Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Germanisation der Lande zwischen Elbe und Oder. 359 
Torf, der bei der Urbarmachung ihrer Hufen zu stechen sein 
wird, bedingen sie sich!, wie überhaupt sür ihren Verkehr, Frei⸗— 
heit aus von erzbischöflichem Zolle. 
Es ist eine Kolonie mit durchaus eigenem Leben und 
eigenem Recht, die hier begründet wird; fast nur als Landes⸗ 
herr genießt der Erzbischof von ihr Vorteil. Die späteren 
Kolonien verwandter Art, die um Bremen herum an beiden 
Ufern der Weser bis zum Schlusse des 12. Jahrhunderts be— 
gründet wurden, die Siedelungen, die in der Gegend von 
Hamburg in gleicher Zeit zu gleichem Zweck der Moorkultur 
entstanden, erfreuten sich nicht alle derselben äußerst günstigen 
Bedingungen. War es recht gewesen, Männer besonders frei 
zu stellen, die den ersten Gefahren bisher unbekannter Anlagen 
zu trotzen gewagt, so erschien der Wagemut der Amsiedler 
späterer Zeit nicht in gleich hellem Lichte und die Bedingungen 
gestalteten sich günstiger für den ansetzenden Landherrn. Immer 
aber blieb der Grundsatz bestehen: daß die neue Siedelgemeinde 
in den Genuß eines weitgehenden, freien Erbzinsrechtes gelangte, 
daß bei ihrer Ansetzung eine aus ihren Mitgliedern gewählte 
Kommission oder — dies ist später der gewöhnliche Fall — 
ein Unternehmer, der die Siedler gesammelt hatte oder 
sammeln wollte, für sie verhandelte und in vertragsmäßiger 
Stipulation mit dem Herrn des Grundes die künftigen Rechte 
der Gemeinde im Sinne weitreichender öffentlicher Freiheit 
ordnete. Auch die Hufenanlage in einem Streifen und zu 
besonderer Größe blieb gewahrt; bald ist sie als niederländisch 
oder vlaemisch im ganzen Norden bekannt. 
In diesen allgemeinen Zügen ging dann das Recht der 
Moorkolonien der Vlamingen und Holländer auch auf anderes 
als Moorgebiet über: aus der besonderen Kulturform entwickelte 
sich die allgemeine Besiedelung des Ostens. Der Übergang begreift 
sich leicht, bedenkt man, welch ausgedehnte Flächen schon Ost— 
sachsens, noch mehr der slawischen Gebiete damals als Bruch 
und Morast in stauender Nässe ruhten: sie zu kultivieren war 
Oder wenigstens ihre späteren Nachbarn im Jahre 1181.
	        
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