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zusammea, nimmt jedoch (Outline S. 214) zwei Teile desselben an,
welche jenen beiden Einkünften entsprechen, ebenso St. Mill I., 4l5,
bei welchem der über die Zinsrente hinausgehende Teil des Kapital
gewinnes keinen besonderen Namen hat) oder so, dass man ihn zwar
von der Zinsrente trennt, jedoch beide unter der Benennung Kapital
gewinn zusammenfasst (Sismondi, N. princ. I., 359. — Jacob, Grunds.
§. 277 bis 282, doch wird von demselben in §. 292 bemerkt «der
Profit des Unternehmers ist nichts als eine Art von Lohn für die
Arbeit, Mühe, Geschicklichkeit, Gefahr, welche mit der Unter
nehmung verbunden sind«). Einige betrachten ihn als eine Art des
Lohnes (Canard, übers, von Volk, S. 8, 9, 68. — Lotz L, 471. —
Say nimmt drei Zweige des Einkommens an, nämlich Grundrente,
Kapitalrente und Industriegewinn, und in diesem wieder drei
Abteilungen, nämlich die Einkünfte der Unternehmer, Gelehrten
und Lohnarbeiter. (Handb. IV., 49, 97). Ebenso Prittwitz Volks-
wirtsch. §. 464 und Roscher I., §. 195, der den Ausdruck Unter
nehmerlohn braucht. Del. Valle. Corso de Ec. p. 89, stellt fünf
Zweige des Einkommens (bajo) auf, indem er den Industriegewinn
Says sogleich in drei Teile auflöst). Es ist dem Wesen der Sache
am meisten angemessen, den Gewerbsverdienst als ein eigentümliches
Einkommen anzusehen, welches aus der Verbindung der Arbeit und
des Kapitals entspringt und in welchem der Anteil nicht auszu
scheiden ist, den jede dieser beiden Ursachen an ihrer gemein
schaftlichen Wirkung hat. (Storch I., 180. — Ganilh. Dictionn.
analyt. S. 358. — Hermann, S. 148. — Courcelles-Seneuil im Diet,
d'écon. pol. II. und andere).«
Mangoldt ') fasst nach einer ausführlichen Darstellung der
Geschichte der wissenschaftlichen Abhandlungen über den Unter
nehmergewinn dieselbe in ungefähr dieser Rekapitulation zusammen :
Die älteren Schriftsteller waren der Ansicht, dass in dem Besitze
von Produktionsmitteln (Kapital) auch die Veranlassung, ja die
Pflicht des Unternehmens läge. Smith und seine Nachfolger: Malthus,
Ricardo, Culloch sagen : alles, was nach Ersatz der aufgewendeten
Kosten übrigbleibt, ist Kapitalgewinn. Bald jedoch fanden einige
neuere Engländer : Read, Senior, Stuart Mill, dass im Kapitalgewinne
ein Gefahrersatz und ein Ersatz für die persönliche Thätigkeit des
Unternehmers enthalten sei. Die Franzosen : Say, Dunoy er. Garnier,
Droz dagegen fassten den Unternehmergewinn als Arbeitslohn auf.
') Die Lehre vom üiiternehinergewiun (Leipzig 1855).