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bài,sc ausgewogen. Für Aenderungen im Einzelnen, wenn nur erst eine gewisse
Spanne Zeit über den Bestand der neuen Verträge dahingegangen und Gewißheit
darüber erlangt ist, nach welchen Richtungen hin sie zumeist der bessernden Hand
bedürfen, wird sich dann wohl auch die Möglichkeit finden lassen. —
„Wen wir uno von dieser allgemeinen Betrachtung den Verhältnissen unseres
Kreises speciell zuwenden, so ist es begreiflich, daß dieselben durch die neuen Ver
träge, wenn auch deren Abschluß schon geraume Zeit vor Ablauf des Berichtsjahres
als sicher betrachtet werden konnte, in einer merkbaren Weise noch nicht beeinflußt
wurden Tie Aufgabe späterer Berichte wird es sein, die Bilanz der veränderten
Handelspolitik des Reiches für die in's Spiel kommenden Interessen unseres Kreises
im Einzelnen zu ziehen."
Bezirksgrcmlum Fürth.
„Einen Lichtblick für die Zukunft gewährten jedoch die von der deutschen
Reichsregierung mit Oesterreich-Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien verein
barten Handelsverträge, ivelche einen Bruch mit dem unserer Industrie höchst
schädlichen Schutzzollsystem bedeuten. Allzu große Erwartungen auf eine bessere
Gestaltung des Handels und allzuviel Vortheile können wir uns jedoch vorerst ans
diesem Abschlüsse für unsere Industrie nicht versprechen, da manche unserer Wünsche
auf Herabsetzung der Zölle bein, Handelsverträge mit Oesterreich Ungarn für ver-
schiedene Artikel fast keine Beachtung gefunden haben."
Wandels- und Gewerbekammer für Niederbayern (Passau).
„Ter Abschluß neuer Handelsverträge auf Grund von Zugeständnissen soll
der unerquicklichen Situation eine Wendung zum Bessern geben. Zugeständnisse
zu machen, dazu wird sich aber nur Derjenige herbeilassen, der sich in einer
Zwangslage befindet, in welcher er dieselben nicht verweigern kann, oder aber, der
von der anderen Seite dagegen Zugeständnisse einzutauschen erhofft, gegenüber
welchen er die eigenen für miuderwerthig hält. Betrachtet man die Frage näher,
mit welchen Staaten speciell Deutschland in vertragsmäßig geordnete Handels^
beziebungen zu treten in der Lage ist, so scheiden bei Beurtheilung dieser Möglichkeit
die Vereinigten Staaten von Amerika nebst Rußland, Frankreich und England
vorläufig aus; letzteres, weil das noch geltende Freihandelsprincip zu Handels
verträgen keinen Anlaß gibt, erstere, weil dieselben mit ihrer Mac Kinley-Bill
einen nahezu ausschließenden Standpunkt einnehmen und denselben, gelingt cs, die
südamerikanischen Staaten zum Anschluß heranzuziehen, auch behaupten zu können
vermeinen, obzwar nicht übersehen werden darf, daß auch dieses Wirthschaftsgebiet
mit verschiedenen Produkten — erwähnt seien Petroleum, Baumwolle, Getreide
und Fleischwaaren — aus den Auslandsmarkt angewiesen ist und hier das Princip
eine wunde Stelle hat. Auch Rußland und Frankreich, von dem Streben beherrscht,
durch Hobe Zölle und dadurch bedingte Erschwerung oder Ausschließung der aus^
ländischen Konkurrenz den Markt im eigenen Inlande zu sichern, zeigen sich dem
Abschlüsse von Handelsverträgen abgeneigt. Und doch greift speciell in Frankreich
bereits die Bcsorgniß vor wirthschaftlicher Isolirung Platz, indem es einen neuen
Zollverein sich gründen siebt, an dem es keinen Antheil bat, und gegen dessen
Schranken in Anbetracht der Beschaffenheit seiner Ausfuhrartikel weder die Meist,
begünstigungsklaustl noch der Minimaltarif wirksam sind.