für geistarme wie für talentvolle Jünglinge — ohne Unterschied — so befimbet
dies, daß auch letztere als ungenügend geschult zu erachten sind, um mit bem
14. Lebensjahr der Praxis überantwortet werden zu können. Dann dürfte es
gerathen erscheinen, den Volks- und Bürgerschulenunterricht um ein Jahr zu
verlängern, dann aber die Jünglinge der Praxis unbehelligt zu überlassen.
Die bemittelten und höheren Gesellschastsclassen machten für ihren
Nachwuchs gar keinen Gebrauch von den dargebotenen kunstgewerblichen
und kunstindustriellen P riv a t-L ehr an sta l-ten, weil sie vom Staat nicht
organisirt, sanktionirt und protegirt waren. Aber auch die staatlichen
Lehr statt en jener Richtung übten eine Anziehungskraft selbst in den Kreisen
nicht aus, welchen die beste Gelegenheit geboten war, von den in kunstin
dustriellen Berufszweigen erreichbaren günstigen Erfolgen sich zu überzeugen.
War dem allezeit und überall in Deutschland so, daß man die Jugend
vorzugsweise die vom Staate vorgezeichneten höheren Schulbildungswege
durchwandeln hieß, neuererzeit namentlich alle diejenigen, welche zur Be
rechtigung des einjährigen Militär-Dienstes führen, so war schon daraufhin
den Bemittelten aus allen Ständen die Losung gegeben, ihre Söhne vor
zugsweise dem Beamtenstand zuzuführen, der, wie in Deutschland, so in keinem
anderen Lande eine Menge ruhiger und sicherer Stellungen verheißt.
So trugen denn auch seit dem politischen Umschwung der letzten Jahre
die anti-liberalen Regierungen eifrig das Ihrige bei, möglichst viel Jüng
linge in jener Richtung schulen und den Glauben an die Autorität und die
Gefügigkeit des Willens ihnen anerziehen zu lassen. Und in der That ist der
Staat nicht nur bestrebt, das Heer der Beamten zu vermehren, sondern er
geht auch daraus aus, die Stellung derselben durch die verschiedensten Bevor
zugungen zur Befestigung seiner eigenen Autorität zu verbessern, in Folge
dessen die Beamtenstettungen in immer weiteren Kreisen begehrenswerth
erscheinen, *) zur Schädigung und Beeinträchtigung und nicht zu Nutz und
Frommen der heiligsten Rechte des Volkes: — seiner politischen Frei
heit und Unabhängigkeit.
In den irregeleiteten Volkskreisen, wo es gilt, der Jugend zur Berufs
wahl mit Rath an die Hand zu gehen, braucht man keine Besorgniß zu
hegen, daß es in Deutschland an ehrbaren, ertragfähigen und ergiebigen
Erwerbszweigen mangele. In gewissen Gegenden Deutschlands giebt es
*) Siehe den Artikel: „Der Rückgang der höheren Bürgerschulen" in Nr. 227
der Volkszeitung. Berlin 1882.