Full text : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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Nach  der  Servianischen  Verfassung  waren  Acker  und  Weide,
wie  in  der  germanischen  Dreifelderwirtschaft  gemeinschaftliches
Eigentum,  die  wirtschaftliche  Thätigkeit  war  im  ganzen  eine
Familienthätigkeit,  und  nur  Sklaven  und  Vieh  waren  getrennter
persönlicher  Besitz.  Rom  war,  wie  früher  Griechenland,  ein  Ackerbaustaat ­
  und  seine  ganze  Kriegs-  und  Eroberungspolitik  hing  mit
seiner  Agrarverfassung  zusammen.  Der  Ackerbau  wurde  aber  hier
der  Ausgangspunkt  mannigfaltiger  Unternehmungen:  Die  Römer
kannten  die  Einrichtungen  der  Berieselung  und  der  Drainage.  Mit
der  theoretischen  Behandlung  des  Ackerbaues  durch  die  Scriptures
de  Re  Agraria  und  Re  Rustica  aus  der  Zeit  der  sinkenden  Republik
entstand  auch  die  erste  physiokratische  Schule  der  Nationalökonomie,
welche  sich  mit  dem  18.  Jahrhundert  in  Frankreich  im  modernen
Geiste  wiederholen  sollte.
Wie  in  Griechenland  zur  Zeit  der  höchsten  Blüte,  so  waren
auch  in  Rom  Handel,  Gewerbe  und  Industrie  verachtet.  Alle  Arbeit
besorgten  Sklaven,  und  insbesondere  waren  es  griechische  Sklaven,
welche  die  Träger  der  Künste  und  Wissenschaften  und  die  Erzieher
der  Kinder  römischer  Bürger  wurden.  Cicero*)  ruft  aus:  nSordidi
etiam  putandi,  qui  mercantur  a  mercatoribus,  quod  statim  vendant  5
nihil  enim  proficiant,  nisi  admodum  mentiantur,  nec  vero  est
quicquam  turpius  vanitate.  Opificesque  omnes  in  sórdida  arte  versaiitur;
  nec  enim  quicquam  ingenum  habere  potest  officina«.  —  So
weit  ging  die  Verachtung  eines  jeden  Geldgeschäftes,  dass  man  in
Rom,  wo  man  ja  bereits  alle  Steuerarten  kannte,  welche  die  moderne
f'inanzverwaltung  einzuheben  pflegt,  die  Einhebung  der  Steuern  an
I’rivatunternehmer  verpachtete,  eine  Einrichtung,  die  zur  Zeit  des
l'hysiokratismus  in  Frankreich  ebenfalls  zur  Erscheinung  gelangt
ist.  Die  Industrie  war  aber  für  Staatsmänner  Roms  geradezu  ein
Verbrechen:  Augustus  verurteilte  den  Senator  Avienus  zum  Tode,
weil  er  die  Leitung  einer  Manufaktur  übernommen  hatte.  Und  die
geschäftliche  Arbeit  war  eine  Schande:  Ladenmädchen  wurden  den
Freudendirnen  gleich  gehalten.
Die  Gewerbe  nahmen  eine  untergeordnete  Stellung  ein,  und  die
Handwerker,  deren  es  nur  wenige  Arten  gab,  als:  Goldschmiede,
Kupferschmiede,  Zimmerleute,  Walker,  Färber,  Töpfer,  Schuster  und
Flötenspieler,  waren  vom  Waffenrechte  ausgeschlossen,  und  nur
durch  die  Notwendigkeit  gezwungen,  wurden  Zimmerleute  und

*)  De  offlciis.  Lib.  1.  Cap.  XLII,  160.
            
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