Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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anderen  Vertrags-Staaten  Platz  greifen.  Tiefe  Verträge  sind  zunächst  für  tie
Dauer  von  12  Zabren  geschaffen.  Leider  bat  die  deutsche  Industrie  durch  diese
Verträge  nicht  die  Erleichterungen  im  Verkehr  mit  de»  betreffenden  Staaten  erlangt. ­
  auf  welche  fie  gehofft  batte.  Für  wichtige  Industriezweige,  und  darunter
befinden  sich  auch  die  in  unserem  Bezirk  ansässigen,  sind  die  Zollsätze  der  fraglichen
Staaten  i»  der  Hauptsache  auf  der  früheren  Höhe,  welche  häufig  geradezu  probibitiv
  wirkte,  geblieben,  und  nur  in  einzelnen,  wenig  bedeutenden  Punkten  ist
eine  Erniedrigung  gewährt  worden.  Es  wird  dico  dem  Umstand  zugeschrieben,
das;  die  teutschen  Industriellen  bezüglich  der  einzelnen  Sätze  und  der  Ansprüche
der  auswärtigen  Interessenten  nicht  genügend  befragt  bezw.  unterrichtet  worden
seien  und  somit  außer  Staude  waren,  ihre  Interessen  geltend  zu  machen.  Ter
Wunsch  erscheint  gerechtfertigt,  daß  bei  ähnlichen  Gelegenheiten  andere  verfahren
werden  möge."
Handelskammer  zu  Mühlheim  a.  d.  Ruhr.
„Wenn  die  Handelsverträge  in  manchen  Theilen  den  Wünschen  der  Lederindustrie ­
  nicht  entsprochen  haben,  wie  namentlich  in  den  unten  näher  berührten,
in  den  Zollsätzen  für  Ricmencroupono,  so  soll  doch  nicht  verkannt  werden,  daß  in
manchen  Artikeln  durch  dieselben  eine  verbesserte  Lage  geschaffen  ist.  Vor  allen
Dingen  soll  aber  hervorgehoben  werden,  daß  auf  eine  Reihe  von  Jahren  stabile
Verhältnisse  immerhin  einen  gewissen  Vorzug  gewähren."
Handelskammer  zu  Neuß.
„Die  nenen  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und
der  Schweiz  lassen  in  mehreren  Industriezweigen  unseres  Bezirkes  lebafte  Befürchtungen ­
  über  schädigende  Wirkungen  laut  werden.  Die  Bedenke»,  welche  in
dieser  Hinsicht  die  Spciseölfabrikation  wegen  der  Herabsetzung  des  Eingangszollcs
auf  Olivenöl  (Speiseöl)  in  Fässern  für  Oesterreich-Ungarn  und  Italien  von  10  aus
3  Mk.  sowie  für  Erdnußöl  (dcnaturirt)  auf  6  Mk.  pro  HX)  kg  setzt,  bat  die
Handelskammer  unter  Hinweis  auf  ihre  früheren  Eingaben  an  maßgebender  Stelle
zur  Kenntniß  gebracht.  Sie  beschränkt  sich  deshalb  hier  daraus,  nochmals  das
Gesuch  zu  wiederholen,  es  möge  der  bestehende  Zolltarif  dahin  abgeändert  werden,
daß  Mohnsaat,  Sesamsaat  und  Erdnüsse  zollfrei  belassen,  Baumwollcnsamenöl
nach  der  Tarifklasse  der  Speiseöle,  und  nur  wenn  zu  technischen  Zwecken  amtlich
denaturirt,  zu  dem  bisherigen  billigeren  Zollsätze  tarifirt  werde.  Die  Stearinfabrikation
  klagt,  daß,  obgleich  sie  früher  wiederholt  zu  ihrem  Schutze  um  eine
Erhöhung  des  Eingangszolles  aus  Olein  gebeten  babe,  letzterer  nunmehr  noch  um
1  Mk.  pro  UH»  kg  heruntergesetzt  worden  sei  und  sie  so  empfindliche  Verluste  zu
gewärtigen  habe.  In  gleicher  Weise  klagt  die  Papierfabrikation,  daß  ihre  Vorstellungen
  beim  Abschluß  des  neuen  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn  keine
Berücksichtigungen  gefunden  hätten.  Früher,  bei  niedrigen  Kohlenpreisen,  sei  es  für
sie  schon  schwierig  genug  gewesen,  mit  Oesterreich,  welches  fast  nur  mit  Wasserkrast
  arbeite,  billige  Arbeitslöhne  und  billige  Lumpen  habe,  das  ganze  Jabr  durch
arbeite,  gleichen  Schritt  zu  halten;  beute  bei  den  hohen  Kohlenpreiscn,  bei  den
durch  die  Arbeiterschutzgesetze  vermehrten  Lasten  und,  nachdem  für  Oesterreich  der
Eingangszoll  um  4  Mk.  pro  loO  kg  ermäßigt  worden,  sei  das  noch  viel  schwieriger.
Und  nun  sei,  obgleich  die  inländische  Papierfabrikation  bei  schwacher  Ausfuhr
unter  einer  starken  Uebcrproduktion  leide,  unter  Nichtberücksichtignng  der  Vor-
            
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