Full text : Schutz dem Arbeiter!

80

trotzdem  Tradition  (Aussegnung  rc.)  und  Gesetzgebung  (Alimentationspflicht) ­
  wenigstens  eine  sechswöchentliche  freie  Zeit  nahe  legen  mußten.
Erfreulich  ist  es  immerhin,  daß  nach  den  Beschlüssen  des  Reichstages ­
  die  deutsche  Gesetzgebung  die  erste  sein  würde,  welche  der  verh
  ei  ratheten  Frau  als  solcher  eine  besondere  Schutzstellung  angewiesen ­
  hat.  Das  deutsche  Familienleben  war  stets  unser  Stolz  und
unsere  Kraft  ....  möchte  endlich  auch  unsere  Industriellen  diesem  Gesichtspunkte
  mehr  Rechnung  tragen  wie  bisher,  und  dem  Beispiele  der
Fabricanten  folgen,  welche  aus  eigener  Einsicht  und  Initiative  schon  seit
Jahren  auf  die  Beschäftigung  verheiratheter  Frauen  verzichten.  Bei
gutem  Willen  ist  es  sehr  wohl  möglich,  den  jungen  Frauen,  so  lange  sie
in  der  Familie  noch  nicht  voll  in  Anspruch  genommen  sind,  im  Hause
Beschäftigung  zu  geben.
Gesundung  und  Festigung  des  Familienlebens  ist  die  erste  Bedingung
aller  Social-Reform.  Wie  ist  solche  aber  möglich,  so  lange  noch  viele
Tausende  von  verheiratheten  Frauen  tagtäglich  11  und  12  Stunden  und
mehr  dem  häuslichen  Heim  fern,  dem  Verdienst  in  Fabriken  nachgehen!
Kann  da  häusliches  Glück  und  Zufriedenheit  blühen?  Und  kann  das  vielleicht ­
  das  Uebel  mindern,  daß  es  sich  in  bestimmte  Bezirke  concentrât?
Wurden  doch  z.  B.  im  Aufsichtsbezirk  Bautzen  1884  „gegen  5000Frauen
durch  die  Fabrication  dem  Familienleben  entzogen".  „Eine  Gewährung
längerer  Mittagspausen  für  verheirathete  Frauen,"  fügt  der  Aufsichtsbeamte ­
  bei,  „findet,  so  weit  hierüber  Erkundigungen  eingezogen  werden
konnten,  nicht  statt."—Ist  es  Zufall,  daß  dort,  wo  die  Kinderarbeit
üblich,  auch  die  Arbeit  der  Mütter  häufiger  ist?  Und  muß  nicht  der
Verdienst  des  Mannes  geringer  werden,  wenn  auch  Weib  und  Kind  als
seine  Concurrente  n  auftreten?  Und  ist  es  Zufall,  wenn  gerade  in
Sachsen,  wo  die  Frauen-  und  Kinder-Arbeit  in  üppiger  Blüthe
steht,  auch  die  Social-Demokratie  vor  allem  heimisch  ist?!
Haben  wir  noch  ein  Recht,  den  Social-Demokraten  zum  Vorwurf  gü
machen,  daß  sie  auf  die  Auflösung  des  Familienlebens  hinwirken,  wenn
wir  die  thatsächliche  Auflösung  der  Familie  durch  die  regelmäßige
überlange  Fabrikarbeit  der  Hausfrauen  und  Mütter  gleichgültig  nehmen?!
Dürfen  wir  noch  zaudern,  an  die  Gesetzgebung  zu  appelliren,  wo  die
Gefahren  so  dringlich  sind?  Was  wird  aus  der  Jugend  und  Zukunft
unseres  Volkes,  wenn  solche  Verhältnisse  „normal"  werden  sollen?  Und
in  der  That,  wenn  die  Gesetzgebung  nicht  eingreift,  wird  die  Zahl  der
Fabrik-Frauen  ebenso  wie  die  der  Fabrik-Kinder  nicht  ab-  sondern  gw
nehmen.  Welche  Perspective?!
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.