Full text : Schutz dem Arbeiter!

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aussichtslos  war,  die  Anträge  in  die  dritte  Lesung  zu  bringen,  so  mußte
sich  der  Reichstag  mit  der  wiederholten  Aufforderung  an  die  verbündeten
Regierungen  (Antrag  Baumbach-Stumm)  begnügen,  Gesetzentwürfe
zur  Regelung  der  Frauen-  und  Kinderarbeit  wie  zur  Sicherung  der
Sonntagsruhe  auszuarbeiten  und  dem  Reichstag  zu  unterbreiten.
Während  bisher  einseitig  die  Ausgaben  der  Arbeiterversicherung
betont  und  in  den  Vordergrund  der  staatlichen  Fürsorge  gestellt  wurden,
Proclanlirte  die  Kaiserliche  Botschaft  vom  4.  Febr.  1890,  daß  „neben
dem  weitern  Ausbau  der  Arbeiterversicherungsgesetzgebung"  es  „eine  der
Aufgaben  der  Staatsgewalt  ist,  die  Zeit,  die  Dauer  und  die  Art
der  Arbeit  so  zu  regeln,  daß  die  Erhaltung  der  Gesundheit, ­
  die  Gebote  der  Sittlichkeit,  die  wirthschaftlichen  Bedürfnisse
der  Arbeiter  und  ihr  Anspruch  auf  gesetzliche  Gleichberechtigung
gewahrt  bleiben."  So  bildet  der  Februar-Erlaß  (1890)  Kaiser
Wilhelms  II.  die  wesentliche  Ergänzung  der  November-Botschaft  (1881)
Kaiser  Wilhelm's  I.  Ein  neues  Ziel  ist  gestellt,  nicht  in  einem  Schritt
erreichbar.  Der  Erfolg  wird  hier  vielleicht  mehr  wie  sonst  wesentlich
durch  die  Theilnahme  und  das  Verständniß  derjenigen  Kreise  bedingt,
für  welche  diese  Gesetzgebung  bestimmt  ist.
In  erster  Linie  sind  es  die  Arbeiter,  welche  sich  für  die  angeregten
Fragen  des  „Arbeiter  Schutzes"  interessiren  sollten.  Leider  ist  es  Thatsache,
daß  sich  die  Masse  der  Arbeiter  —  so  weit  nicht  socialdemokratische
Agitatoren  dieselben  für  ihre  Zwecke  ausnützen  —  bisher  wenig  um
dieselben  gekümmert  hat.  Oft  genug  verkennen  sie  Zweck  und
Bedeutung  der  Bestrebungen,  lassen  sich  sogar  zur  Agitation  gegen  dieirlben
  mißbrauchen.  Leider  wissen  diejenigen,  welchen  die  Führung
und  Belehrung  des  Volkes  obliegt,  vielfach  ebenfalls  sehr  wenig  von
diesen  Fragen.  In  der  Presse  werden  dieselben  selten  behandelt  und
die  meisten  Leser  finden  solche  Artikel  langweilig,  lesen  dieselben  kaum,
weil  ihnen  —  das  Verständniß  fehlt.  Diese  Fragen  sind  in  der
^hat  schwierig  und  weitgreifeud,  so  daß  ein  volles  Verständniß  und  eine
allseitige  Würdigung  ohne  Studium  unmöglich  ist.  —  Namentlich  wird
Aufgabe  unserer  Arbeiter-Vereinigungen  sein,  dieses  Verständniß ­
  zu  vermitteln.
Glicht  minder  wie  die  Arbeiter  sind  die  Arbeitgeber  bei  den  Beßrebungen ­
  zur  Erweiterung  des  Arbeiterschutzes  mitbetheiligt.  Dieselben
şiud  gewiß  ebenso  berechtigt  wie  verpflichtet,  ihr  Wort  mit  in  die
"Waagschgî^  zu  werfen.  Sie  haben  in  erster  Linie  die  heilige  Verpflichtnng
  das  nobile  officium  —  für  das  materielle,  körperliche  und
stttliche  Wohl  ihrer  Arbeiter  einzutreten.  Sie  sind  in  erster  Reihe  interessin, ­
  die  bestehenden  Uebelstäude,  welche  geeignet  sind,  der  social-
            
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