Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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unterlassen zu sollen und fügt nur noch bei, das; hinsichtlich des Vertrages mit 
der Schweiz, welche zum Theile die Eingangszölle bedeutend erhöhte, in dem 
diesseitigen Bezirk, dessen Industrie vorzugsweise aus das Absatzgebiet ' nach der 
Schweiz angewiesen ist. keineswegs große Befriedigung besteht; die Kammer hofft, daß 
die zum Ausdruck gekommenen Befürchtungen für die Industrie sich nicht verwirklichen." 
Handels- und Gewerbekammer zn Rottweil. 
„Als wichtigstes Ereignis; aus dem Gebiete des Handels- und Gewerbelebeuü 
im Jahre 18!J1 heben wir die Handelsvertrags-Verhandlungen bezw. den Abschluß 
einer Reibe von Vertragen hervor. Wir möchten, da diese Verträge einmal zu 
Stande gekommen sind. uns über dieselben des Näheren nicht mehr äußern und 
nur für die Zukunft da, aus hinweisen, daß es uns in erster Linie als durchaus 
verfehlt erscheint, wenn beim Abschluß von Handelsverträgen die allgemein politische 
Lage gegenüber den rein wirthschaftlichen Verhältnissen eine derart überwiegende 
Berücksichtigung ersährt, wie eS bei dem genannten Abkommen in der That zu 
getroffen ist. Des weiteren möchten auch wir immer wieder betonen, daß die 
Kaufkraft nicht blos unseres Kammerbezirks, sondern diejenige ganz Württembergs, 
ja Deutschlands zur Zeit immer noch im Wohlstand des Bauern liegt und daß 
wir deshalb die feste Erwartung nicht unausgesprochen lassen wollen, es möchte in 
den landwirthschaftlichen Zollsätzen eine möglichste Stabilität herrschen, und somit 
die Hoffnung eines Theils der Reichstagsmitglieder und der Presse auf weitere 
Herabsetzung der landwirthschaftlichen. namentlich der Getreidezölle cine trügerische 
sein. In ähnlichem Sinne möchten wir unsere besondere Anerkennung darüber 
aussprechen, daß die Handelsverträge auf einen Zeitraum von 12 Iabreu abge 
schlossen worden sind: wir sehen hierin eine Gewähr dafür, daß unsere Industrie 
sich wenigstens in stabiler Weise entwickeln kann. Noch wollen wir erwähnen, 
daß die Frage der Organisation eines Zollbeiraths, wie er z. B. in Oesterreich 
und der Schweiz besteht, überall lebhaftem Interesse begegnet. Ein solcher hätte 
in erster Linie beim Abschluß von Handelsverträgen thätig zu sein und sich außer- 
dem namentlich auch bei Zollstreitigkeiten gutächtlich zu äußern. — Was speciell 
den deutsch-schweizerischen Handelsvertrag anlangt, so fügen wir aus einer an die 
Handels- und Gewerbekammer Stuttgart unterm 6. Januar d. I. gerichtete 
Aeußerung noch an, daß dieser Vertrag nach unseren Erhebungen bei keinem 
Interessenten unseres Bezirks sympathische Aufnahme gefunden hat. Namentlich 
wird die Leder-, Uhren-, Stroh- und Textilindustrie und auch der Handel mit 
fertigen Schuhwaaren und Kleidern durch die neuen Tarifsätze schädlich getroffen. 
Wenn auch nicht zu befürchten ist. daß diese Industriezweige schon in allernächster 
Zeit ihre Absatzgebiete in der Schweiz vollständig verlieren, so werden die letzteren 
jedenfalls jetzt schon start und mit Rücksicht auf das unter dein bedeutenden Zoll 
schutz voraussichtlich eintretende Emporblühen der betreffenden schweizerischen 
Concurrenzgeschäfte in Zukunft immer mehr reducirt werden. Trotz dieser Be- 
fürchtungen wollen wir nicht, wie es eines unserer Mitglieder gethan hat, bean- 
tragen, es möchte unter solchen Umständen auf einen Handelsvertrag mit der 
Schweiz seitens des deutschen Reichstags überhaupt verzichtet werden, bis Ver- 
Haltnisse eintreten unter denen sich ein günstigerer erzielen ließe; allein wir sind 
der Ansicht, daß diese schweren Schädigungen der deutschen Industrie durch den 
schweizerischen Handelsvertrag bei den bezüglichen Reichstagsverhandlungen zur 
Sprache gebracht werden sollten." 
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