Full text: Schutz dem Arbeiter!

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ebenso unter dem Gesichtspunkte: daß die E m a n c i p a t i o n der Arbeiter weder ein 
locales noch ein nationales, sondern ein sociales Problem sei, welches 
alle Länder umfasse, in denen die moderne Gesellschaft existiré, gleichlautende 
Arbeitsschutz - Gesetze in allen Ländern. Die sog. „Katheder-Socialisten", 
(Schönberg, Ad. Wagner, Neumann, Brentano, Scheel u. a.) welche anfangs der 70 er 
Jahre eine neue Richtung in Deutschland anbahnten und 1872 auf der Eisenacher Ver 
sammlung zur Besprechung der socialen Frage der Fabrik-Gesetzgebung eingehende 
Berathungen widmeten, haben auch die Frage internationaler Regelung oiscutirt. Der 
Schweizer Oberst Frei kam 1870 in einer Rede zur Eröffnung des Nationalrathes im 
Anschluß an den Entwurf des F a b r i k g e s e tz e s auf den Gedanken zurück. Oberst 
Frei stellte dann 1880 im Nationalrathe den Antrag: mit den hauptsächlichsten Indu 
striestaaten Unterhandlungen anzuknüpfen zum Zwecke der Anbahnung einer internationalen 
Fabrik-Gesetzgebung. Derselbe wurde angenommen, jedoch mit dem Zusatz: „zur ge 
eigneten Zeit." Leider fand das Project bei den wenigsten Staaten Unterstützung und 
unterblieben die weitern Versuche. — Als (1877; im Deutschen Reichstage die Bestrebungen 
bes Arbeiterschutzes wieder in lebhaftern Fluß kamen, mußie selbstverständlich auch die 
Frage internationaler Regelung sich wieder mehr aufdrängen. Seitdem bildete dieselbe 
«ne stets wiederkehrende F o r d e r u n g nicht bloß der Freunde des nationalen 
Arbeiterschutzes (;. B. im Programm der Stöcker'scheu „christlich-socialen 
Arbeiterpartei" 1877, in den „Beschlüssen der Freien Vereinigung 
kath. Socialpolitiker" 1885 u. «.), sondern auch der Gegner. In den parlamenta 
rischen Kämpfen der letzten Jahre war die „internationale Regelung" eine be 
liebte Deckung geworden, um — nichts zu thun. Die Freunde acs Albeiterschutzes 
Mußten immer wieder (wie Brentano, Miguel u. A. es bereits in Eisenach gethan, 
betonen, daß eine internationale Regelung nicht die Bedingung und Voraus 
setzung einer nationalen Regelung sei, wohl aber ein erstrebenswerthes Ziel bilde, 
um den Arbeiterschutz allgemeiner und wirkungsvoller zu gestalten. 
Im Jahre 1889 hat der Schweizern che Bundesrath — gemäß Antrag der 
Mitglieder des Nationalraths Decurtin s (kath. Rechte), und Favon trad. Linke) — 
bie Action von 1881 wieder aufgenommen, und in einem Rundschreiben (vom 15. März 
1889) sämmtliche europäische Industriestaaten zu einer Conferenz eingeladen. 
Aachdem danil neuestens der deutsche Kaiser die Frage in die Hand genommen, ist die 
Schweiz in selbstlosem Entgegenkommen zu Gunsten der Berliner Conferenz zurück 
getreten. 
Fast alle europäischen Staaten waren auf der Berliner Con 
ferenz vertreten: Frankreich, England, Belgien, die Schweiz; ferner 
Dänemark, Italien, Luxemburg, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Por 
tugal, Schweden und Norwegen und Spanien. Die Zahl der Delegirten 
betrug 39. Auch der päpstliche Stuhl war durch Herrn Fürstbischof 
Dr. Kopp von Breslau vertreten l ). 
*) Die deutschen Katholiken haben diese Berufung dankbar empfunden und als einen 
Neuen Beweis des sittlichen Ernstes, von denen die Worte Sr. Majestät: daß der Kirche 
(neben den staatlichen Maßnahmen) „ein weites Feld segensreicher Entfaltung 
beibleibe, durch welche die gesetzlichen Anordnungen unterstützt und befruchtet 
werden müssen, um zu voller Wirksamkeit zu gelangen", durchdrungen waren, freudigst 
begrüßt. Die bezüglichen Schreiben sind im ,,Reichs- und Staatsauzeiger" veröffentlicht 
worden. Unter dem 8. März schrieb Se. Majestät der Kaiser an den hl. Vater:
	        
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