Full text: Schutz dem Arbeiter!

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Soll ber Haushaltungsunterricht von Erfolg sein, so muß derselbe 
während der normalen Arbeitszeit stattfinden, 2) obliga 
torisch sein, sei es nun für bestimmte Lebensjahre, sei es bis zu einer 
bestimmten durch Prüfung nachzuweisenden Befähigung. Dieselben wenig 
erfreulichen Erfahrungen, welche man bezüglich der „Fortbildungs 
schulen" für Fabrikarbeiter gemacht hat, werden sich auch hier wieder 
holen; anderseits ist aber eine tüchtige häusliche Ausbildung für die 
Zukünftige Arbeiterfrau viel wichtiger, wie die „Fortbildung" des 
8abrikjungen. Wenn die Arbeitgeber nicht aus eigener Initiative für 
bie Ausbildung der Arbeiterinnen Sorge tragen: ob man dann nicht die 
Beschäftigung dieser von der T h e i l n a h m e an einem solchen Unterricht 
abhängig machen wird, also zu einem indireeten Zwang mit 
b# Zeit sich entschließen wird, bleibe dahingestellt. Das Bedürfniß ist 
&W dringlich, als daß es auf die Dauer vernachlässigt werden könnte, 
vielleicht könnte man auch an eine obligatorische Unterbrechung der 
8abrikthätigkeit durch Eintritt in den Gesindedienst denken. Wir 
şiud uns der principiellen Bedenken und der praktischen Schwierigkeiten 
solcher Maßnahmen sehr wohl bewußt und halten deshalb auch mit einem 
bestimmten Vorschlag zurück; aber daß etwas geschehen muß, darüber 
şiud wir uns nicht minder klar, und die Frage hat jedenfalls auf reif 
lichste Erwägung Anspruch.
	        
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