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begünstigungsvertrag vom Jahre 18X1 zufrieden geben müssen, worauf ce denn
mit Gegenmaßregeln nicht gekargt und seiner Tarifantonomie durch den Zolltarif
von 1882 kräftigen Ausdruck gegeben hat.
„Welche Wirkungen die Schutzzollpolitik auf das wirtbfchastliche Leben des
deutschen Volkes geübt bat. ist hier nicht unsere Aufgabe zu untersuchen, aber es
ist Thatsache, daß während der Jahre ihrer Herrschaft eine Zeit wirtbschaftlicher
Blüthe für Deutschland angebrochen ist, daß neue Industrien geschaffen und be
stehende auf eine vorher nie geahnte Hobe gebracht worden sind; wie gesagt, wir
wollen hier nicht untersuchen, welches Verdienst dabei dein Schutzzollregimc und
welches der imposanten Machtstellung des Deutschen Reiches und der immer an
wachsenden Achtung aller Völker des Erdenrundes vor deutscher Art und deutschem
Wesen zufällt.
„Diese Blüthe des Handels und der Industrie hatte aber Ende der achtziger
Jahre ihren Höhepunkt erreicht und eS begann eine Zeit nicht wegzuleugnenden
Niederganges; zugleich rüsteten sich die meisten Staaten, im Ausblick auf die der
Mehrzahl nach tut Jabre 1892 zu Ende gehenden Verträge, neue hochfchutzzöllnerifche
Tarife auszuarbeiten; die Vereinigten Staaten von Nordamerika begannen mit der
Einführung eines solchen Tarifs bereits im Jahre 1890, bald darauf wurden die
von gleichem Geiste getragenen Maßnahmen Frankreichs, Spaniens, Portugals,
der Schweiz in die Wege geleitet. Da war cS unseres Erachtens ein großes,
verdienstvolles Wert der deutschen Regierung, daß sie zur rechten Zeit die Vor
machtstellung, welche daS Deutsche Reich in Mitteleuropa genießt, zur Geltung
brachte und zunächst mit Oesterreich-Ungarn und dann gemeinschaftlich mit diesem
mit Italien, Belgien und der Schweiz Vertragsverhandlnngen begann und zum
erfolgreichen Ende führte. Daß durch die neuen Verträge einzelne Interessen sich
verletzt, andere nicht genügend berücksichtigt fühlen und daß der Kreis derer ein
sehr kleiner ist, welche rückhaltlos die wohlthätige Wirkung des neuen Zustandes
anerkennen, ist völlig naturgemäß; aber eben so sicher ist es, daß im Laufe der
Zeit sich die absprechenden Urtheile wesentlich modificiren werden, wenn auch selbst
verständlich nicht sämmtliche. Wirken doch im Erwerbsleben unvermutbete
Aenderungen der Zollsätze des Inn- und Auslandes häufig nachtheiliger als die
Höhe der Zollsätze selbst, indem jene die sorgfältigsten Berechnungen und damit
oft die eben angeknüpften Handelsbeziehungen zu Nichte machen; Deutschland und
die übrigen Vertragsstaaten sehen sich jetzt vor eine Zeit von 12 Jahren gestellt,
innerhalb welcher eine derartige Fluctuation nicht eintreten wird. Und wenn
speciell der Handelsvertrag mit der Schweiz den schärfsten Angriffen ausgesetzt
gewesen ist, weil er, was nicht bestritten werden kann, thatsächlich gegenüber dem
bisherigen Zustande fast ausschließlich Erhöhungen der Zollsätze gebracht bat, so
muß doch auf der andern Seite, abgesehen davon, daß man der Schweiz das nicht
verübeln kann, was sie nur den übrigen Staaten nachmacht, nämlich die Aufstellung
eines Schutzzolltarifs, darauf hingewiesen werden, daß uns den größeren Schaden
doch das Scheitern der Verhandlungen und das Eintreten eines vcrtragslosen Zu
standes gebracht hätte, wobei der Trost wohl kaum verfangen haben würde, daß
die Schweiz darunter noch mehr gelitten hätte. Es ist als richtig zu begrüßen,
daß die deutsche Regierung nicht daS Bessere den Feind des Guten werden ließ
und den Vertrag mit dem annahm, was nach pflichtmäßiger Aufwendung aller
Anstrengungen erreicht werden konnte. Uebrigcns erscheint ja eine nachträgliche
Besserung des schweizerischen Tarifs in einzelnen Richtungen nicht ausgeschlossen,