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mit seinen ausgezeichneten Arbeitskräften, vollkommensten Maschinen,
besten Berkehrsverhaltnissen leicht übernehmen kann? England hat in
der That den weitgehendsten Arbeiterschutz, soweit Sonntagsruhe und
Arbeitszeit in Frage kommt. England beschäftigt dagegen die
Kinder vom 10. Jahre ab, und ist das Princip der Theilung der
Thätigkeit des Kindes zwischen Schule und Fabrik dort so in die An
schauungen übergegangen, daß man im Interesse der Industrie wie der
Erziehung — England hat keinen Schulzwang! — dieselbe für
unentbehrlich erachtet. Wer will England nun zumuthen, sich sofort zu der
deutschen, österreichischen, schweizerischen Auffassung zu be
kehren, daß Kinder vor dem 14. Lebensjahre nicht in die Fabrik ge
hören? England steht noch heute auf dem Boden, daß der er
wachsene Arbeiter des Gesetzesschutzes nicht bedürfe, sich selbst
schützen könne, wie das ja auch für England durch die Gewerkvereins-
Organisation vielfach bewiesen ist. Inder Schweiz, in Oest erre ich,
in Deutschland sind weder die Arbeiter noch die Gesetzgebnngsfactoren
dieser Anschauung. Wie soll diese Kluft der Anschauungen überwunden
werden? Die englische Sonntagsruhe scheint uns in Deutschland
„puritanisch", während es in den romanischen Ländern umgekehrt steht.
— Deutschland hat den Vorzug, seine Gesetze auch energisch durchzu
führen, wie es z. B. in einem Staatswesen, in welchem die Arbeitgeber
und die Parteien die Verwaltung stark beeinflussen, nicht der Fall sein
wird.
Diese Schwierigkeiten bilden auch die Grenzen einer internationalen
Regelung. Eine schablonenhafte, einheitliche Regelung kann nie das
Ziel sein, diese ist weder möglich noch nothwendig. Aufgabe einer inter
nationalen Verständigung kann und soll es nur sein: auf gewisse Mi
nimal-Forderungen sich zu einigen und weiterhin dahin zu wirken,
daß jeder Staat in seiner Weise, nach dem Stand und den Bedürf
nissen sei n e r I nd ust ri e und seiner Arbeiter den Arbeiterschutz
immer mehr verwirklicht. In demselben Maße als alle Staaten
diesem Zuge folgen, können die einzelnen Staaten je nach ihrer industriellen
Entwickelung über die einheitlichen M i ui mal f o rd e r u n g e n weiter
hinausgehen.
Daniel Legrand, ein Fabricant ans dem Steinthal (Elsaß) soll, zuerst 1841
aus Anlaß der Berathung eines Gesetzes betresfeud die Kinderarbeit in Fabriken in einer
Eingabe an den Kanzler von Frankreich und an die Mitglieder der Pairskammer eine
internationale Vereinbarung vorgeschlagen habe». <S. Dr. Adler, die Frage des inter
nationalen Arbeiterschutzes. Separatabdruck aus den „Annalen des Deutschen Reiches".
München 1888. S. 65.) Im „Deutschen Staats-Wörterbuch" von Bluntschlì
und Brater wurde 1858 eine internationale Regelung der Sonntagsruhe gefordert.
Ter Genfer Kongreß der internationalen Ar be iter - A s s o ciat i o n 1886 verlangt