Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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,,Dic Auflìebung tco Identitäts-Nachweises für Getreide, tic unter ten eben 
erwähnten Umständen für den diesigen Bezirk nur tan» Interesse bat, wenn sie 
nicht aus dao über gemischte Transitläger gebende Getreide beschränkt, sondern aus 
tic Ausgabe von Berechtigungoscheinen anogedebnt wird, ist ano dein Bereich der 
unerfüllten Wünsche noch nicht berauogetoninien " 
li. provin; Achltswig-HlMein. 
Wönifflichts Eommerz-lşollegium zu Altona. 
„Tic von der deutschen Reichsregierung mit Italien, Oesterreich, der Schweiz 
und Belgien abgeschlossenen Handelsverträge bilden den Beginn einer neuen 
Strömung in der europäischen Handelspolitik, den Bruch mit den autonomen 
Hochstbutzzöllen Hoffentlich wird zunächst mit den genannten Ländern eine weitere 
bandclopolitische Annaberung angebahnt werden auf Grund allmäliger gegenseitiger 
Interessenauögleichung unt ebne das; wesentliche Interessen geopsert zu werden 
brauchen Für Hamburg-Altona wie überhaupt für ganz Norddeutschland wäre eo 
ferner zunächst von Bedeutung, wenn auch die skandinavischen Länder veranlagt 
werden könnten, ihre tbeilweise recht beben Schutzzölle zu ermäßigen." 
Handelskammer zu Wiel. 
„Die im Hochsommer und Herbst erlassenen Auosubrverbotc Rußlands schädigten 
Handel und Fndustric der mit jenem Reiche in Verbindung stehenden Länder und 
vornehmlich der an der Ostsee belegenen Handelsplätze. Die Nothwendigkeit neue, 
nicht gewohnte Verbindungen anzuknüpfen, störte den Handel. Dazu kam die Un . 
gewißbeit bezüglich der Handelsverträge, welche das ganze Jahr im Vordergründe 
des Interesses gestanden haben. Tie Verhandlungen zwischen den Vertretern 
Deutschlands und Oesterreich-Nngarns, dann dieser vereint mit denjenigen Italiens, 
Belgiens und der Schweiz, führten zu Verträgen, welche am 7. und 15. December 
v. 3 in Deutschland dem Reichstage unterbreitet werden konnten. Nach kurzer 
Berathung wurden die Verträge angenommen; dieselben sind am I. Februar d. Z. 
in Straft getreten. Gegenüber den von deutscher Leite gemachten Zugeständnissen 
werden boffcntlich die von den anderen Leiten gemachten Einräumungen ein 
Aequivalent bieten Zn begrüßen ist die Festsetzung der Verträge für einen seit 
ranm von zwölf Jahren, weil es hierdurch möglich wird, in Handel und Industrie 
eine größere Ruhe und Stabilität berbeizufübre». Tic Verhandlungen über einen 
Handelsvertrag zwischen Deutschland und Spanien schweben noch. Der ebenfallo 
am I. Februar abgelaufene Vertrag wurde vorläufig bis zum l. Juli d. J. ver 
längert. Es ist sehr zu wünschen, daß die Aussubr nach Spanien nicht durch 
höhere Zölle erschwert werde. Wir haben uns stets im Allgemeinen gegen Getrcide- 
und Holzzölle bezw. für eine niedrige Tarifirnng derselben ausgesprochen; durch 
den Vertrag mit Oesterreich-llngan, sind nun ermäßigte Zölle sowohl für dieses 
Land als auch für alle Länder, mit denen wir Meistbegünstigungs-Verträge besitzen, 
in Kraft getreten Sehr zu wünschen ist der baldige Abschluß von Vertragen auch 
mit anderen Staaten, welche für unsere Ein- und Ausfuhr von Wichtigkeit sind. 
Wir denken hier zunächst an Rußland, welches Land bisher nicht zu jenen Ländern 
mit Meistbegünstigungs-Vertrag gehörte, daher tritt für die Einfuhr von Getreide 
und Holz aus diesem Reiche ein Differentialzoll ein. dessen Wirkung für unseren 
Bezirk nur ungünstig sein kann. Da die Differenz der Zollsätze nicht gering ist.
	        
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