Die hohe Entwickelung der deutschen Industrie, die centrale
Stellung Deutschlands, die allgeineine Bildung (Schulzwang) und
ideale Richtung unseres Volkes, die Rücksicht auf die dauernde Wehr-Hastigkeit
unseres Volkes, endlich das Anwachsen der Social-Demokratie
und die mit dem allgemeinen Wahlrecht gegebene Nothwendigkeit,
den berechtigten Forderungen der Arbeiter gerecht zu werden, werden
nothwendig zu einem weitern Ausbau unserer Arbeiterschntz-Gesetzgebung
drängen. Als Fragen, welche am dringendsten weiterer gesetzlicher
Regelung bedürfen, erscheinen folgende:
1. die Erweiterung des Schutzes der jugendlichen Arbeiter —
Verbot der Kinderarbeit;
2. der Schutz der Arbeiterinnen unter besonderer Berücksichtigung
der verheiratheten Frauen;
3. die Beschränkung der Arbeitszeit durch einen gesetzlichen Maximal-Arb
eitstag;
4. die Sicherung der Sonntagsruhe;
5. der Schutz der Freiheit und gerechten Durchführung des Arbeitsvertrages
(Festsetzung einer Fabrikordnung, Einrichtung von gewerblichen
Schiedsgerichten, Verschärfung des Druckverbots), die Vermehrung der
Aufsichtsbeamten (Fabrik-Jnspectoren) ;
6. Erlaß specieller Schutzbestimmungen bezüglich Einrichtung und
Betrieb der Fabriken zur Verhütuug der Gefährdung von Gesundheit
und Leben; Trennung der Geschlechter, Schutz der elterlichen Autorität;
7. die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf Werkstätten und Haus-Industrie.