Full text : Schutz dem Arbeiter!

demokratischen  Agitation  dankbare  Angriffspunkte  zu  bieten,  zu  beseitigen.
Den  Industriellen  kann  es  auch  wahrlich  nicht  gleichgültig  sein,  ob
Familiensinn,  Pietät,  Treue  und  Glaube  herrscht,  oder  aber  das  Volk
physisch  und  sittlich  verkommt  und  in  dumpfer  Verzweiflung  oder  bitterer
Rache  den  Worten  der  Verführung  lauscht  und  denen  zu  folgen  bereit  ist,
welche  vom  kommenden  Umsturz  das  Heil  erwarten.  Die  Industriellen
können  sich  auch  am  wenigsten  der  Einsicht  verschließen,  daß  auf  diesem  Gebiete ­
  die  Industrie  solidarisch  ist;  daß  der  einzelne  Arbeitgeber
verhältnißmäßig  machtlos,  durch  die  Bedingungen  der  Concurrenz  gebunden ­
  ist,  und  daß  nur  durch  eine  allgemein  gültige  gesetzliche  Regelung ­
  die  Ziele  des  Arbeiterschntzes  gesichert  werden  können,  daß  der
gesetzliche  Arbeiterschntz  nicht  bloß  zum  Schutze  der  Arbeiter,  sondern
zugleich  auch  zum  Schutz  der  wohlwollenden  Industriellen  gefördert ­
  werden  muß  gegenüber  solchen  Arbeitgebern,  welche  durch  gewissenlose ­
  Ausbeutung  der  Arbeitskräfte  ihre  Productionskosten  Herabdrücken
und  so  die  Products  zu  einem  Preise  auf  den  Markt  zu  bringen  in  der
Lage  sind,  daß  jene  nicht  mehr  bestehen  können.  Es  kann  deshalb  auch
nur  einseitiges  Stand  es-Vo  rurtheil,  mehr  die  instinctive  Abneigung
gegen  jede  Einmischung,  „Bevormundung"  des  Staates  und  mangelnde
Bekanntschaft  mit  den  Fragen,  als  bewußte  Einsicht  sein,  wenn  die  Industriellen ­
  diesen  Gesichtspunkten  bisher  sich  noch  so  verschlossen  und  nur  erst
eine  verhältnißmäßig  kleine  Minorität  sich  mit  den  Bestrebungen  des
Arbeiterschutzes  befreundet  hat.
Praktische  Klugh  eit  und  Standesehre  gebieten  den  Industriellen
in  gleicher  Weise,  den  bisherigen  Standpunkt  negativer  Kritik  und
unfruchtbarer  Opposition  aufzugeben.  In  allen  Culturstaaten
steht  der  Ausbau  der  Arbeiterschutz-Gesetzgebung  auf  der  Tagesordnung,
ist  derselbe  in  siegreichem  Vordringen;  auch  in  Deutschland  wird  derselbe
kommen,  entweder  mit  den  Industriellen  oder  gegen  die  Industriellen. ­
  Regierungen  wie  Parteien  sind  bereit,  deren  Urtheilen,  deren
Vorschlägen  und  Wünschen  Rechnung  zu  tragen  —  wenn  sie  bereit
si  nd,  positiv  mitzuwir  ken  ;  andernfalls  aber  wird  man  über  ihre
„Gutachten"  und  Eingaben  zur  Tagesordnung  übergehen,  so  daß  dieselben ­
  ihnen  nur  den  berechtigten  Spott  und  Hohn  der  Social-Demokraten
eintragen.  Oder  ist  das  vielleicht  geeignet,  die  Ehre  und  das  öffentliche
Ansehen  des  deutschen  Jndustriellen-Standes  zu  heben,  wenn  in
der  Reichstags-Session  von  1887  zahlreiche  industrielle  Verbände
und  Handelskammern  —  u.  A.  auch  der  sogenannte  „Central-Verb
  and  deutscher  Industriellen"  —  angeblich  im  Namen  der
„deutschen  Industrie"  die  Arbeiterschutz-Anträge  der  Commission  in  heftigster ­
  Weise  bekämpften  und  dann  fast  vom  ganzen  deutschen
            
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