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von Nordamerika, Frankreich. England n. s. w. in gleicher Weise zu gute. Welchen
Industriezweigen besonderer Nachtbeil ano den neuen Verträgen entstehe» wird,
läßt sich jetzt noch nicht überall sagen, und inwieweit die z» bringenden Opfer
durch die Rücksichten ans die politische Stellung Deutschlands zu den vertrag
schließenden Staaten geboten waren, entziebt sich unserer Beurtheilung. Wir steben
jetzt vor der vollendeten Thatsache, daß ans 12 Jahre an den zollpolitischen Ver
ba ltnissen mit den genannten Staaten nichte geändert werden kann.
„Von dem Ecntralverbaiid deutscher Industrieller ging der Handelskammer
unmittelbar vor der Annahme der neuen Handelsverträge im Reichstag die Auf
forderung zur Meinungsäußerung über dieselben zu. Diesem Verlangen wurde
von der Kammer entsprochen, indem man seiner Enttäuschung darüber Ansdruck
gab, daß der deutschen Wollwebwaarenindnstrie, nachdem der Verkehr nach Oester
reich bereits durch die vorhergegangenen Zollcrböhnngen beträchtlich rednzirt worden
ist, in dem neuen deutsch-österreichischen Vertrage keinerlei Vergünstigungen zu
Theil werden sollten, und daß durch die Vertagszölle mit der Schweiz auch noch
dieses wichtige Absatzgebiet, wo die Erzeugnisse der deutschen Wollweberei gegen
über der französischen von Fahr zu Fahr an Bedeutung gewonnen hatten, be
einträchtigt werde. Die Kammer sprach auch ihr Bedauern aus, daß den betheiligten
Industriellen von der Regierung keine Gelegenheit geboten worden war, bei den
Verhandlungen ibre Wünsche und Ansichten zur Geltung zu bringen."
Handelskammer zn Hamburg.
„Die Gestaltung der HandelSverhältnisse zwischen den Ländern Europas nach
Ablauf der meisten und wichtigsten Handelsverträge am l. Februar 1892 bat das
ganze Fahr hindurch die öffentliche Aufmerksamkeit beschäftigt. Die zunächst
zwischen Deutschland und Oesterreich-llngarn, dann von diesen beiden Ländern ge
meinsam mit Italien, der Schweiz und Belgien gefübrte» Vertragsverhandlungen
baben nicht de» schnellen Verlauf genommen, wie Anfangs gehofft und erwartet
worden war; doch konnte der Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich Ungarn,
sowie die Verträge jedes dieser beiden Staate» mit Italien und Belgien am
7. December den Volksvertretungen in Berlin und Wien unterbreitet werden. Der
Reichstag hat ihnen nach achttägigen lebhaften Debatten am 18. t. M. mit über
wältigender Mehrheit seine Genehmigung ertheilt. Wir begrüßen das Zustande-
kommen dieser Verträge als einen wichtigen Erfolg der Reicksregicrung. welcher
für das deutsche Wirtbschaftsleben von segensreichen Folgen sein wird, und zwar
hauptsächlich deswegen, weil durch sie der in der begründenden Denkschrift hervor-
gehobenen Gefahr eines weiteren Fortschreitens der besonders von Frankreich aus
gehenden Hochschutzzöllnerischen Strömung ein fester Damm entgegengesetzt wird.
Die Festlegung der Zölle Deutschlands und der anderen Staaten für einen Zeit-
raum von fast 12 Jahren, bis zum 31. December !!>03, giebt der deutschen Fn-
d»strie und dem deutschen Handel die Möglichkeit, auf einer gesicherten Grundlage
ibre Einrichtungen zu treffen; wer im praktischen Geschäftsleben steht, weiß, daß
nachtheiliger, als die Höhe der Zollsätze selbst, die häufigen, oft ganz unvcrmuthetcn
Aenderungen derselben im In- und Auslande wirkten, welche auf den sorgfältigsten
Berechnungen beruhende, mit vielen Mühen und Koste» eingeleitete Unternehmungen
zu nichte machten. Die Ermäßigungen der fremden Zollsätze werten der auf die
Ausfuhr angewiesenen deutschen Industrie die Erweiterung ihres Absatzes ermöglichen
und wir erkenne» dankbar an, daß viele der von biesigen Industriellen geäußerten