die  gewerkvereinliche  Organisation  umfaßt  den  größten  Theil  der  englisch^
Arbeiter,  nicht  als  einheitliche  Masse,  sondern  nach  Betrieben  und  Territories
gesondert.  Die  größten  Gewerkvereine  sind  in  der  Spinnerei  und  WeberH,
der  Kühlenindustrie  und  der  Eisenindustrie.  Sie  haben  ihre  Stärke  in
denjenigen  Betrieben,  welche  gelernte  Arbeiter  erfordern  und  in  welche  daher  dcw
Eindringen  von  ungelernten  Arbeitern,  Frauen  und  Kindern  erschwert  ist.
Der  älteste  Gewerkverein  der  Kohl  e  »industrie  ist  der  von  Northumberland,
dessen  Führer  Burts,  der  „ehrliche  Tom"  im  Parlament,  1871  eine  Lohnerhöhung ­
  von  10  Procent  mit  dem  Verein  der  Grubenbesitzer  vereinbart  hn  •
Ihm  folgt  der  von  Durham,  welcher  1872  eine  Verkürzung  der  Arbeitszeit  errang. ­
  Diese  ersten  beiden  Verhandlungen  zuüschen  Arbeitgebern  und  Arbeitern
durch  den  Grubenbesitzerverein  und  den  Gewerkverein  führten  zur  Bildung  der'
„vereinigten  Comites"  („JointCommittes“)  je  für  Durham  und  Northum
berland  behufs  bindender  Entscheidung  aller  Streitigkeiten  einzelner  Arbeiter  nv
            
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