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ñuten Werk vorzustehen und solches zu kontinuireu geschickt sei, vor
seinem Tode aufzutragen; wie denn auch derjenige Direktor, welchen
dieser Steinbart etwa aunoch bei seinem Lebe» erwählen, oder bei
seinem Absterben benennen möchte, und alle Successores oder DircktorcS
des Waisenhauses, wie sie- nach einander folgen, eben das Recht haben
sollen, einen Direktoren!, welcher den, abgehenden in der Ordnung fol
gen soll. ebenfalls zu erwählen oder zu ernennen. Die Präceptores
kann der jedesmalige Direktor, gleich andern Waisenhaus-Bedienten,
nach seinem eigenen Belieben annehmen oder dimittiren rc." Die An
stalt erhielt im Laufe der Zeit in Folge persönlicher Verbindungen der
Direktoren aus der Familie T keinb art mancherlei Zuwendungen,
wie die Karl v. Waldowschen Stiftsgüter Nendorf und Randen,
die Freifrau v. D erffli ng er schcn Stiftsgütcr Kerkow und Kraus-
eichc. Es bestehen bei derselben mehrere Stipendien für Studirendc,
eine Gräflich v. S chmettowsche Freistelle und sechs Stellen für Kna
ben von musikalischer Vorbildung. Durch ein volles Jahrhundert blieb
die Verwaltung des Waisenhauses mit bestem Erfolge bei der Familie
Steinbart. Gotthilf Samuel Steiubart, der dritte Direktor
dieses Namens stiftete in der Anstalt das „Pädagogium", d. h. er er
weiterte die Schule, welche im Waisenhanse sogleich nach deffen Stif
tung errichtet, zwar nur eine Elementar-Schnle gewesen war, aber doch
der Absicht der Stiftung--Urkunde gemäß einzelne befähigte Waisen
bis zur Universität vorbereitet hatte, zu einem vollständigen Gym
nasium, und traf auch die nöthigen Einrichtungen, um nichtvcrwaiseten
Knaben und Jünglingen außer dem Unterricht in der Gymnasial-Schule
Erziehung und häusliche Pflege zu gewähren. Friedrich II. ertheilte
ihm unter dem 20. März 1766 die förmliche Bestallung als Direktor
dieses neuen Zweiges des Waisenhauses, und die neue Anstalt selber,
nämlich Alumnat nnd Gymnasial-Schule erhielten den Namen eines
Königl. Pädagogiums. Durch die Privatinittel des Direktors Gotti,ils
Samuel Steinbart ins Leben gerufen und durch die Privatmittel
seiner Nachfolger weiter unterhalten, erhielt das Pädagogium, ohne
eigenes Vermögen und ohne sichere Fundation, seit 1837 eine Staats-
Unterstützung aus den Mitteln des Neuzcller Schul-Fonds von jähr-
uch 2684-7 Thlr., wogegen der Staatsbehörde an Stelle des bis da-
bln bestandenen allgen,einen Oberaufsichtsrechts eine erweiterte Ein
wirkung auf die innern und äußern Verhältnisse der Anstatt von Sei-
tcn des Direktors zugestanden wurde. Das „Waisenhaus" gewährtvater-
ļosen, übrigens gesunden und nicht sittlich verwahrloseten Kindern Er-
pehttng, Gymnasial-Unterricht und äußere Verpflegung, indem cS die auf-
genommenen Kinder dem in den Räumen des Waisenhauses bestehen-
ben Königlichen Pädagogium als Zöglinge übergicbt. Die Aufnahme
^folgt zuerst auf ein Probejahr; wird der Kuabe demnächst in der
Anstalt behalten, so dauern Erziehung und Unterricht bis zur Ein-
segnung. Zeigt der Knabe Befähigung zu höherer Bildung, so kann
'hm die Wohlthat gereicht werden, bis er sich die Reife für die Uni-
bersttät erworben hat. Der zur Probe und nach bestandener Probe