Full text: Schutz dem Arbeiter!

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mit seinen ausgezeichneten Arbeitskräften, vollkommensten Maschinen, 
besten Berkehrsverhaltnissen leicht übernehmen kann? England hat in 
der That den weitgehendsten Arbeiterschutz, soweit Sonntagsruhe und 
Arbeitszeit in Frage kommt. England beschäftigt dagegen die 
Kinder vom 10. Jahre ab, und ist das Princip der Theilung der 
Thätigkeit des Kindes zwischen Schule und Fabrik dort so in die An 
schauungen übergegangen, daß man im Interesse der Industrie wie der 
Erziehung — England hat keinen Schulzwang! — dieselbe für 
unentbehrlich erachtet. Wer will England nun zumuthen, sich sofort zu der 
deutschen, österreichischen, schweizerischen Auffassung zu be 
kehren, daß Kinder vor dem 14. Lebensjahre nicht in die Fabrik ge 
hören? England steht noch heute auf dem Boden, daß der er 
wachsene Arbeiter des Gesetzesschutzes nicht bedürfe, sich selbst 
schützen könne, wie das ja auch für England durch die Gewerkvereins- 
Organisation vielfach bewiesen ist. Inder Schweiz, in Oest erre ich, 
in Deutschland sind weder die Arbeiter noch die Gesetzgebnngsfactoren 
dieser Anschauung. Wie soll diese Kluft der Anschauungen überwunden 
werden? Die englische Sonntagsruhe scheint uns in Deutschland 
„puritanisch", während es in den romanischen Ländern umgekehrt steht. 
— Deutschland hat den Vorzug, seine Gesetze auch energisch durchzu 
führen, wie es z. B. in einem Staatswesen, in welchem die Arbeitgeber 
und die Parteien die Verwaltung stark beeinflussen, nicht der Fall sein 
wird. 
Diese Schwierigkeiten bilden auch die Grenzen einer internationalen 
Regelung. Eine schablonenhafte, einheitliche Regelung kann nie das 
Ziel sein, diese ist weder möglich noch nothwendig. Aufgabe einer inter 
nationalen Verständigung kann und soll es nur sein: auf gewisse Mi 
nimal-Forderungen sich zu einigen und weiterhin dahin zu wirken, 
daß jeder Staat in seiner Weise, nach dem Stand und den Bedürf 
nissen sei n e r I nd ust ri e und seiner Arbeiter den Arbeiterschutz 
immer mehr verwirklicht. In demselben Maße als alle Staaten 
diesem Zuge folgen, können die einzelnen Staaten je nach ihrer industriellen 
Entwickelung über die einheitlichen M i ui mal f o rd e r u n g e n weiter 
hinausgehen. 
Daniel Legrand, ein Fabricant ans dem Steinthal (Elsaß) soll, zuerst 1841 
aus Anlaß der Berathung eines Gesetzes betresfeud die Kinderarbeit in Fabriken in einer 
Eingabe an den Kanzler von Frankreich und an die Mitglieder der Pairskammer eine 
internationale Vereinbarung vorgeschlagen habe». <S. Dr. Adler, die Frage des inter 
nationalen Arbeiterschutzes. Separatabdruck aus den „Annalen des Deutschen Reiches". 
München 1888. S. 65.) Im „Deutschen Staats-Wörterbuch" von Bluntschlì 
und Brater wurde 1858 eine internationale Regelung der Sonntagsruhe gefordert. 
Ter Genfer Kongreß der internationalen Ar be iter - A s s o ciat i o n 1886 verlangt
	        
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