Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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von Nordamerika, Frankreich. England n. s. w. in gleicher Weise zu gute. Welchen 
Industriezweigen besonderer Nachtbeil ano den neuen Verträgen entstehe» wird, 
läßt sich jetzt noch nicht überall sagen, und inwieweit die z» bringenden Opfer 
durch die Rücksichten ans die politische Stellung Deutschlands zu den vertrag 
schließenden Staaten geboten waren, entziebt sich unserer Beurtheilung. Wir steben 
jetzt vor der vollendeten Thatsache, daß ans 12 Jahre an den zollpolitischen Ver 
ba ltnissen mit den genannten Staaten nichte geändert werden kann. 
„Von dem Ecntralverbaiid deutscher Industrieller ging der Handelskammer 
unmittelbar vor der Annahme der neuen Handelsverträge im Reichstag die Auf 
forderung zur Meinungsäußerung über dieselben zu. Diesem Verlangen wurde 
von der Kammer entsprochen, indem man seiner Enttäuschung darüber Ansdruck 
gab, daß der deutschen Wollwebwaarenindnstrie, nachdem der Verkehr nach Oester 
reich bereits durch die vorhergegangenen Zollcrböhnngen beträchtlich rednzirt worden 
ist, in dem neuen deutsch-österreichischen Vertrage keinerlei Vergünstigungen zu 
Theil werden sollten, und daß durch die Vertagszölle mit der Schweiz auch noch 
dieses wichtige Absatzgebiet, wo die Erzeugnisse der deutschen Wollweberei gegen 
über der französischen von Fahr zu Fahr an Bedeutung gewonnen hatten, be 
einträchtigt werde. Die Kammer sprach auch ihr Bedauern aus, daß den betheiligten 
Industriellen von der Regierung keine Gelegenheit geboten worden war, bei den 
Verhandlungen ibre Wünsche und Ansichten zur Geltung zu bringen." 
Handelskammer zn Hamburg. 
„Die Gestaltung der HandelSverhältnisse zwischen den Ländern Europas nach 
Ablauf der meisten und wichtigsten Handelsverträge am l. Februar 1892 bat das 
ganze Fahr hindurch die öffentliche Aufmerksamkeit beschäftigt. Die zunächst 
zwischen Deutschland und Oesterreich-llngarn, dann von diesen beiden Ländern ge 
meinsam mit Italien, der Schweiz und Belgien gefübrte» Vertragsverhandlungen 
baben nicht de» schnellen Verlauf genommen, wie Anfangs gehofft und erwartet 
worden war; doch konnte der Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich Ungarn, 
sowie die Verträge jedes dieser beiden Staate» mit Italien und Belgien am 
7. December den Volksvertretungen in Berlin und Wien unterbreitet werden. Der 
Reichstag hat ihnen nach achttägigen lebhaften Debatten am 18. t. M. mit über 
wältigender Mehrheit seine Genehmigung ertheilt. Wir begrüßen das Zustande- 
kommen dieser Verträge als einen wichtigen Erfolg der Reicksregicrung. welcher 
für das deutsche Wirtbschaftsleben von segensreichen Folgen sein wird, und zwar 
hauptsächlich deswegen, weil durch sie der in der begründenden Denkschrift hervor- 
gehobenen Gefahr eines weiteren Fortschreitens der besonders von Frankreich aus 
gehenden Hochschutzzöllnerischen Strömung ein fester Damm entgegengesetzt wird. 
Die Festlegung der Zölle Deutschlands und der anderen Staaten für einen Zeit- 
raum von fast 12 Jahren, bis zum 31. December !!>03, giebt der deutschen Fn- 
d»strie und dem deutschen Handel die Möglichkeit, auf einer gesicherten Grundlage 
ibre Einrichtungen zu treffen; wer im praktischen Geschäftsleben steht, weiß, daß 
nachtheiliger, als die Höhe der Zollsätze selbst, die häufigen, oft ganz unvcrmuthetcn 
Aenderungen derselben im In- und Auslande wirkten, welche auf den sorgfältigsten 
Berechnungen beruhende, mit vielen Mühen und Koste» eingeleitete Unternehmungen 
zu nichte machten. Die Ermäßigungen der fremden Zollsätze werten der auf die 
Ausfuhr angewiesenen deutschen Industrie die Erweiterung ihres Absatzes ermöglichen 
und wir erkenne» dankbar an, daß viele der von biesigen Industriellen geäußerten
	        
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