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aus? Wie haben sich Ihre Geschäftsbeziehungen zu diesem Lande vor
und nach dem Inkrafttreten dec- erwähnten Tarifs gestaltet?
-) Welche Wunsche haben Sie bezüglich ihres Geschäftszweiges bei dein
Abschluß eines neuen Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn?
„Daraus gingen uns zahlreiche Antworten zu, deren Inhalt wir neuerdings,
unterm 27. October 1*10 in Gestalt einer Denkschrift sowohl dem Handels
Ministerium wie dem Präsidium des Handelstages verlegten. Es wurde darin
ausdrücklich erklärt, daß die im Jahre 1886 geäußerten Wünsche noch gehegt
würden, und die damals ausgesprochenen Befürchtungen sich größtentheils ver
wirklicht hätten. Insbesondere habe durch die hohen Zollsätze des Tarifs von 1887
die Ausfuhr deutscher Erzeugnisse nach Oesterreich-Ungarn außerordentlich gelitten
und in vielen Waarengattuiigen das Geschäft fast ganz aufgehört. Als Beispiele
führten wir an: die Schädigung des deutschen Kaffeehandels durch die Differential
zolle bei der Einfuhr über Triest; die verschiedenen Ausfuhrivaaren der Textil
industrie: baumwollene, wollene und seidene Spitzen und Tülle, seidene und halb
seidene Stoffe, Bänder, Sammete und Plüsche, Stoffhandschuhe, Strumpfwaaren.
Hutbestandtheile, Schweißblätter u. s. w. ; ferner Papierwaaren, Chromolithographien
u. dgl.; Bleifabrikate, Röhren und Walzblei; Metalltücher; Maschinensiebe; Buch,
druckerlettern; Kupfer und kupferne Waaren; Apparate und Maschinen, namentlich
landwirthschaftliche und Näb-Maschinen; chemische Hilfsstoffe und Erzeugnisse,
namentlich Färb-, Arznei- und Parfümerie-Waaren u. s. f. Schließlich überreichten
wir noch die nachträglich eingegangenen Aeußerungen der hiesigen Geschäftsleute.
Händler und Industriellen des Edelstein- und Juwelenfaches. Die beim deutschen
Handelstag eingegangenen Gutachten über die Erneuerung des deutsch-österreichischen
Handelsvertrages wurden in drei sorgfältig bearbeiteten Abhandlungen zusammen-
gestellt und dein Herrn Minister für Handel und Gewerbe bereits im October 1800
überreicht.
"Tie neueren Arbeiten der Handelskammer bezüglich des Handelsvertrages mit
Italien begannen schon Ende 1885 in Folge der am 26. November jenes Jahres
zunächst auf drei Monate in Kraft getretenen Zollerhöhungen für verschiedene Ein
fuhrwaaren Italiens. Der Charakter dieses Gesetzes war nur ein provisorischer,
da dasselbe lediglich dazu dienen sollte, eine Untersuchung zum Zweck der Revision
des gefammten italienischen Zolltarifs zur Ausführung zu bringen. Die Handcls-
kainmer Frankfurt a. M. erhielt vertraulich und direkt Kenntniß von den Seitens
der italienischen Handelskammern gemachten Vorschlägen über die Fassung des
neuen Tarifs und veranstaltete im Jahre 1886 eine Umfrage bei den hiesigen
Handel- und Gewerbetreibenden über die Artikel: Chokolade, Häute und Felle,
Pferdehaare, Wolle und Baumwolle, Stanivi, Schwämme, chemische Produkte,
?arb- und Gerbstoffe, Gummiwaaren, Schmirgel, Metalle, Holz u. s. w. Die
darauf aus unserem Bezirk eingelaufenen Gutachten unterbreiteten wir dem Herrn
Handelsminister mit Eingabe vom 30. December 1886 und brachten diese gleich
zeitig auch den Handelskammern zu Köln. Leipzig, Dresden, Mannheim, Saar-
drücken, Mülhausen i. E., und der Kaufmannschaft von Berlin zur Kenntniß.
Auch der Ausschuß des deutschen HandelStageS hielt eS für geboten, die Handels-
beziehungen zwischen Deutschland und Italien einer näheren Prüfung zu unter
werfen, und überreichte seinerseits im Juni 1887 dem Ministeriuin eine umfassende
Zusammenstellung der ihn, hierüber zugegangenen Gutachten. Nachdem der neue
italienische Generalzolltarif am 1. Januar 1888 in Kraft getreten, und der Zoll-