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..Eine autonome Zollmaßregel, die aber ohne weiteren Aufschub ergriffen
werden sollte, ist die endliche Aufhebung des Identitätsnachweises bei der Getreide
ausfuhr, damit dem deutschen Getreidehandel wieder ein größeres Maß von Be
wegungsfreiheit verliehen werde. Die Vortheile einer solchen Maßregel sind von
uns wiederholt hervorgehoben worden und werden in den weitesten Kreisen ge
würdigt. Die Nothwendigkeit deS baldigen Fortfalls des Identitätszwanges hat
sich in den letzten Jahren, wo das inländische Getreide seiner Beschaffenheit wegen
im Zollinlande nur schwer Absatz finden konnte, besonders gezeigt. An Bemühungen,
die Beseitigung deS Identitätsnachweises zu erlangen, haben wir es auch im Berichts
sabre nicht fehlen lassen.
„Wie wir immer als selbstverständlich vorausgesetzt haben, enthalten die neuen
Handelsverträge keine ausschließlichen Vergünstigungen für diejenigen Staaten
die dieselben mit uns abgeschlossen haben. Ein rechtliches Hinderniß, die Er
Mäßigungen deutscherseits auch auf die zur Zeit bei uns nicht meistbegünstigten
Länder auszudehnen, besteht deshalb nicht. Nach den augenblicklich geltenden Be
stimmungen finden sie freilich ans diese noch keine Anwendung. Aber wir sind
der festen Hoffnung, daß das durch diesen Zustand geschaffene DifferentialzoÜsystem
von nur vorübergehender Dauer sein werde. Für Königsberg und die übrigen
Ostseeplätze kommen hauptsächlich die zur Zeit bestehenden Differentialzölle ant
russisches Getreide und Holz in Betracht. Der Weisheit der deutschen und bet
russischen Regierung wird es hoffentlich bald gelingen, zu einein befriedigendeic
Uebereinkommen zu gelangen, welches jede fernere differentielle Zollbehandlung des
gegenseitigen Waarenaustausches ausschließt. Die nöthige Handhabe, um in dieser
Beziehung die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich treffen zu können, ist der
Reichsregierung durch das Gesetz vom 30. Januar 1892 gewährt worden, durch
welches der BlindeSrath ermächtigt wird, die für die Einfuhr nach Deutschland
vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollerinäßigungen auch solchen
Staaten, welche einen vertragsmäßigen Anspruch hieraus zur Zeit nicht haben,
gegen Einräumung angemessener Vortheile ganz oder thcilweise bis längstens zum
l. Dezember 1892 zuzugestehen. Von der durci' dieses Gesetz ertheilten Ermächtigung
ist vorläufig nur Spanien gegenüber Gebrauch gemacht. Wir sind aber über-
zeugt, daß cs das ernstliche Bemühen der Reichöregierung ist, auch mit den sonstigen
in Betracht kommenden Staaten entsprechende Vereinbarungen zu treffen."
Vorsteheramt der Kaufmannschaft zn Memel.
„Durch die Annahme der Handelsverträge mit Oesterreich und Italien ist
der Zolltarif für eine Reihe von Waaren für einen Zeitraum von 12 Jahren fest
gesetzt. Wenngleich im Allgemeinen für das Deutsche Reich eine solche Stabilität
der Zölle nur mit Befriedigung anerkannt werden muß, da der Handel durch die
verschiedenen Veränderungen, wie sie in den Jahren 1879 18M.1 vorgekommen,
nur gelitten hat, so kann andererseits nicht unerwähnt gelassen werde», daß unser
Ort direkt kaum irgend welchen Vortheil hat; daß vielmehr für unseren Haupt-
artikel Holz die einseitige Herabsetzung für geschnittene Bretter ohne Aufhebung
oder wenigstens Verminderung des Zolls für Rohmaterial nur schädlich wirke»
kann, da Schweden und Norwegen, welche durch Meistvcrgünstigungsverträge in
der z'agc sind, auch von dieser Herabsetzung zu profitiren, in erhebliche Konkurrenz
mit uns treten werden. Es zeigt sich dieses bercile jetzt durch billigere Angebote
von Waaren nach Deutschland für Frühjahr- und Sommerlieferung. Falls nun