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unterlassen zu sollen und fügt nur noch bei, das; hinsichtlich des Vertrages mit
der Schweiz, welche zum Theile die Eingangszölle bedeutend erhöhte, in dem
diesseitigen Bezirk, dessen Industrie vorzugsweise aus das Absatzgebiet ' nach der
Schweiz angewiesen ist. keineswegs große Befriedigung besteht; die Kammer hofft, daß
die zum Ausdruck gekommenen Befürchtungen für die Industrie sich nicht verwirklichen."
Handels- und Gewerbekammer zn Rottweil.
„Als wichtigstes Ereignis; aus dem Gebiete des Handels- und Gewerbelebeuü
im Jahre 18!J1 heben wir die Handelsvertrags-Verhandlungen bezw. den Abschluß
einer Reibe von Vertragen hervor. Wir möchten, da diese Verträge einmal zu
Stande gekommen sind. uns über dieselben des Näheren nicht mehr äußern und
nur für die Zukunft da, aus hinweisen, daß es uns in erster Linie als durchaus
verfehlt erscheint, wenn beim Abschluß von Handelsverträgen die allgemein politische
Lage gegenüber den rein wirthschaftlichen Verhältnissen eine derart überwiegende
Berücksichtigung ersährt, wie eS bei dem genannten Abkommen in der That zu
getroffen ist. Des weiteren möchten auch wir immer wieder betonen, daß die
Kaufkraft nicht blos unseres Kammerbezirks, sondern diejenige ganz Württembergs,
ja Deutschlands zur Zeit immer noch im Wohlstand des Bauern liegt und daß
wir deshalb die feste Erwartung nicht unausgesprochen lassen wollen, es möchte in
den landwirthschaftlichen Zollsätzen eine möglichste Stabilität herrschen, und somit
die Hoffnung eines Theils der Reichstagsmitglieder und der Presse auf weitere
Herabsetzung der landwirthschaftlichen. namentlich der Getreidezölle cine trügerische
sein. In ähnlichem Sinne möchten wir unsere besondere Anerkennung darüber
aussprechen, daß die Handelsverträge auf einen Zeitraum von 12 Iabreu abge
schlossen worden sind: wir sehen hierin eine Gewähr dafür, daß unsere Industrie
sich wenigstens in stabiler Weise entwickeln kann. Noch wollen wir erwähnen,
daß die Frage der Organisation eines Zollbeiraths, wie er z. B. in Oesterreich
und der Schweiz besteht, überall lebhaftem Interesse begegnet. Ein solcher hätte
in erster Linie beim Abschluß von Handelsverträgen thätig zu sein und sich außer-
dem namentlich auch bei Zollstreitigkeiten gutächtlich zu äußern. — Was speciell
den deutsch-schweizerischen Handelsvertrag anlangt, so fügen wir aus einer an die
Handels- und Gewerbekammer Stuttgart unterm 6. Januar d. I. gerichtete
Aeußerung noch an, daß dieser Vertrag nach unseren Erhebungen bei keinem
Interessenten unseres Bezirks sympathische Aufnahme gefunden hat. Namentlich
wird die Leder-, Uhren-, Stroh- und Textilindustrie und auch der Handel mit
fertigen Schuhwaaren und Kleidern durch die neuen Tarifsätze schädlich getroffen.
Wenn auch nicht zu befürchten ist. daß diese Industriezweige schon in allernächster
Zeit ihre Absatzgebiete in der Schweiz vollständig verlieren, so werden die letzteren
jedenfalls jetzt schon start und mit Rücksicht auf das unter dein bedeutenden Zoll
schutz voraussichtlich eintretende Emporblühen der betreffenden schweizerischen
Concurrenzgeschäfte in Zukunft immer mehr reducirt werden. Trotz dieser Be-
fürchtungen wollen wir nicht, wie es eines unserer Mitglieder gethan hat, bean-
tragen, es möchte unter solchen Umständen auf einen Handelsvertrag mit der
Schweiz seitens des deutschen Reichstags überhaupt verzichtet werden, bis Ver-
Haltnisse eintreten unter denen sich ein günstigerer erzielen ließe; allein wir sind
der Ansicht, daß diese schweren Schädigungen der deutschen Industrie durch den
schweizerischen Handelsvertrag bei den bezüglichen Reichstagsverhandlungen zur
Sprache gebracht werden sollten."
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