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wei(*liun<j^ vou dieser Koiiibinatiou würde entweder
nur uuau^eueluu oder zwar an sieb an^enelnn sein,
doch würde dieser Vortbeil dureb die erforderlielie
Meliranslafj^e, welelie eine Selnnälernn^ der sebliess-
lieben Vennö^ensinventurlierbeifübrt, oderdiircli andere
sieli ergebende Unannelmdiebkeiten mehr als anfge-
wogen werden. So würde eine Vennebrnng der Kon-
sninj)ortionen eines Verbranebsartikels oder die Er
setzung aueb nur einer kleineren dureb eine grössere
Eoition entweder einen zu grossen Mebranfwand oder
bei Festbaltnng der gleicben Jabresnienge die iininer
besonders unangenebin eni])fnndene Nötbignng karger
Heniessnng der einzelnen Portionen zur Folge haben.
Ebenso würde jede Vennebrnng der Zahl der Be
nutzungen irgend eines Gebraucbsartikels oder eine
Verlängerung der Dauer auch nur einer dieser Be
nutzungen die scbliesslicbe Vennögensinventur beein-
träebtigen oder, wenn die Jabresvernutzung des be
treffenden Gegenstandes unverändeid bleiben soll, zu
peinlieber Sorgfalt bei jedesiualigeiu Gebrauebe nötbi-
gen. Eine an sieb wünscbenswertbe, gesteigerte
Leistung des Gesindes bringt die Fnannebndiebkeit
mit sieb, die betreffenden Personen hierzu aidialten
zu müssen und bei denselben Verdrossenheit zu er
regen. Jede Aenderiing der Zeiteintlieilung zu Gunsten
irgend einer Besebäftigung oder eines Genusses kann
nur durch Beschränkung der für andere Zwecke ver-
tugbaren Zeit erzielt werden u. s. w.