Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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sie  stili  Nordamerika  stammen,  entweder  völlige  Zollsreibeit  oder  eine  Ermäßigung
von  25  pEt  gegenüber  dem  allgemeinen  Zollsätze  einführte.  Wir  legten  sofort  in
einer  Eingabe  an  die  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  die  schweren
Schädigungen  dar,  welche  dem  Hamburgischen  und  dem  ganzen  deutschen  Handel
auS  diesem  Vertrage  drohen,  und  baten,  aus  eine  möglichst  beschleunigte  Abhülfe
hinwirken  zu  wollen,  wenn  auch  wegen  des  Fehlens  eines  McistbegünstigungS  Vertrages
  mit  Brasilien  weder  der  Reichsregierung,  noch  auch  den  Regierungen  der
anderen  europäischen  Staaten,  ein  vertragsmäßiges  Einspruchsrecht  gegen  jene
Maßregel  zustehe.  Abdrücke  dieser  Eingabe  haben  wir  den  deutschen  Handelskammern ­
  mit  der  Anregung  übersandt,  bei  ihren  zuständigen  Behörden  in  gleichem
Sinne  vorstellig  zu  werden,  was  von  vielen  derselben  befolgt  worden  ist.  Als
dann  später  die  Anfrage  an  uns  herantrat,  ob  es  sich  empfehlen  möchte,  mit
Kampfmaßregcln,  etwa  einem  Differenzialzoll  auf  Kaffee,  gegen  Brasilien  vorzugehen, ­
  haben  wir  hiervon  ebenso  wie  im  vorigen  Jahre  von  Retorsionszöllen  gegen
die  Vereinigten  Staaten  auf's  Lebhafteste  abgerathen;  solche  Maßregeln  seien  nur
geeignet,  den  sich  in  Brasilien  gegen  den  Vertrag  regenden  Widerspruch  zu  schwächen,
und  würden  Deuschland  mehr  schädigen  als  den  Gegner.  Dagegen  befürworten
wir.  Brasilien  durch  ein  Entgegenkommen  in  der  Auswandererfrage  znm  Abschlüsse
eines  MeistbegnnstigungövcrtragcS  geneigter  zn  machen,  indem  wir  betonen,  daß
die  Beschwerden,  welche  Brasilien  gerade  in  diesem  Jahre  wieder  über  die,  der
Auswanderung  aus  Deutschland  dorthin  in  den  Weg  gelegten  Schwierigkeiten  er
hoben  babe,  von  Neuem  den  Werth  gezeigt  hätten,  welchen  es  mit  Recht  auf  die
deutsche  Einwanderung  lege.  Andererseits  könne  eü  für  Deutschland  nur  nützlich
sein,  wenn  ein  Theil  der  deutschen  Auswanderer  sich  nach  Südbrasilien  wende,  wo
bereits  eine  starke  deutsche  Bevölkerung  vorbanden  ist  und  gut  vorwärts  kommt,
und  ivo  die  Deutschen  ihre  Sprache  und  ihre  Sitte»  länger  bewahren,  als  in  den
Vereinigten  Staaten.  Wir  wiesen  auch  darauf  hin,  daß  im  Reichstage  von,  mit
den  Verhältnissen  wohl  vertranten  Männern  wiederholt  die  Aufhebung  des  für
Südbrasilien  durchaus  unbegründeten  preußischen  Ministerial  -  Rescripts  vom
3.  November  1859  befürwortet  worden  ist,  und  daß  u.  A  der  Abgeordnete
!>>-.  Hammacher  in  der  Sitzung  vom  12.  December  1885  die  unveränderte  Aufrechterhaltung ­
  desselben  geradezu  als  den  schlimmsten  der  verschiedenen  Nebelstände
bezeichnet  hat,  unter  denen  das  deutsche  Auswanderungswesen  kranke.  Wie  auch
die  Verhältnisse  in  Brasilien  sich  gestalte»  mögen,  unter  allen  Umständen  ist  cs
wünschenSwerth,  daß  das  für  den  größten  Theil  Deutschlands  noch  bestehende,
wohl  allseitig  als  zu  weitgehend  anerkannte  AnSwanderungS-Verbot  hinsichtlich  der
Provinzen  Santa  Eatharina,  Paraná,  und  Rio  Grande  do  Sul  aufgehoben  und
damit  ein  Grund  der  Entfremdung  zwischen  beiden  Länder»  beseitigt  und  das
deutsche  Element  in  jenen  Provinzen  verstärkt  werde.  Deutschlands  Handel  und
Schiffahrt  mit  Brasilien  würden  dadurch  eine  neue,  kräftige  Stütze  erhalten.  —
Dem  Vernehmen  nach  bat  Venezuela  den  Abschluß  eines,  dem  nordamerikanisch
brasilianischen  ähnlichen  Vertrages  abgelehnt,  dagegen  ist  im  Juli  zwischen  den
Vereinigten  Staaten  und  Spanien  ein  Vertrag  zum  Abschluß  gelangt,  durch
welchen  für  eine  Anzahl  auch  für  den  deutschen  Handel  wichtiger  Waaren  bei  der
Einfuhr  in  Euba  und  Portorico  vom  1.  September  d.  I.  an  provisorische,  vom
1.  Juli  1892  an  aber  für  eine  noch  größere  Zahl  von  Waaren  noch  weitergehende
Zollerleichterungen  den  Vereinigten  Staaten  zugesichert  worden  sind.  Die  pro
visorischen  Ermäßigungen  sind  Deutschland  in  Folge  seines  bis  zum  Februar
            
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