Full text: Schutz dem Arbeiter!

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stützung liehen — zu eignem Schutz gegenüber den mit „Schleuderpreisen' 
arbeitenden jünger» Firmen. Die Scheeren-Fabricanten und 
Scheerenschleifer in Solingen (seit 1875) und die Feilen -Fabri 
ca nten und Feilenhauer in Remscheid haben sich ebenso auf eine 
gemeinsame Lohnliste (unter Einsetzung freiwilliger ständiger Einigung^' 
Ämter) geeinigt, um dadurch dem Lohndruck und der Preisschleuderel 
einzelner Fabricante» wirksam zu begegnen. Die deutschen Buchdrucker 
und Setzer verpflichten in gleicher Weise ihre Mitglieder auf die June' 
Haltung einer festgesetzten Lohnliste und wird der Durchführung seitens 
der Arbeitnehmer durch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit 
Nachdruck gegeben. 
Die Festsetzung von „Minimallöhnen", wie sie der socialdemokratische Antrag A»er 
und Genossen von 1885 bezweckte, wurde von den Hauptantragstellern selbst (Grillen- 
berger und Bebel) als eine „problematische" und „reactionäre" Forderung bezeichnet 
Die Löhne von der einfachen Majorität der je aus der gleichen Zahl von Arbeitgebern 
und Arbeitern zusammengesetzten Arbeitskammern abhängig machen, — von Arbeit"- 
kümmern, die sich aus allen möglichen Berufs gruppen zusammensetzen sollten ^ 
heißt den Zufall und die — Corruption als entscheidende Instanz in den 
Lebensfragen der nationalen Industrie einsetzen. Der socialdemokratische Vorschlag sah nt" 
Appellinstanz gegen die Festsetzungen der Arbeitskammern den einmal jährt' 1 
zusammentretenden, aus den Arbeitskammern des ganzen Deutschen Reiches geb'' 
deten ..Arbeitskammertag" vor — die „Krönung" des Werkes gesetzgeberische 
„Weisheit" ! 
Eine Festsetzung der Arbeitslöhne kann immer nur durch die einzelne 
Berufsgruppe und nur unter sorgfältigster Berücksichtigung der Markt- 
verhältnisse erfolgen. Abgesehen von den großen technische" 
Schwierigkeiten einer zutreffenden Festsetzung nach Quantität und Qua' 
lität würde eine obrigkeitliche Festsetzung den „Krieg Aller gege" 
Asse" — um die Staatsgewalt resp. deren Beeinflussung eröffne»- 
Die Obrigkeit kann um so weniger die Verantwortung übernehmen, 
die Steigerung der Lohne der einen Arbeiterkategorie die Preise der 
Producte und damit auch die Schwierigkeit der Le b en sh alt u n g aller 
übrigen Arbeiter, der Gesammt-Consumenten erhöht. Die obriş 
keitliche Festsetzung der Löhne hat die obrigkeitliche Regulirung der Pşş 
der Producte und des Waarenmarktes zur Folge resp. Vor' 
aussetz uu g. Das ist ein unlösbares Problem, — die Klippe, sl " 
welcher die Verwirklichung des Gedankens von Rodbertus, durch sta»^ 
liche Lohntaxen die Lebenshaltung des Arbeiterstandes zu heben, scheitern 
muß. Angebot und Nachfrage sind vorläufig die einzig möglichen eut 
scheidenden Regulatoren, wie auf dem Waarenmarkte, so auch auf de>" 
Arbeitsmarkte — wenn dieselben auch gewiß manchfache Correctur dure) 
Organisation, Gesetz und Sitte finden müssen. Ein bureaukratischer Appar" 
würde bald versagen und erst recht den Kampf der Interessen provocire"-
	        
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