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Soll ber Haushaltungsunterricht von Erfolg sein, so muß derselbe
während der normalen Arbeitszeit stattfinden, 2) obliga
torisch sein, sei es nun für bestimmte Lebensjahre, sei es bis zu einer
bestimmten durch Prüfung nachzuweisenden Befähigung. Dieselben wenig
erfreulichen Erfahrungen, welche man bezüglich der „Fortbildungs
schulen" für Fabrikarbeiter gemacht hat, werden sich auch hier wieder
holen; anderseits ist aber eine tüchtige häusliche Ausbildung für die
Zukünftige Arbeiterfrau viel wichtiger, wie die „Fortbildung" des
8abrikjungen. Wenn die Arbeitgeber nicht aus eigener Initiative für
bie Ausbildung der Arbeiterinnen Sorge tragen: ob man dann nicht die
Beschäftigung dieser von der T h e i l n a h m e an einem solchen Unterricht
abhängig machen wird, also zu einem indireeten Zwang mit
b# Zeit sich entschließen wird, bleibe dahingestellt. Das Bedürfniß ist
&W dringlich, als daß es auf die Dauer vernachlässigt werden könnte,
vielleicht könnte man auch an eine obligatorische Unterbrechung der
8abrikthätigkeit durch Eintritt in den Gesindedienst denken. Wir
şiud uns der principiellen Bedenken und der praktischen Schwierigkeiten
solcher Maßnahmen sehr wohl bewußt und halten deshalb auch mit einem
bestimmten Vorschlag zurück; aber daß etwas geschehen muß, darüber
şiud wir uns nicht minder klar, und die Frage hat jedenfalls auf reif
lichste Erwägung Anspruch.