Full text: Schutz dem Arbeiter!

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gleichen Grundsätzen basirten A r b eit e rsch nt; - G es et; g eb u n g zu verstän 
digen, welche fur alle betheiligten Staaten als Norm festsetzt, das; 
1 die tägliche Arbeitszeit in allen Betrieben höchstens 10 Stunden beträgt; 
2. die Nachtarbeit für alle Betriebe mit Ausnahme solcher, wo durch die Natur 
des Betriebes dieselbe unumgänglich ist, ausgehoben wird; 
3. die gewerbsmäßige Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren untersagt werde. 
B. statisti sch e Erhebung en über die Verhältnisse der Lohnarbeiter in Bezug auf 
die Arbeitslöhne zu veranlassen. 
Alle Anträge wurden einer Commission von 28 Mitgliedern 
uberwiesen. Es wnrde beschlossen, nach Materien in die Berathung 
derselben einzutreten, und zwar zunächst mit der Frage der Sonntags 
ruhe zu beginnen. In 29 Sitzungen wurden dieselben berathen und 
trat die Commission (mit 15 gegen 9 Stimmen) dem Antrage der 
Eentrums-Fraction mit einigen Abänderungen bei. 
Am 9. Mai 1885 kamen diese Beschlüsse im Plenum in die zweite 
Lesung. Der Herr Reichskanzler Fürst Bismarck machte eine Reihe von 
Bedenken geltend. Wie denken die Arbeitgeber, wie denken vor allem die 
Arbeiter über das gesetzliche Verbot der Sonntagsarbeit? Sind diese 
bereit, den Ausfall des Arbeits-Verdienstes des siebenten Tages zu 
tragen? — Das war die entscheidende Frage für den Herrn Reichs 
kanzler, das sollte durch eine Enquete festgestellt werden. Da die 
Session sich dem Ende zuneigte, wurde auf eine Fortsetzung der Be 
rathung (mit Abstimmung) verzichtet. 
Die Enquete wurde in's Werk gesetzt. Die „Ergebnisse der 
Erhebungen über die Beschäftigung gewerblicher Arbeiter 
an Sonn- und Festtagen, z u s a m m e n g e st e l l t i m R e i ch s a m t 
bG8 Innern" (drei Bände, Berlin 1887) wurden gegen Ende der 
Session (Juni) von 1887 den Mitgliedern des Reichstages übermittelt, 
während der zusammenfassende Generalbericht erst in der folgenden Ses- 
sion fertig wurde. Die bestehenden landesgesetzlichen Bestimmungen 
bezüglich der Sonntagsruhe waren bereits früher zusammengestellt und 
ben Mitgliedern des Reichstages übergeben worden. 
In der Session 1885/86 wurden die verschiedenen Anträge von 
neuem eingebracht und wieder an eine Commission von 28 Mitgliedern 
verwiesen. Die Frage der Sonntagsruhe wurde aus Rücksicht auf die 
Enquête zurückgestellt und zunächst in die Berathung des social 
demokratischen Antrages, betreffend die Organisation von Ar 
beitskammern, Arbeitsämtern und Schiedsgerichten, einge 
treten. Der Antrag selbst wurde (in diesem Theile) abgelehnt, dagegen 
das praktische Ergebniß der Berathungen gemäß Antrag von vr. Lieber 
und Genossen zusammengefaßt in zwei Resolutionen:
	        
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