Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Wunsche,  wenn  .inch  nicht  immer  in  vollem  Maße.  Berücksichtigung  gesunden
haben.  Nicht  minder  aber  sehen  wir  einen  Vortheil  in  den  Ermäßigungen  der
deutschen  Zollsätze.  mit  denen  die  fremden  Ermäßigungen  erkauft  sind  Wir  haben
mehrfach  darauf  hingewiesen,  daß  die  Vergleichung  der  Handelöstatistik  Deutsch,
lande  mit  denen  der  anderen  Industriestaaten  crgiebt.  daß  die  deutsche  Ausfuhr
im  Verhältniß  zu  derjenigen  der  anderen  Staaten  in  de»,  Zeiträume  von  1870
bio  '870  stärker  zugenommen  hat.  ale  in  der  folgenden  Zeit  gesteigerter  Schutz,
zölle;  die  industriellen  Schutzzölle  erschweren  die  Entwicklung  derjenigen  Industrien,
welche  die  geschützten  Waaren  weiter  verarbeiten,  die  landwirtbschaftlichen  verthenern
  den  Lebensunterhalt,  namentlich  für  die  unbemittelten  Klassen,  und  zwingen
entweder  zu  einer  Erhöhung  der  Arbeitslöhne  oder  zu  einer  Einschränkung  in  leichter
entbehrlichen  Bedürfnissen.  AIS  eine  Rückkehr  zum  Freihandelssystem  sind  die
Verträge  allerdings  nicht  anzusehen,  sondern  nur  als  eine  vorsichtige  Abschwächung
der  in  den  letzten  Jahren  wechselseitig  von  den  verschiedenen  Staaten  gesteigerten
Tarife,  eine  Wiederannäherung  an  die  Sätze  von  1870.  welche,  wie  die  Denkschrift
mit  Recht  betont,  seiner  Zeit  wesentlich  als  Kompensationsobjekte  fü^Handelsverträge
  befürwortet  und  beschlossen  worden  sind,  und  welche  besondere  für  die
landwirtbschaftlichen  Erzeugnisse  noch  bei  Weitem  nicht  wieder  erreicht  werden,
freilich  sind  in  wichtigen  Punkten  unsere  Wünsche  nicht  erfüllt  worden.  Wir
bätlen  gewünscht,  daß  die  Meistbegünstigung  nicht  nur  für  die  Einfuhr  aus  dem
dreien  Verkehr,  oder  die  Boden-  und  Gewerbserzeugnist'e  der  Vertragsstaaten  zugesichert. ­
  sondern  daß  sie  nach  dem  Vorgänge  des  in  diesem  Jahre  abgeschlossenen
teutsch-türkischen  Vertrages  auf  den  Eigenbaiidel  ausgedehnt  worden  wäre.  Wir
bedauern,  daß  cs  nicht  gelungen  ist,  die  differcuziellen  Bcgünstungen  für  die  Einfuhr ­
  seewärts,  mit  denen  Oesterreich  Ungarn  einen,  den  hiesigen  Handel  empfindlich
benachtbeiligenden  Schutz  seiner  Seehäfen  bezweckt,  völlig  zu  beseitigen,  sondern
daß  nur  ihre  Erweiterung  und  Erhöhung  vorgebeugt  werden  konnte;  und  wir  bedauern ­
  namentlich,  daß  unsere  Freiha'en-Jndustrie.  welche  doch  auch  eine  teutsche
Industrie  ist.  nnsereS  Erachtens  ohne  jeden  stichhaltigen  t^rund,  theilweise  von  dcr
Begnnstigung  ausgeschlossen,  und  damit  gegenüber  der  Industrie  des  Auslandes
beispielsweise  Englands,  für  die  6infi.hr  nach  Oesterreich-Ungarn  benachteiligt
worden  ist.  Diese  speciell  die  hamburgischen  Interessen  schädigenden  Bestimmungen
können  uns  aber  nicht  abhalten,  die  überwiegenden  Vortheile  der  Verträge  für
das  gesammte  deutsche  Wirthschaftslebcn.  mit  dein  auch  Hamburg  unzertrennlich
verbunden  ist,  voll  anzuerkennen.  Wir  hoffen,  daß  die  erwähnten  Nachtheile  durch
die  Ausbildung  des  Systems  der  Tarifverträge  mehr  und  mehr  werten  abgeschwächt
werden,  und  daß  Deutschland  nach  Beendigung  der  wichtigsten  Verhandlungen
dazu  übergeben  wird,  seinen  Vertragstarif  zu,»  allgemeinen  Tarif  zu  erklären.  —
Inzwischen  sind  auch  die  Handelsverträge  Deutschlands  und  Oesterreich-Ungarns
„nt  der  Schweiz  abgeschlossen  und  veröffentlicht  worden.  Von  unserm  Standpunkte
aus  bedauern  wir,  daß  bei  der  schutzzöllnerischeu  Strömuug  in  der  schweizerischen
Bevölkerung  in  diesen  Verträge»  manche  Erhöhungen  gegenüber  den  Sätzen  des
jetzigen  schweizerischen  Zolltarifs  haben  zugestanden  werden  müssen.
.Recht  unerwartet  traf  den  europäischen  Handel  die  Nachricht  von  dem
zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  Brasilien  abgeschlossenen,  schon  am  l.  April
in  Kraft  getretenen  Handelsverträge,  in  welchem  erstere  lediglich  die  schon  im  Mac
Kinlev-Tarifgesetze  ausgesprochene  Zollfreiheit  für  Zucker.  Kaffee  und  Häute  zusicherten. ­
  Brasilien  dagegen  für  eine  große  Anzahl  wichtiger  Einfuhrartikel  wenn
            
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