Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Handelskammer  zu  Lübeck.
„Glicht  günstig  wirkte  dic  Ungewißheit  hinsichtlich  ber  Neugestaltung  der
Handelsverhältnisse  der  meisten  Staaten,  nach  Ablauf  der  Handelsverträge  im
Fabre  1892.  Auf  eine  Beseitigung  der  Zollschranken  war  nicht  z»  rechnen,  aber
Aenderungen  standen  überall  bevor  und  deren  Richtung  und  Umfang  war  unbekannt ­
  Tiefe  Ungewißheit  macht  sich  im  Handel  noch  störender  bemerkbar,  ale
die  bestimmt  vorliegende  Thatsache  einer  Beschränkung  dee  Verkehrs;  sie  vermebrt
die  Möglichkeit  etneo  Verlustes  und  lähmt  damit  die  Unternehmungslust.  Deshalb
in  auch  allseitig  der  Abschluß  neuer  Handelsverträge  so  dringend  empfoblen  und
gefördert  worden  und  desbalb  ist  der  nun  gegen  Ende  dee  Jahres  erfolgte  Ab.
schluß  einer  ganzen  Reihe  von  Verträgen  hoch  willkommen  zu  beißen.  Wenn
auch  die  gewährten  Erleichterungen  für  den  Handel  und  Verkehr  sich  unter  dem
erwünschten  Maaß  balte»,  so  ist  doch  schon  in  der  durch  Staatsverträge  geschaffenen ­
  Beständigkeit  der  Verhältnisse  oder  wenigstens  doch  der  Sicherbeit  vor
Erböbung  der  Zölle  eine  feste  Grundlage  für  die  Entfaltung  einer  regen  gefchäft.
lichen  Thätigkeit  gegeben.  Erhöbt  wird  der  Werth  der  Verträge  noch  dadurch,
daß  sie  auf  eine  längere  Reihe  von  Jabren  abgeschlossen  sind.  Anzustreben  bleiben
Verträge  zwischen  Rußland  und  Finnland,  Schweden  und  Norwegen  sowie  Dänemark ­
  einerseits  und  dem  deutsche»  Reich  andererseits,  zwecks  Ermäßigung  und
Bindung  der  gegenseitigen  Eingangszölle.  Die  lebhaften  geschäftlichen  Verbindungen
  mit  den  genannten  Ländern  würden  sich  dadurch  wesentlich  gefördert
und  gefestigt  sehen.
„Erleichtert  würde  der  Abschluß  von  Handelsverträgen  werden,  wenn  die
schutzzöllnerische  Bewegung  in  den  nordischen  Ländern  zum  Stillstand  käme.
Neueren  Nachrichten  zufolge  soll  das  nach  mancher  Richtung  in  Schweden  der
Fall  sein.  Namentlich  wird  envartet,  daß  die  Regierung  mit  Anträgen  auf
.Herabsetzung  der  Lebensmittelzölle  vorgeben  werde.  Schon  früher  wurden  prattische
  Erfolge  der  freihändlerischen  Gegenbewegung  erhofft,  aber  es  ergab  sich,
daß  in  Schweden  ebenso  wie  in  Nordamerika  die  Schutzzölle  leichter  eingeführt
als  beseitigt  sind.
„Ungeachtet  der  nicht  schlechten  Ernte  in  Deutschland,  sowie  der  Mißernte
und  der  Ausfuhrverbote  in  Rußland,  bat  die  Getreideeinfuhr  hier  sich  im  Jahre
1891  höher  gestellt  als  im  Fabre  1890,  nur  von  Hafer  ist  weniger  eingeführt.
Der  hiesige  Getreidehandel  war  vor  dem  Eintritt  der  russischen  Ausfuhrverbote
bemüht,  durch  Heranziehung  bedeutender  Getreidemengen  an  seinem  Theile  zur
Versorgung  Deutschlands  mit  Getreide  beizutragen."
Nachtrag.
Handelskammer  zu  Halberstadt.
„Wie  weit  die  neuen  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien  und
Belgien  und  die  in  weiteren  Vorlagen  zu  erwartenden  Trattate  mit  der  Schweiz
und  Spanien  geeignet  sein  werden,  einen  Ersatz  für  unsere  Exportvcrluste  und  die
Anregung  zu  neuen  Anstrengungen  in  unserem  Auslandhandel  zu  geben,  muß  abgewartet ­
  werden  Wir  sind  keine  Gegner  des  Eonventionaltarifs,  sondern  wir
haben  in  unseren  Denkschriften  und  Vorstellungen  an  die  Reichs  und  preußische
Staatsregierung  darauf  hingewiesen,  daß  zur  Wiedergewinnung  von  Ruhe  und
            
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