Full text : Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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(les  Intellekts  und  Temperamentes  entstandenen  Thätigkeit  und  Abnützung ­
  der  Persönlichkeit  des  Unternehmers  selbst,  endlich  8.  aus
den  Regiekosten  ^R),  der  Benützungsquote  für  Einrichtungen
allgemeiner  Benützbarkeit  in  fremdem  Besitze,  und  schließlich  9.  den
auf  den  einzelnen  Unternehmungsfall  zu  repartierenden  Steuern
(St),  der  Benützungsquote  der  durch  die  Thätigkeit  der  Gesellschaft
(Staat)  entstandenen  Einrichtungen  und  Produktionsfaktoren.
Die  Beschaffungskosten  (B)  sind  demnach  gleich
AT+Z-f  TU-f  Ji-h  St
1.  Kapital  ist  hier  ein  Gut  niederer  Ordnung  vor  der  Produktion ­
  oder  ein  Gut  derselben  Ordnung  vor  dem  Verkaufe;  es
heiße  Bö  (Rohprodukt).  Das  Rohprodukt  verhält  sich  zu  seinem
Preise  (tc)  wie  sein  Angebot  (/¡i)  zu  seiner  Nachfrage  (v)  :
Bo  :  7c  ^:v  „  —
2.  Kapitalzins,  der  Zins  für  dieses  Betriebskapital,  für  das
Rohprodukt  oder  dessen  Wert.  Das  Kapital  verhält  sich  zum  Kapitale ­
  samt  seinem  Zinse,  sowie  sein  Angebot  zur  Benützung  zu
seiner  Nachfrage  der  Benützung:
K  :  AT  4-  Z  =  Z  =  ^  -  K.
3.  W  erterneueruug  des  Anlagskapitals.  Das  ursprüngliche
Anlagekapital  (A  K)  verhält  sich  zu  dem  abgenützten  (a  Ä)  wie
das  Angebot  des  letzteren  zu  der  Nachfrage  nach  demselben;  in
dem  Preise  des  abgenützten  Anlagskapitales  wird  sich  nämlich  durch
die  Wage  von  Angebot  und  Nachfrage  der  durch  die  doppelten
Einflüsse  geschaffene  neue  Wert  stets  richtig  ausdrück  en:
Ak  :  ah  =  :  v‘*  ;
Werterneuerung  ;=  Wertabnützung  =  Ak  —  ak
W=  Ak  -  ak  =  __  é!^Lll
4.  Kapitalmierte  für  das  Anlagskapital.  Das  Anlagskapital
verhält  sich  zu  sich  selbst  samt  seiner  Miete,  wie  das  Angebot
seiner  Benützung  zur  Nachfrage  nach  seiner  Benützung:
Ak  :  Ak  4-  A/  =  /u"'  :  M  =  Ak.
5.  Wertversicherung.  U  sei  hier  jener  Teil  der  Versicherungsprämie ­
  (tcq),  welcher  auf  den  Einzelfall  zu  berechnen  ist,
also  TtQ’.n.
            
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