Full text : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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zusammea,  nimmt  jedoch  (Outline  S.  214)  zwei  Teile  desselben  an,
welche  jenen  beiden  Einkünften  entsprechen,  ebenso  St.  Mill  I.,  4l5,
bei  welchem  der  über  die  Zinsrente  hinausgehende  Teil  des  Kapitalgewinnes ­
  keinen  besonderen  Namen  hat)  oder  so,  dass  man  ihn  zwar
von  der  Zinsrente  trennt,  jedoch  beide  unter  der  Benennung  Kapitalgewinn ­
  zusammenfasst  (Sismondi,  N.  princ.  I.,  359.  —  Jacob,  Grunds.
§.  277  bis  282,  doch  wird  von  demselben  in  §.  292  bemerkt  «der
Profit  des  Unternehmers  ist  nichts  als  eine  Art  von  Lohn  für  die
Arbeit,  Mühe,  Geschicklichkeit,  Gefahr,  welche  mit  der  Unternehmung ­
  verbunden  sind«).  Einige  betrachten  ihn  als  eine  Art  des
Lohnes  (Canard,  übers,  von  Volk,  S.  8,  9,  68.  —  Lotz  L,  471.  —
Say  nimmt  drei  Zweige  des  Einkommens  an,  nämlich  Grundrente,
Kapitalrente  und  Industriegewinn,  und  in  diesem  wieder  drei
Abteilungen,  nämlich  die  Einkünfte  der  Unternehmer,  Gelehrten
und  Lohnarbeiter.  (Handb.  IV.,  49,  97).  Ebenso  Prittwitz  Volkswirtsch.
  §.  464  und  Roscher  I.,  §.  195,  der  den  Ausdruck  Unternehmerlohn ­
  braucht.  Del.  Valle.  Corso  de  Ec.  p.  89,  stellt  fünf
Zweige  des  Einkommens  (bajo)  auf,  indem  er  den  Industriegewinn
Says  sogleich  in  drei  Teile  auflöst).  Es  ist  dem  Wesen  der  Sache
am  meisten  angemessen,  den  Gewerbsverdienst  als  ein  eigentümliches
Einkommen  anzusehen,  welches  aus  der  Verbindung  der  Arbeit  und
des  Kapitals  entspringt  und  in  welchem  der  Anteil  nicht  auszuscheiden ­
  ist,  den  jede  dieser  beiden  Ursachen  an  ihrer  gemeinschaftlichen ­
  Wirkung  hat.  (Storch  I.,  180.  —  Ganilh.  Dictionn.
analyt.  S.  358.  —  Hermann,  S.  148.  —  Courcelles-Seneuil  im  Diet,
d'écon.  pol.  II.  und  andere).«
Mangoldt  ')  fasst  nach  einer  ausführlichen  Darstellung  der
Geschichte  der  wissenschaftlichen  Abhandlungen  über  den  Unternehmergewinn ­
  dieselbe  in  ungefähr  dieser  Rekapitulation  zusammen  :
Die  älteren  Schriftsteller  waren  der  Ansicht,  dass  in  dem  Besitze
von  Produktionsmitteln  (Kapital)  auch  die  Veranlassung,  ja  die
Pflicht  des  Unternehmens  läge.  Smith  und  seine  Nachfolger:  Malthus,
Ricardo,  Culloch  sagen  :  alles,  was  nach  Ersatz  der  aufgewendeten
Kosten  übrigbleibt,  ist  Kapitalgewinn.  Bald  jedoch  fanden  einige
neuere  Engländer  :  Read,  Senior,  Stuart  Mill,  dass  im  Kapitalgewinne
ein  Gefahrersatz  und  ein  Ersatz  für  die  persönliche  Thätigkeit  des
Unternehmers  enthalten  sei.  Die  Franzosen  :  Say,  Dunoy  er.  Garnier,
Droz  dagegen  fassten  den  Unternehmergewinn  als  Arbeitslohn  auf.

')  Die  Lehre  vom  üiiternehinergewiun  (Leipzig  1855).
            
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