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in Fässern oder Kesselwagen eingestampft, 4 Mt. Höften wir. das; die seitens
Italien gemachten Einräumungen eine genügende Entschädigung für das Aus
gegebene bieten werden."
B Königreich Bayern.
Handels- und Gewerbekammer für Schwaben und Neuburg
(Augsburg).
„Die handelspolitische Situation des Berichtsjahres wurde beherrscht durch
die mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz wegen dee Ab
schlusses neuer Tarifverträge gepflogenen Verhandlungen. Mehrsach trat die Zu-
muthung an uns heran, für diese Verträge eine Agitation zu unterstützen, ehe auch
nur das Geringste von deren Inhalt bekannt war. Wir babeu bisher bei jeder
sich darbietenden Gelegenheit den Gesichtspunkt vertheidigt, das; für die Beurtheilung
eines Handelsvertrages, insbesondere eines Tarifvertrages, der Inhalt matzgebend
ist; es verstand sich deshalb von selbst, datz wir einem abstrakten Enthusiasmus
nicht beitreten konnten. Inzwischen sind die Verträge bekannt geworden, und
hatten wir unsere reservirte Haltung nicht zu bereuen. Dieselben haben selbst
in denjenigen Kreisen, von welchen die oben erwähnten Zumuthungeu ausgingen,
nur eine sehr getheilte Zustimmung gefunden. Zieht man au den lobenden Stimmen
den Antheil ab, welcher angeblichen oder wirklichen politischen Vortheilen und ab
strakten freihändlerischen Bestrebungen zukommt, so bleibt wenig Lob übrig. Es
giebt allerdings Handelspolitiker, denen ein neuer Vertrag gerade daun besonders
gelungen erscheint, wenn alle Contrahenten unzufrieden sind. Ans einem solchen
Resultat wird der Schluß gezogen, daß eine weise Mäßigung obgewaltet und kein
Theil den anderen übervortheilt habe. Zu dieser Hohe der Auffassung vermögen
wir uns nicht aufzuschwingen. Wir können einen Handelsvertrag nur daun als
gelungen bezeichne», wenn er auf beiden Seiten produktiv wirkt. Der Satz, datz
im Geschäftsleben der Vortheil des Einen immer nur aus dem Nachtheile des
Andern entsteht, mag im Differenzgeschäfte der Börsen seine Richtigkeit haben;
im Bereiche der produktiven Kräfte beruht das Gedeihen auf ganz anderen Voraus-
setzungen*). Von diesem positiven Standpunkte aus finden wir an den neuen
Verträgen, die nunmehr vor der ehrlichen Probe stehen, wenig zu loben. Dieser
Probe wollen wir nicht vorgreifen, und gestatten wir uns nur noch folgende Be-
merkuug.
„Dem System der Handelsverträge in der durch die neuen Eonventionen ver
wirklichten Gestalt werden hauptsächlich zwei Vortheile nachgerühmt. Es wird
die Stabilität nach außen gelobt und der Umstand betont, datz alle von den Ver-
tragsstaaten neu abzuschließenden Verträge in Folge der Meistbegünstiguugstlausel
auch Deutschland zu Gute kommen. Die letztere Erwägung hat mit der Stabilität
nichts zu schaffen. Wenn ein Vertragsstaat durch einen neuen Vertrag seine Zölle
gegenüber dem mit Deutschland vereinbarten Vertragstarifc ad minus ändert, bleibt
*) Nach unserem Dafürhalten dürfte die Auffassung immer mebr Geltung ge-
Irinnen, daß Länder mit gleichen Produktiousbediugungen wenig Spielraum nur
produktive Tarifverträge darbieten.