Full text: Preußisches Landbuch

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fried Zahn im Sinne der Frankeschen und Steinbartschen Stiftungen 
begründet, jetzt ein Königliches Institut mit einem Kapital-Vermögen 
von 76,000 Thlr. Die Anstalt ist zur Zeit nicht nur für Erziehung 
und ^Unterricht von Waisenknaben bestimmt, sondern nimmt auch andere 
Zöglinge, und zwar theils als Fundatisten, theils als Freischüler oder 
Alumnen, theils als Pensionäre, theils als Stadtschüler auf. Mit 
Ausnahme der letzteren, welche im elterlichen Hause oder bei anderen 
Familien in der Stadt oder Vorstadt wohnen, stehen alle diese Zög 
linge in der vollen Lebens-Gemeinschaft des Hauses; derselben schließen 
sich auch für die wichtigsten Ordnungen die Söhne der Anstalts-Lehrer 
und Beamten als Hausschüler an. Für die erziehliche Leitung sind die 
Zöglinge in Familien eingetheilt, über bereu jede zunächst ein Familien- 
lehrer mit seinen Gehilfen theils Hilfslehrern, theils Zöglingen des 
Schullehrer-Seminars — gesetzt ist. Diese Familien sind nicht als 
für sich bestehende kleinere Ganze, sondern nur als Glieder in dem 
Gesammt-OrganiSmus der Anstalt zu betrachten.., Die aufzunehmenden 
Knaben sollen in der Regel nicht unter 9, nicht über 12 Jahre alt, 
dabei müssen sie körperlich und geistig gesund, sittlich unbescholten, im 
Verhältniß ihres Alters gehörig vorgebildet sein. Knaben, welche be 
reits das 12te Lebensjahr überschritten haben, können in Bencfiziaten- 
Stellen gar nicht mehr, als Pensionaire oder Stadtschüler nur ganz 
ausnahmsweise aufgenommen werden und müssen im letzteren Falle 
mindestens die Reife für die zweite lateinische Klasse nachweisen. Die 
Zahl der Waiscn-Stellcn beläuft sich auf 60. Vou denselben werden 
a ) 47 durch das Provinzial-Schul-Kollegiuin mit solchen Knaben be- 
fetzt, welche wirkliche Waisen und in Schlesien (einschließlich der preu 
ßischen Oberlausitz) geboren oder mit ihren Eltern einheimisch gewor 
den sind; eine dieser Stellen kann hin und wieder auch einem Waisen 
knaben aus Kottbus verliehen werden; >») 10 Stellen besetzt der Mi 
nister der geistlichen, Unterrichts- und Medillnal-Angelegcnhcitcn und 
Mar gewöhnlich mit Nicht-Schlesiern; c) 2 Stellen für Waisen schle- 
sischer Postbeamten besetzt der Handels-Minister; d) 1 Stelle für eine 
Waise aus der preußischen Oberlansitz besetzt die Negierung in Liegnitz. 
Die Zahl der sonstigen Benefiziaten-Stellen beträgt 29. Von diesen 
sind a) 25 Königliche Freischüler- oder Alumnen- und l») 2 Königliche 
^Ptra-Alumnen-Stellcn. Diese 27 Stellen sind für Söhne weniger 
bemittelter Ellern aus der Provinz Schlesien (einschließlich der prcußi- 
fchcn Oberlansitz) bestimmt und werden von dem Provinzial-Schul- 
Kollegium besetzt, e) I Freiherrlich von Richtho fensche Fundatiften- 
Stelle besetzt der jedesmalige Senior der v. Richthofeuschen Famille 
îvit einem bürgerlichen Knaben ans der Stadt Striegau; d) 1 H en cke - 
Me Fundatistcn-Stelle zunächst-'-für testamentarisch näher bezeichnete 
Kategorien von Verwandten deS Stifters dieser stette, weiland su 
perintendent Henckc in Kotzenau. In Ermangelung solcher zunächst 
berechtigten Knaben kann dieselbe auch verwaiseten resp. weniger be- 
Rüttelten Knaben aus Kotzenau, auf Vorschlag des Orts-Geistlichen 
Und des Schul-Vorstandcs in Kotzenau, vom Direktor verliehen wer-
	        
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