Full text: Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

ber Steuer für die spätere Zeit in Täuschungen einzuwiegen^, 
nicht außer Acht lasten, baß bie Besteuerung ber Melaste mit 
1,80 Mk. pro Ctr. nur so lange ausreichend 511 sein vermöchte, 
als bie Zuckerausbeule aus berfetben bie gleiche sein würde, wie 
sic hier im Durchschnitt ber letzten 5 Jahre gerechnet wurde, 
während welcher in der überwiegenden Mehrzahl ber Fabriken 
bie ungleich weniger wirksame Osmose zur Anwendung kam. 
Würde in dieser Beziehung mit ber Zeit in ber Weise citte 
Aenderung eintreten, daß größere Mclasscmcngen als bisher 
durch Elutionen oder gar durch Strontianit entzückert würden, 
so müßte die größere Ausbeute wegen der daraus hervorgehenden 
Vermehrung der Exportbonificationen immer wieder ein Manco, 
und anscheinend ein progressives, in der Staatskasse hervorrufen. 
Ob aus diesem Grunde die Mclasicsteuer zweckmäßiger jetzt 
gleich auf eilten höheren Betrag, etwa 2 Mk. pro Ctr., zu nor- 
mirett, oder eine Erhöhung erst für den Zeitpunkt in Aussicht zu 
nehmen wäre, in welchem die Verhältnisse dahin drängen, mag 
hier ait dieser Stelle eine offene Frage bleiben. Ernste Ver 
wickelungen dürften aus einer vorläufigen mäßigeren Rormirung 
kaum hervorgehen, wenn nur als feststeheitd angenommen wird, 
daß für den Zuckergewinn direct otta der Rübe, also ohne Mclastc- 
cntzuckcrung, derjeitige Rübcnvcrbrauch zur Herstellung von 1 Ctr. 
Zucker, der nach der in der Statistik sich aussprcchcndcn Er- 
fahrung als der durchschnittliche sich crgiebt, auch für die Folge 
der gleiche verbleibeit muß, so lange nicht abermalige neue Ver 
besserungen in dieser Beziehung Aenderungen eintreten lassen. 
Man gelangt aber, tubetti man die Bewegungen in den 
Rübenerträgen, der Zuckerproduction und dem Eonsum der Be 
völkerung in den angezogenen Perioden in ihren Beziehungen zu 
einander verfolgt, zu einem klaren und unbefangenen Urtheil 
über die Größe des Uebelstandes, über die Ursachen desselben, 
sowie über die Hülfsmittel, mit denen man in der Zukunft 
solchen Vcrlüsien der Staatskaffe vorzubeugen vermag. Es ist 
selbstredend ganz belanglos, ob dieser oder jener Veränderung 
im Erhcbungsmodus der Vorzug gegeben würbe, ob man nament 
lich statt einer Erhöhung der Rübensteuer um 3 */2 Pf. lieber
	        
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