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Verträge mit gebundenen Tarifen — nW solche erweisen sich die Verträge vom 6.
bezw. 10. December 1891, wenn auch nicht alle Zollpositionen gebunden sind —
abgeschlossen hat. In der Thatsache, daß unser Export nunmehr ans eine sichere
Grundlage gestellt ist. daß er zwölf Jahre hindurch mit festgelegten, keiner Er.
Höhung unterliegenden Tarifen der Vertragsländ.r rechnen kann, ohne plötzliche,
seine Existenz theilweise gefährdende Zollmaßnahmen befurchten zu müssen, erblicken
wir einen Vortheil, der die wirklichen und vermeintlichen Nachtheile einzelner, durch
die neuen Verträge sich geschädigt fühlender Jnteressenkreise weitaus überwiegen
dürfte. Die Handele- und Gewerbekammer für Oberbayern, welche schon früher
der Kgl. Staatöregien,ng ihre Wünsche in Bezug auf die Handelsbeziehungen zu
Oesterreich-Ungarn, Italien und der Schweiz dargelegt hatte, wurde von ibr auch
im Berichtsjahre vor Abschluß der Verträge mit Italien, Belgien und der Schweiz
zur gutachtlichen Aeußerung in vertraulicher Weise aufgefordert und bat dem Kgl.
Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Landwirtbschaft. Gewerbe und
Handel, die entsprechenden Berichte erstattet."
Handels- und Ģewerbekammer für Mittelfranken (Nürnberg).
„Aus dem Jahre 1891 ist als wichtiges und erfreuliches Ereigniß zu bezeichnen,
daß die Reichsregierung in demselben die Umkehr von dem starren Schutzzollsystem
und den Abschluß von Handelsverträgen mit Oesterreich Ungarn, Belgien. Italien
und der Schweiz bethätigt bat, welchen Verträgen voraussichtlich in nicht ferner
Zeit noch weitere mit anderen Nachbarstaaten nachfolgen werden. Hiermit ist in
der Handelspolitik des Reiches der Wendepunkt eingetreten, für welchen unsere
Kammer, unbeirrt durch Anfeindung aller Art, seit einer Reibe von Jahren kämpft,
durchdrungen von der Ueberzeugung, daß es für Länder, die im Handel auf ein-
ander angewiesen sind, weil ersprießlicher ist. sich über die oft entgegengesetzten
Interessen ihres Handels und ihrer Industrie zu verständigen und sie soweit tbun-
lich in dein gemeinsamen Brennpunkt eines Vertrages zu vereinigen, als sie mit
einem Wall von Zöllen gegen das Nachbarland abzusperren zum Vortheile viel-
leicht Einzelner, zum Nachtheile des Ganzen. Daß diese Erkenntniß nun auch auf
Seite der Regierenden zum Durchbruch gelangte, gereicht uns um so mehr zur
Befriedigung, als gleichzeitig auch die deutschen Getrcidezölle eine Abminderung
erfuhren, gegen welche Zölle und deren Erhöhung als ein der Volksernährung be-
rei tetes Hinderniß wir oft die warnende Stimme erheben haben, lange ohne Erfolg,
während jetzt die gemachten Erfahrungen wohl nicht länger bezweifeln lassen, das;
die Getreidezölle nicht vou dem Auslande, sondern von den einheimischen Eons»,
menten in erhöhtem Brotfrucht- »nd Brotpreis getragen werden mußten.
„Sind wir demnach in der Lage, die eingetretene Wandlung freudig zu be
grüßen. ist hiemit auch Vieles erreicht, so wäre es doch unrecht, sich allzu opti-
mistifcher Anschauung über die erzielten Resultate hinzugeben. Dieselbe heischten
von deutscher Seite manches nicht leichten Herzens zu bringende Opfer; eine
große Zahl berechtigter Wünsche konnte nicht berücksichtigt werten; nicht durchweg
ist den deutschen Waaren und Fabrikaten der Eingang in den benachbarten Vertrags-
staat erleichtert worden; die differentiale Behandlung anderer nicht zu den Vertrags-
staatcn gehörender Länder kann erhebliche Störung und schädliche Einwirkung aus
den Handel nicht verfehlen. Allein diese Nachtheile werden immerhin durch die
Vortheile des gegenwärtigen Zustandes, schon durch die hiemit für eine größere
Reihe von Jahren geschaffene dem Handel so unentbehrliche Stabilität ter Ver-