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8. Regie. Je größer die Zahl der Unternehmungen, desto
kleiner werden die Benützungsquoten sein, welche der Einzelne für
fremde Einrichtungen zu bezahlen hat, und zwar je größer die
Zahl jener Unternehmungen, welche diese Einrichtungen brauchen,
also nach ihrer Dienstbarkeit nachfragen, als auch je größer die
Zahl jener Unternehmungen, welche diese Einrichtungen ins Leben
rufen, also deren Dienstbarkeit anbieten. Die Arbeitsleistung dieser
Einrichtungen verhält sich zu den Regiekosten, wie Angebot zu
Nachfrage.
9. Steuern. Je größer die Anzahl der wirtschaftlichen
Persönlichkeiten, desto kleiner ist die Quote, welche auf den ein
zelnen Steuerzahler entfällt. Die Leistungen des Staates (auch A)
sollen sich zur Steuerquote (St) verhalten wie Angebot zur Nach
frage. Das heißt je höher der Staat jene öffentlichen Einrichtungen,
welche in seinen Wirkungskreis fallen, entwickeln, je mehr persön
lichen Kapitals von den gesetzgebenden und Verwaltungskörperu
aufgewendet wird, desto höher wird die Leistungsfähigkeit des
Staates, und je größer die Nachfrage nach dieser Leistungsfähigkeit
sein kann, desto größer kann die aufgelegte Steuersumme und desto
kleiner das Steuerverhältnis für den Einzelnen sein.
Die Steuer ist bei demjenigen höher, der die staatlichen Ein
richtungen mehr braucht *).
Jedes der 9 angeführten Momente birgt die Gefahr
von Verlusten durch den Wert der Faktoren in sich,
welche sich in der Höhe der einzelnen Resultate und
schließlich in der Höhe der Beschaffungskosten aus
drückt. In unseren praktischen Erörterungen werden wir noch
eine neue Gefahr in der Eigenschaft der Fortdauer der meisten
Momente über die Zeit des einzelnen Unternehmungsfalles finden.
Ebenso groß wie die Gefahren, weichein diesen Momen
ten schlummern, sind auch die Gewinnchancen, die in
*) Diese Theorie stellen wir nur im Kähmen der Unternehmungen auf,
ohne dadurch den allgemeinen Prinzipien der Steuerfreiheit des Existenzmini
mums und der progressiven Besteuerung außerhalb der Unternehmungen ent
gegentreten zu wollen.
A:R = : v'"'"
A : St —
V