Full text : Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

ber  Steuer  für  die  spätere  Zeit  in  Täuschungen  einzuwiegen^,
nicht  außer  Acht  lasten,  baß  bie  Besteuerung  ber  Melaste  mit
1,80  Mk.  pro  Ctr.  nur  so  lange  ausreichend  511  sein  vermöchte,
als  bie  Zuckerausbeule  aus  berfetben  bie  gleiche  sein  würde,  wie
sic  hier  im  Durchschnitt  ber  letzten  5  Jahre  gerechnet  wurde,
während  welcher  in  der  überwiegenden  Mehrzahl  ber  Fabriken
bie  ungleich  weniger  wirksame  Osmose  zur  Anwendung  kam.
Würde  in  dieser  Beziehung  mit  ber  Zeit  in  ber  Weise  citte
Aenderung  eintreten,  daß  größere  Mclasscmcngen  als  bisher
durch  Elutionen  oder  gar  durch  Strontianit  entzückert  würden,
so  müßte  die  größere  Ausbeute  wegen  der  daraus  hervorgehenden
Vermehrung  der  Exportbonificationen  immer  wieder  ein  Manco,
und  anscheinend  ein  progressives,  in  der  Staatskasse  hervorrufen.
Ob  aus  diesem  Grunde  die  Mclasicsteuer  zweckmäßiger  jetzt
gleich  auf  eilten  höheren  Betrag,  etwa  2  Mk.  pro  Ctr.,  zu  normirett,
  oder  eine  Erhöhung  erst  für  den  Zeitpunkt  in  Aussicht  zu
nehmen  wäre,  in  welchem  die  Verhältnisse  dahin  drängen,  mag
hier  ait  dieser  Stelle  eine  offene  Frage  bleiben.  Ernste  Verwickelungen ­
  dürften  aus  einer  vorläufigen  mäßigeren  Rormirung
kaum  hervorgehen,  wenn  nur  als  feststeheitd  angenommen  wird,
daß  für  den  Zuckergewinn  direct  otta  der  Rübe,  also  ohne  Mclastccntzuckcrung,
  derjeitige  Rübcnvcrbrauch  zur  Herstellung  von  1  Ctr.
Zucker,  der  nach  der  in  der  Statistik  sich  aussprcchcndcn  Erfahrung
  als  der  durchschnittliche  sich  crgiebt,  auch  für  die  Folge
der  gleiche  verbleibeit  muß,  so  lange  nicht  abermalige  neue  Verbesserungen ­
  in  dieser  Beziehung  Aenderungen  eintreten  lassen.
Man  gelangt  aber,  tubetti  man  die  Bewegungen  in  den
Rübenerträgen,  der  Zuckerproduction  und  dem  Eonsum  der  Bevölkerung ­
  in  den  angezogenen  Perioden  in  ihren  Beziehungen  zu
einander  verfolgt,  zu  einem  klaren  und  unbefangenen  Urtheil
über  die  Größe  des  Uebelstandes,  über  die  Ursachen  desselben,
sowie  über  die  Hülfsmittel,  mit  denen  man  in  der  Zukunft
solchen  Vcrlüsien  der  Staatskaffe  vorzubeugen  vermag.  Es  ist
selbstredend  ganz  belanglos,  ob  dieser  oder  jener  Veränderung
im  Erhcbungsmodus  der  Vorzug  gegeben  würbe,  ob  man  namentlich ­
  statt  einer  Erhöhung  der  Rübensteuer  um  3  */2  Pf.  lieber
            
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