Full text : Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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30  Hannoverschen  Zuckerfabriken  hatte  man  in  der  Campagne
1879/80  3,26  %  und  in  der  Campagne  1880/81  3,18  O/o
erlangt,  und  man  möchte  demnach  kaum  einen  Mißgriff  begehen,
wenigstens  nicht  zum  Nachtheil  der  Melasseentzuckerung  rechnen,
wenn  man  den  in  der  Praxis  üblichen  Latz  vori  3  %  dieser
Berechnung  zu  Grunde  legt.  Das  würde  ergeben  von  der  in  dieser
'»jährigen  Periode  verarbeiteten  Rübenmenge  von  522  342  951  Ctr.

ein  Melasscgewicht  von  15  670  288  Ctr.,
von  welcher  die  Hälfte,  also  7  835  144  „
zur  Entzuckerung  gelangt  sein  würden,  die  bei
einer  Ausbeute  von  22  %  an  Zucker  ergeben
haben  würden  .  '  1  723  732

Der  Betrag  an  Exportbonifikationen,  die  für  dieser.  Zuckerquantum
  mit  9,40  Mk.  pro  Ctr.  vom  Staate  gezahlt  sind,  würde
also  den  Antheil  ausmachen,  mit  dein  die  Melasseentzuckerung  an
dem  Manco  der  Staatskaffe  participirt.  Er  würde  sich  belaufen
auf  16  203  080  Mk.,
also  auf  einen  Betrag,  der  den  vorhin  berechneten  Antheil  um
mehr  als  2  Millionen  Mk.  überragt.
Wenn  trop  so  müßiger  Schätzungen  der  Verlust  der  Staatskasse ­
  durch  die  Melasseentzuckerung  sich  in  einer  solchen  Summe
berechnet,  so  dürften  alle  diejenigen,  die  sich  mit  diesem  Indusiriezwcig
  beschäftigen,  sich  nicht  benachtheiligt  finden,  wenn  der
vorhin  herausgercchnete  Antheil  der  Entzuckerungsverfahren  an
dem  Manco  bei  der  Ncgulirung  der  Zuckcrbesteuerung  zu  Grunde
gelegt  würde.  Bei  noch  so  ängstlicher  Prüfung  kann  man  sich
doch  der  Vorstellung  nicht  erwehren,  daß  der  Ltcnerkasse  in
Wirklichkeit  burd)  die  ans  der  Melasse  gewonnenen  Zuckermengen
viel  größere  Verlüste  entstanden  sein  müssen,  und  nur  die  Erwägung, ­
  daß  dieselbe  Nübcnmcngc,  die  sich  in  der  vorhergehenden
Periode  als  zur  Herstellung  von  1  Ctr.  Zucker  erforderlich
erwiesen,  auch  in  dieser  für  die  Nübcnverarbeitung  ohne  Melasseentzuckerung ­
  angenommen  werden  müffe,  kann  dahin  führen,  den
Antheil  dieses  Verfahrens  auf  den  geringeren  Betrag  von
13,999,858  Mk.  festzustellen.  In  dem  Umstande  aber,  daß  diese
Summe  allen  sonstigen  Schätzuilgen  gegenüber  alv  zu  niedrig
            
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