Full text : Preußisches Landbuch

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wirklich  als  Waise  aufgenommene  Knabe  erhält  zunächst  eine  halbe,  und
erst  später  nach  den  Umständen  und  seinem  Verhalten  eine  ganze  Freistelle. ­
  Das  auf  dem  Pädagogium  zu  zahlende  Schulgeld  beträgt  36
Thlr.  jährlich;  dabei  finden  jedoch  Ermäßigungen  auf  ş,  j,  ',  ÿ  und
gänzliche  Befreiungen  statt.  Im  Jahre  1854  waren  bei  234  Schülern
ganz  frei  55,  die  volle  Zahlung  leisteten  58.  Die  ganze  Einnahme
vom  Schulgelde  betrug  4186  und  mit  Einschluß  verschiedener  kleinern
Abgaben  4856  Thlr.  Der  volle  Pensionssatz  für  junge  Leute,  welche
in  das  Pädagogium  aufgenommen  werden  wollen,  beträgt  136  Thlr.
Waisen-Pforte  zu  Kottbus.
Nach  dem  Muster  der  Frankeschen  Stiftungen  in  Halle  zur  Aufnahme,
Verpflegung,  christlichen  ErziehnNg  und  zum  Schul-Unterricht  von  arnien
schulpflichtigen  Waisen  und  ihnen  gleich  zu  achtenden  verlasiemn  Kindern ­
  aus  der  preußischen  Ober-  und  Niederlausitz  und  dem  Kottbuser
Kreise  eingerichtet;  bei  erheblichen  Unglücksfällcn  werden  auch  Kinder
aus  andern  preußischen  Provinzen  aufgenommen.  Die  Kinder  werden
in  dazu  geeigneten,  christlich  gesinnten  Familien,  mit  Vater  und  Mutter
an  der  Spitze,  welche  einen  innern  Beruf  zur  Waisen-Erziehung  haben,
zugleich  mit  deren  eigenen  Kindern  christlich  verpflegt,  erzogen  und  in
einer  eigener  Waisen-Schnle  unterrichtet,  und  wohnen  in  einem  oder
zwei  besonderen  Häusern.  1846  begründet  und  am  15.  Oktober  1847
eröffnet,  besaß  das  Institut  (zur  Zeit  noch  Privat-Anstalt  des  Diakonus ­
  Dr.  Berger)  1859  ein  Grundstück  von  10  Morgen  mit  Wohnhaus, ­
  Schule  und  Garten  und  hatte  bis  dahin  76  Kinder  aufgenommen. ­
  Die  Kommunal-Landstânde  zahlen  dem  Institut  jährlich  160
Thlr.,  wofür  dasselbe  5  Kinder  ans  der  Obcrlausitz  aufnimmt.
Waisen-Nettung-hauS  zu  Rokitten.
1832  durch  einen  Verein  gegründet,  welcher  die  Rechte  öffentlicher
Korporationen  besitzt  und  den  Zweck  verfolgt,  arme  verlassene  Kinder  des
Großherzogthums  Posen  zu  nützlichen  Gliedern  des  Staats  zu  erziehen
und  dieselben  durch  eine  thätige  sorgfältige  Beaufsichtigung'bis  in  das
20ste  Jahr  von  Abwegen  entfernt  zu  halten.  Die  Mitglieder  haben
ein  Kapital  aufgebracht  und  zinstragend  sichergestellt;  dasselbe  darf  nicht
angegriffen  werden.  In«  Jähre  1861  betrug  das  Vermögen  der  Anstalt ­
  6600  Thlr.  in  Grundstücken  und  600  Thlr.  in  Legaten;  Kinder
befanden  sich  41  im  Hanse.  Präses  der  Direktion  v.  G  crsd  or  ff  auf
Se»-Porwerk.  '  -,  ,,,  ,  >  •,
\  I  ,,  WaisemŞtift  zu  Elbing.
Eine  zur  Aufnahme  ev.  Mädchen  bestimmte  Anstalt  mit  23  Kindern.
Waisen-  und  Pflege-Anstalt  zu  Meseritz.
Sie  nimmt  verwaisete  Kinder  und.alte  arbeitsunfähige  Personen  aus
und  hat  210  Thlr.  jährliche  Einnahme.  Verwaltet  durch  eine  Deputation
  des  Magistrats.  chuo  M
Waisen-  und  ŞàbAnstalt  (Pro-Gviiinasiuin)  zu  Bnnzlan.
In  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  von  dem  Maurermeister  Gott-
            
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